Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über die Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeiten (VAND) Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wurde im September 2015 (Parlament) beziehungsweise im September 2016 (Referendumsabstimmung) gutgeheissen. Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Es sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sowie eine Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND). Gegenstand der Vernehmlassung ist die Verordnung VAND.

Datum der Eröffnung: 10. März 2017 Vernehmlassungsfrist: 16. Juni 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Generalsekretariat VBS, Nachrichtendienstliche Aufsicht, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

21. März 2017

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Bundeskanzlei

2017-0643