Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Viscom Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation und VSD Verband der Schweizer Druckindustrie haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Druckkaufmann mit eidgenössischem Fachausweis (EFA)/Druckkauffrau mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) eingereicht Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

24. Februar 2009

2009-0330

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

1021