Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung Es wird vorgeschlagen, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, ersetzt wird durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs.

Datum der Eröffnung: 14. Februar 2020 Vernehmlassungsfrist: 27. Mai 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK), Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Februar 2020

2020-0468

Bundeskanzlei

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