Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Bauarbeiten auf der Nationalstrasse N09, Abschnitt 64 Sierre Est ­ Gampel Ost, Anschluss Gampel West, Kanton Wallis vom 20. August 2020

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 lit. a und Absatz 5 sowie Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A9 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Susten (negative Fahrtrichtung): ­

von km 131.500 bis km 131.080:

60 km/h

­

ab km 131.080 (Richtung Susten): 120 km/h

in Fahrtrichtung Gampel/Steg (positive Fahrtrichtung): ­

von km 131.080 bis km 131.250:

60 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Einfahrtsbereich Gampel/Steg.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3.60 m im Baustellenbereich Gampel/Steg Richtung Susten.

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SR 741.01 SR 741.21

2020-2592

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BBl 2020

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan signalisiert und gelten ab August 2020 bis voraussichtlich Mitte 2023.

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

8. September 2020

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West Pascal Mertenat: Vizedirektor, Abteilungschef

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