Bundesbeschluss über die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) vom 16. Juni 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20192, beschliesst:

Art. 1 Die Verlängerung des Einsatzes der Schweizer Armee zur Unterstützung der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis zum 31. Dezember 2023 wird genehmigt. Der Maximalbestand beläuft sich auf 195 Angehörige der Armee.

Art. 2 Der Bundesrat kann das Schweizer Kontingent kurzfristig wie folgt verstärken: a.

mit 50 Personen für längstens acht Monate zur Instandhaltung;

b.

mit 20 Personen für längstens vier Monate zur Sicherung bei erhöhter Bedrohung.

Art. 3 Der Einsatz kann auf Beschluss des Bundesrates jederzeit beendet werden. Der Bundesrat informiert in einem solchen Fall die Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte nach Artikel 152 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20023.

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SR 510.10 BBl 2019 8447 SR 171.10

2019-2017

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Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR. BB

BBl 2020

Art. 4 Jeweils per 31. Dezember legt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zuhanden der Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte einen Zwischenbericht über den Einsatz vor.

Art. 5 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 4. Juni 2020

Ständerat, 16. Juni 2020

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

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