Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Kapitalmarkt dar. Gleichzeitig bestehen im geltenden System der Verrechnungssteuer Sicherungslücken. Die vorliegende Reform kann beide Probleme entschärfen. Die Reform bringt volkswirtschaftliche Vorteile und weist ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen Verhältnis auf.

Datum der Eröffnung: 3. April 2020 Vernehmlassungsfrist: 10. Juli 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. April 2020

2020-0973

Bundeskanzlei

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