Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen (SVZ) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Zivilstandsbeamter mit eidgenössischem Fachausweis/Zivilstandsbeamtin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

10. November 2009

2009-2764

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

7623