Bundesbeschluss über das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Januar 2020 1, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 140 Abs. 1 Einleitungssatz (Betrifft nur den französischen Text) und Bst. bbis 1

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: bbis. völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert; Bestimmungen von Verfassungsrang sind namentlich Bestimmungen über: 1. den Bestand der Grundrechte, die Bürgerrechte und die politischen Rechte, 2. das Verhältnis von Bund und Kantonen und die Zuständigkeiten des Bundes, 3. die Grundzüge der Organisation und des Verfahrens der Bundesbehörden;

II Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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BBl 2020 1243 SR 101

2019-3226

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Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter. BB

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BBl 2020