Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen Es wird vorgeschlagen, das Asylgesetz dahingehend anzupassen, dass dem Staatssekretariat für Migration weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung eingeräumt werden. Die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person wird somit auch auf diesen Bereich ausgeweitet.

Datum der Eröffnung: 20. Februar 2020 Vernehmlassungsfrist: 4. Juni 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK), Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 99 44, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. März 2020

2020-0534

Bundeskanzlei

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