Bundesbeschluss Entwurf über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe h der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. April 20203, beschliesst:
Art. 1 Der Einsatz von maximal 8000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden der Kantone und des Bundes im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wird bis zum 30. Juni 2020 genehmigt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 510.10 BBl 2020 3447
2020-1094
3463
Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. BB
3464
BBl 2020