Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Emmen, Militärflugplatz; Neubau für Zentrum Luftfahrtsysteme Emmen (ZLE) und ADS 15-Boxen Mitwirkung und Anhörung vom 20. Juni 2017 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Emmen schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Emmen vom 20. Juni bis 21. August 2017 eingesehen werden.

Die Aussteckung der Profile erfolgt aus Sicherheitsgründen nur während der Pistensperre vom 3. bis 28. Juli 2017.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet bis spätestens am 21. August 2017 bei der Gemeinde Emmen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

20. Juni 2017

4102

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2017-1541