Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Stans (NW), Schiessplatz Gnappiried; Rückbau Laufgrabensystem und Atomschutzunterstand vom 4. August 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 13. Mai 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau des Laufgrabensystems und des Atomschutzunterstands auf dem Schiessplatz Gnappiried unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. August 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2020-2423

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