Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Ticketcorner Holding AG/Tamedia AG/Ticketcorner AG/Starticket AG (Art. 32 und 33, BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Am 9. Januar 2017 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen die Ticketcorner Holding AG und die Tamedia AG die Zusammenführung der Ticketcorner AG und der Starticket AG. In diesem Sinne beabsichtigen die Ticketcorner Holding AG und die Tamedia AG den Erwerb gemeinsamer Kontrolle über die Ticketcorner AG. Die Starticket AG sollte eine 100 %-Tochtergesellschaft der Ticketcorner AG werden.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass es durch den Zusammenschluss zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung in diversen Märkten kommen könnte. Es handelt sich dabei insbesondere um die Bereiche Fremdvertrieb von Tickets sowie Software-Lösungen für den Eigenvertrieb von Tickets. Daher hat die Wettbewerbskommission beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens vertieft zu prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Telefon: 058 462 20 40, Telefax: 058 462 20 53.

Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligen Unternehmen zu.

21. Februar 2017

2017-0447

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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