Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem vom 9. September 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20182, beschliesst:

Art. 1 Für die Entwicklung und Beschaffung des nationalen sicheren Datenverbundsystems wird ein Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 1

Die Freigabe des Kredits erfolgt in drei Etappen: a.

Für die Umsetzung der ersten Etappe (Projektierung) werden Mittel im Umfang von 14,7 Millionen freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Etappe (Aufbau) im Umfang von 83,6 Millionen Franken und der dritten Etappe (Erweiterung) im Umfang von 51,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Der Bundesrat kann Kreditreste aus vorangehenden Etappen in die Kredite verschieben, die er freigibt.

2

1 2

SR 101 BBl 2019 241

2018-1824

749

Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem. BB

BBl 2020

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 14. Juni 2019

Ständerat, 9. September 2019

Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Jean-René Fournier Die Sekretärin: Martina Buol

750