Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. April 20203, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 95,6 Millionen Franken für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2020 4269

2020-0020

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Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der ITU in Genf. BB

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BBl 2020