Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» Der Bundesrat schickt zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung: Die erste Variante soll die Bewilligungskriterien von Artikel 5 Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) auf Gesetzesebene verankern. Zudem soll eine Kompetenzregelung für den Bundesrat vorgesehen werden, die es ihm ermöglicht, in gewissen ausserordentlichen Fällen von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen.

Die zweite Variante sieht ebenfalls eine Verankerung der Bewilligungskriterien von Artikel 5 KMV auf Gesetzesebene vor, jedoch ohne die Ausnahme in Artikel 5 Absatz 4 KMV (Menschenrechtsverletzungen) sowie ohne Kompetenzregelung für den Bundesrat beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände.

Datum der Eröffnung: 20. März 2020 Vernehmlassungsfrist: 29. Juni 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Rüstungskontrolle und Rüstungskontrollpolitik, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

31. März 2020

2020-0849

Bundeskanzlei

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