Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10060 Widersprechende Hama GmbH & Co. KG, Dresdner Strasse 9, D-86653 Monheim, IR-Marke Nr. 907 610 «HAMA» gegen Widerspruchsgegnerin Carl Zeiss AG, Carl-Zeiss-Strasse 22, D-73447 Oberkochen, IR-Marke Nr. 963 289 «HaMode» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. April 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Internationale Registrierung Nr. 963 289 «HaMode» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung für sämtliche Waren zum Schutz in der Schweiz zugelassen (sog. Déclaration d'acceptation).

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

1. April 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2786

2009-0897