Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 6. Oktober 2009
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Glyphosat 306 g/l
Formulierungstyp:
EC Emulsionskonzentrat
2. Handelsprodukte Albaugh Rosate 36
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4568 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 052389-00/167 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Albaugh Europe SARL
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Beerenbau: Brombeere
Obstbau: Kernobst, Steinobst
1
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 4
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 4
SR 916.161
2009-2373
6729
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 4, 5
Aufwandmenge: 35 l/ha
1, 2, 3, 4, 5
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 5
Aufwandmenge: 35 l/ha
1, 2, 3, 5
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 5
Aufwandmenge: 35 l/ha
1, 2, 3, 5
Wiesen und Weiden
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)
1, 2, 3, 5
Wiesen und Weiden
Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)
Wiesen und Weiden
Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 35 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Konzentration: 0.51.5 % Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Rückenspritze Konzentration: 510 % Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Handspritze, Handdochtgerät
Weinbau: Ertragsreben
Ertragsreben
Gemüsebau: Brache
Brache
Feldbau: Brache, Frässaaten, Mulchsaaten Brache, Frässaaten, Mulchsaaten
Zierpflanzen: Gehölze (ausserhalb Forst), Stauden Gehölze (ausserhalb Forst), Stauden Pflanzen [ein- und zweijährige] Pflanzen [ein- und zweijährige]
6730
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
1, 2, 3, 6 1, 2, 3, 6
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 4
Aufwandmenge: 35 l/ha
1, 2, 3, 4
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 5
Aufwandmenge: 410 l/ha
1, 2, 3, 5
Anwendungsgebiet
Forstwirtschaft: Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 23 l/ha
1, 2, 3, 4
Aufwandmenge: 35 l/ha
1, 2, 3, 4
Konzentration: 510 % Anwendung: Mit Handspritzgeräten (ohne Rückenspritze) Konzentration: 510 % Anwendung: Mit Handspritzgeräten (ohne Rückenspritze)
1, 2, 7
Öko-Ausgleichsfläche gemäss DZV: Ackerschonstreifen, Ackerkratzdistel, Gemeine Buntbrache, Quecke, Stumpfblättriger Rotationsbrache Ampfer (Blacken), Winden extensiv genutzte Weiden, Extensiv genutzte Wiesen, Wenig intensiv genutzte Wiesen Wiesenstreifen und Krautsäume entlang Hecken/ Feldgehölzen
Ackerkratzdistel, Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) Ackerkratzdistel, Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Konzentration: 510 % Anwendung: Mit Handspritzgeräten (ohne Rückenspritze)
1, 2, 6, 7
1, 2, 7
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern/ Einzelpflanzen in Abhängigkeit der Unkrautart.
4 = Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.
5 = Behandlung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
6 = Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
7 = Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
6731
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
6. Oktober 2009
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
6732