Militärische Plangenehmigung betreffend Schiessplatz Eigenthal; Umzäunung Truppenlager vom 16. Oktober 2020
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 2. Juni 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umzäunung des Truppenlagers auf dem Schiessplatz Eigenthal unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
27. Oktober 2020
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
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2020-3177