Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit der gebietsfremden marmorierten Baumwanze (Halyomorpha halys) Gesuchsteller:

CABI Delémont

Gegenstand:

B20001 ­ Freisetzungsversuch mit der gebietsfremden marmorierten Baumwanze (Halyomorpha halys) Beschreibung und Herkunft des Organismus: ­ Marmorierte Baumwanze (Halyomorpha halys), ursprünglich aus Asien stammender Schadorganismus im Obst- und Gemüsebau; ­ Die im Versuch zu verwendenden marmorierten Baumwanzen stammen aus einer Laborzucht von Individuen, die an den verschiedenen Versuchsstandorten in der Schweiz gesammelt werden.

Inhalt, Ziele und Zwecke des Versuchs: ­ Ausbringung von auf Plasiketiketten aufgeklebten Eigelegen der marmorierten Baumwanze an verschiedenen Standorten; ­ Untersuchung des Vorkommens der Samuraiwespe (Trissolcus japonicus) in der Schweiz. Die Samuraiwespe ist ein natürlicher Gegenspieler der marmorierten Baumwanze, welcher die Eigelege der Baumwanze parasitiert.

Ursprünglich stammt die Samuraiwespe ebenfalls aus Asien, sie breitet sich aber seit ein paar Jahren selbständig in der Schweiz aus; ­ Die ausgebrachten Eigelege werden nach 4 Tagen wieder eingesammelt und ins Labor gebracht und analysiert, so dass sichergestellt ist, dass sie vor dem Schlupf der Nymphen wieder eingeholt werden; ­ Diese Versuche tragen zur Risikobeurteilung des potentiellen Einsatzes der Samuraiwespe zur biologischen Kontrolle der marmorierten Baumwanze bei.

Orte des Versuchs: Baden (AG), Basel (BS), Bern (BE), Biel (BE), Manno (TI), Zürich (ZH).

Dauer des Versuchs: Frühling bis Herbst 2020 und 2021, genauer Versuchsbeginn abhängig von Frühjahrstemperaturen.

2020-0464

1555

BBl 2020

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 ff. und 21 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 25. Februar 2020 bis einschliesslich 26. März 2020 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Stadt Baden, Stadtökologie, Rathausgasse 5, 5400 Baden; ­ Amt für Umwelt und Energie (AUE), Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel; ­ Stadtgrün Bern, Bümplizstrasse 45, 3027 Bern; ­ Direktion Bau, Energie und Umwelt, Dienststelle Umwelt, Zentralstrasse 49, 2502 Biel; ­ Municipio di Manno, Strada Bassa 9, 6928 Manno; ­ Grün Stadt Zürich, Naturschutz, Beatenplatz 2, 8001 Zürich.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (26. März 2020) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (26. März 2020) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

25. Februar 2020

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Bundesamt für Umwelt