Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Entwurf

(Lebensmittelgesetz, LMG) (Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 8. Oktober 20201 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Das Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 20143 wird wie folgt geändert: Art. 73 Abs. 2 2

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Die Geltungsdauer nach Absatz 1 wird bis zum 30. April 2025 verlängert.

BBl 2020 8765 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 817.0

2020-3154

8771

Lebensmittelgesetz (Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte)

BBl 2020

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es am 1. Mai 2021 in Kraft.

2

3 Andernfalls

8772

bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.