Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Sarnen (OW), Verwaltungsund Werkstattgebäude; Bauliche Massnahmen für die Unterbringung der Militärpolizei vom 22. Januar 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 3. Juni 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zum Umbau des bestehenden Verwaltungs- und Werkstattgebäudes in der Gemeinde Sarnen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. Januar 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10) 2020-0218