Verpfändungsbegehren einer Schifffahrtsunternehmung Die Schifffahrtsunternehmung Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, stellt das Begehren, im Sinne des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211), um Erhöhung des auf ihrer Unternehmung bestehenden Pfandrechts.

Dieses Pfandrecht ist im Band I Seiten 85, 88 und 91 des Schiffspfandbuchs eingetragen. Es dient zur Sicherung von Krediten in der Höhe von 15 000 000 Franken im 1. Rang zu Gunsten der Zürcher Kantonalbank. Die gefordete Erhöhung von 4 674 490 Franken wird zu Gunsten der gleichen Gläubigerin bestellt. Sie würde als Sicherheit für bestehenden Schuldverpflichtungen gegenüber der Gläubigerin, die per 10. August 2009 19 674 490 Franken betragen, dienen.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, bis zum 16. November 2009 schriftlich einzureichen.

13. Oktober 2009

Bundesamt für Verkehr: Sektion Recht, Ueli Stückelberger

2009-2401

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