Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10290 Widersprechende LIDL STIFTUNG & CO. KG, Stiftsbergstr. 1, D-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 910 035 «BON-AMI» gegen Widerspruchsgegnerin BONOMI S.P.A. ,LOCALITA' VAZZI, I-37028 ROVERE'VERONESE (VR), IR-Marke Nr. 980 238 «BONOMI».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Juli 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 10290 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 980 238 «BONOMI» wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

27. Juli 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1845

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