09.454 Parlamentarische Initiative Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 10. Juni 2009

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf der Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze.1 Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

10. Juni 2009

Im Namen der Kommission Die Präsidentin: Simonetta Sommaruga

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BBl 2008 5241

2009-1425

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Bericht 1

Entstehungsgeschichte

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschloss am 10. Juni 2009 mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative, um die Inkraftsetzungsbestimmung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze vom 13. Juni 2008 nachträglich abzuändern. Die Kommission des Nationalrates gab gleichentags mit 14 zu 10 Stimmen ihre Zustimmung. Am 10. Juni 2009 verabschiedete die WAK-S mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen diesen Bericht und den beiliegenden Erlassentwurf.

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Erläuterungen

Am 13. Juni 2008 wurde von den eidgenössischen Räten der Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze sowie das Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung2 angenommen. Die Schlussbestimmungen des Bundesgesetzes sehen vor, dass dieses nur in Kraft gesetzt werden kann, wenn die Anhebung der Mehrwertsteuersätze von Volk und Ständen angenommen worden ist. Der Bundesbeschluss seinerseits sieht vor, die Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2010 anzuheben. Die Volksabstimmung ist vom Bundesrat auf den 27. September 2009 angesetzt worden.

Nachdem die Auswirkungen der Finanzkrise weltweit in eine allgemeine Rezession gemündet haben und die wirtschaftliche Krise auch die Schweiz erreicht hat, würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 2010 zu einer Kaufkraftabschöpfung bei der Bevölkerung führen, welche die rezessive Entwicklung der Wirtschaft zusätzlich verschärfen würde. Aus diesem Grund soll die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben werden.

Das vom Bundesrat bereits festgelegte Datum der Volksabstimmung soll nicht in Frage gestellt werden.

Nach erfolgtem Entscheid von Volk und Ständen muss ebenfalls das Datum der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung, das materiell unbestritten bleibt, angepasst werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2010 bleibt die gesetzliche Grundlage unverändert. Demnach wird die IV ein Defizit in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken aufweisen, mit dem sich die Verschuldung der IV gegenüber der AHV entsprechend auf rund 16 Milliarden erhöht. Das Defizit wird weiterhin der AHV verrechnet.

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Dies wirkt sich allerdings weder auf die Gesamtfinanzen der AHV noch auf jene der IV aus. In der Tat wird die IV im Jahre 2017 einen entsprechenden Überschuss von 1,5 Milliarden Franken verzeichnen. Aufgrund der Bestimmung, wonach die Schuld zurückbezahlt wird, wenn der Betrag das Startkapital übersteigt (Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Sanierung der IV), wird dieser Betrag der AHV zurückerstattet.

Sofern die Verschuldung der IV Ende 2010 höher ist als Ende 2009, muss der Bund während der Periode der erhöhten Mehrwertsteuer einen zusätzlichen Betrag in der Höhe von jährlich 30 Millionen Franken zur Übernahme der Zinskosten bezahlen.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass am Ende der Periode der erhöhten Mehrwertsteuer sich die Verschiebung des Inkrafttretens nicht nachteilig auf die IV und die AHV auswirken wird.

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