Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Flugplatz; Neubau Unterkunft Chilcherli Mitwirkung und Anhörung vom 24. November 2009

Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde 6055 Alpnach schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Alpnach vom 24. November 2009 bis 11. Januar 2010 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 11. Januar 2010, bei der Gemeindeverwaltung 6055 Alpnach zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

24. November 2009

8014

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2009-2837