Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08.52, Kanton Bern vom 3. Juni 2020

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 lit. a und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N08.52 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez-Brünig ­

von km 13.850 bis km 14.725: 60 km/h

in Fahrtrichtung Brünig- Spiez ­

von km 14.725 bis km 13.850: 60 km/h

II Verschwenkung mit Einengung beider Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Nationalstrasse N08: Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3.30 m im Gegenverkehr und 3.45 m mit Richtungstrennung im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

2020-1699

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BBl 2020

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 29. Juni 2020 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 30. Oktober 2020).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun eingesehen werden.

16. Juni 2020

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West Pascal Mertenat: Vizedirektor, Abteilungschef

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