Flughafen Zürich Anpassung Sicherheitszonenplan (Neue An- und Abflugflächen für Helikopter, Helipad REGA)

Auflegerin:

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Anpassung Sicherheitszonenplan (Neue An- und Abflugflächen für Helikopter, Helipad REGA)

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 43 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie Artikel 73 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Von der Auflage an darf ohne Bewilligung der Auflegerin keine Verfügung über ein belastetes Grundstück mehr getroffen werden, welche dem angepassten Sicherheitszonenplan widerspricht.

Anhörung

Die Flughafen Zürich AG hört die Stadt Kloten, den Kanton Zürich und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) an.

Öffentliche Auflage

Der angepasste Sicherheitszonenplan kann vom 15. Juni bis 14. Juli 2020 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, Zürich; ­ Stadt Kloten, Baupolizei, Kirchgasse 7, Kloten.

Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.afv.zh.ch/auflagen publiziert.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen an: Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Verkehr, Stab Recht & Verfahren, Neumühlequai 10, 8090 Zürich

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2020-1637

BBl 2020

Hinweise

9. Juni 2020

Werden Einsprachen erhoben und ist darüber eine Einigung nicht möglich, so leitet das Amt für Verkehr des Kantons Zürich die Einsprachen an das BAZL weiter.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entscheidet über die Einsprachen und den von der Flughafen Zürich AG vorgelegten Zonenplan.

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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