Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Umbau des Verwaltungstrakts im Bundesasylzentrum in der Gemeinde Kreuzlingen (TG) vom 30. November 2020

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 30. Juli 2020 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Umbau des Verwaltungstrakts im Bundesasylzentrum in der Gemeinde Kreuzlingen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wurde den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist in der Verfahrenssprache während der Beschwerdefrist im Internet einsehbar unter der Adresse www.ejpd.admin.ch > Aktuell > Informationen oder kann beim Generalsekretariat EJPD, Bundeshaus West, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

1. Dezember 2020

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

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2020-3543