Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814) Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Mit der beantragten Neuregelung wird der steuerbare Ertragsanteil der Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen flexibilisiert und den jeweiligen Anlagebedingungen angepasst. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.

Datum der Eröffnung: 3. April 2020 Vernehmlassungsfrist: 10. Juli 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. April 2020

3122

Bundeskanzlei

2020-0978