Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Tamedia/PPSR (Edipresse) (Art. 32 und 33 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 2. Juni 2009 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die Tamedia beabsichtigt, von der Edipresse in drei Schritten 100 % der Aktien der Presse publications SR SA (PPSR) zu erwerben, in der im Wesentlichen die schweizerischen Aktivitäten der Edipresse-Gruppe zusammengefasst sind. Durch den Zusammenschluss entsteht einer der grössten Medienkonzerne in der Schweiz.

Die vorläufige Prüfung durch die Wettbewerbskommission (WEKO) ergab Anhaltspunkte, dass durch den Zusammenschluss insbesondere in den Leser- und Werbemärkten der Pendlerzeitungen sowie im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen in der Romandie die Fusion eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Deshalb wird die WEKO den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung unterziehen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

14. Juli 2009

5174

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2009-1688