Strategische Ziele der Schweizerischen Trassenvergabestelle TVS für die Jahre 2021­2024 vom 12. Oktober 2020

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Einleitung

Die Schweizerische Trassenvergabestelle TVS ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung.

Die Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten der TVS sind in den Artikeln 9e und 9f des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571 (EBG) sowie in den Artikeln 1 und 2 der Verordnung vom 13. Mai 20202 über die Trassenvergabestelle festgelegt. Die Hauptaufgaben der TVS umfassen namentlich die Trassenplanung, die Trassenvergabe und die Erstellung des Netzfahrplans, das Einziehen des Trassenpreises und dessen Überweisung an die Infrastrukturbetreiberinnen sowie die Führung des Infrastrukturregisters.

Die TVS baut auf der Trasse Schweiz AG auf, welche nach der Rückweisung der Botschaft zur Bahnreform 2 durch das Parlament von der SBB, der BLS, der SOB und dem Verband öffentlicher Verkehr im Januar 2006 als Übergangslösung gegründet wurde. Mit der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur stärkt der Bundesrat die Unabhängigkeit der TVS und ihre Kompetenzen, um das Diskriminierungspotenzial in der Nutzung des Schienennetzes weiter zu senken. Die Regelung der TVS baut auf dem bewährten Modell der Trasse Schweiz AG auf, und die Arbeitsverhältnisse des Personals der Trasse Schweiz AG gehen auf die TVS über.

Gestützt auf Artikel 9i Buchstabe a EBG erlässt der Verwaltungsrat die strategischen Ziele der TVS und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung.

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SR 742.101 SR 742.123

2020-2876

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Programmatische Schwerpunkte

2.1

Die TVS gewährleistet den diskriminierungsfreien Netzzugang und schafft dadurch die Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb bei der Nutzung des interoperablen Schweizer Normalspur-Bahnnetzes.

2.2

Sie strebt in ihrer Verantwortung für die Fahrplanplanung und die Trassenvergabe Trassenangebote an, welche bedarfsgerechte und effiziente Verkehrsabwicklungen ermöglichen.

2.3

Sie wirkt darauf hin, dass sie ein hohes Vertrauen bei den Trassenbestellern, den Geschäftspartnern und den Mitarbeitenden geniesst.

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Allgemeine Ziele

3.1

Die TVS arbeitet lösungsorientiert und erbringt ihre Leistungen effizient. Sie verfügt über ein den Standards genügendes Qualitätsmanagementsystem, welches durch eine externe Prüfstelle zertifiziert wird.

3.2

Sie verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem (ERM), das sich an der Norm ISO 31000 orientiert, ein Compliance-ManagementSystem (CMS), das sich an der Norm ISO 19600 orientiert, sowie über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem (BCM). Sie informiert den Bund im Rahmen der Eignergespräche über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS.

3.3

Sie analysiert vorausschauend das Marktumfeld und die technologische Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene und nimmt aktiv an der Entwicklung international harmonisierter Prozesse und Bedingungen sowie der Systemlandschaft teil.

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Spezifische Ziele für einzelne Leistungsbereiche

4.1

Fahrplanplanung

4.1.1

Die TVS gewährleistet die diskriminierungsfreie Kapazitätsplanung und Fahrplanerstellung über alle Planungshorizonte bis zu den unterjährigen Fahrplanergänzungen einschliesslich der Anpassungen bei Bau- und Unterhaltsarbeiten sowie bei grösseren Betriebsstörungen.

4.1.2

Sie stellt die Mitwirkung der Unternehmen sicher, die nach Artikel 9a Absatz 4 EBG den Netzzugang beantragen können.

4.1.3

Sie sorgt für eine hohe Transparenz der durch sie beauftragten Infrastrukturbetreiberinnen, insbesondere in Bezug auf die Planungsgrundlagen.

4.1.4

Sie fördert insbesondere auf den Güterverkehrskorridoren international harmonisierte Kapazitätsangebote und schafft dadurch attraktive Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.

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4.2

Trassenvergabe

4.2.1

Die TVS teilt die Trassen diskriminierungsfrei zu und betreut die einzelnen Antragsteller unparteiisch.

4.2.2

Sie koordiniert konfliktbehaftete Trassenanträge mit dem Ziel, für alle Netznutzungswünsche einvernehmliche Lösungen zu finden, sodass alle vorgesehenen Züge verkehren können. Sie sorgt dadurch für eine hohe Netzauslastung.

4.2.3

Sie führt den Trassenvergabeprozess transparent durch und unterzieht diesen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

4.2.4

Sie engagiert sich in der Weiterentwicklung der Fahrplanplanungs- und Trassenvergabeprozesse auf nationaler und internationaler Ebene mit Fokus auf eine unparteiische Berücksichtigung der Anliegen aller Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenbesteller.

4.3

Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts

4.3.1

Die TVS stellt die korrekte und diskriminierungsfreie Rechnungsstellung für das Trassenbenutzungsentgelt sicher und sorgt für die fristgerechte Bezahlung. Sie entwickelt die Effizienz des Inkassos bei nachgewiesenem Bedarf weiter.

4.3.2

Sie schränkt das Diskriminierungspotenzial der Infrastrukturbetreiberinnen massgeblich ein, indem sie stichprobenartig überprüft, ob die Trassenbenutzungsdaten vollständig erfasst sind, und indem sie das Reklamationswesen überwacht.

4.4

Führung des Eisenbahn-Infrastrukturregisters

4.4.1

Die TVS stellt durch die Koordination und Überprüfung der Datenerfassung der Infrastrukturbetreiberinnen gemäss den Richtlinien des BAV3 die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sicher.

4.4.2

Sie führt das Infrastrukturregister und gewährleistet dabei einen bedarfsgerechten und effizienten Kundensupport. Sie entwickelt das Register entsprechend den Anpassungen der nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen weiter.

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Art. 15f Abs. 3 der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983, SR 742.141.1.

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Finanzielle Ziele

5.1

Die TVS wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Sie setzt ihre Ressourcen wirtschaftlich und wirksam ein.

5.2

Sie erwirtschaftet über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele ein ausgeglichenes Ergebnis.

5.3

Sie verwendet nicht benötigte Finanzmittel zur Reservenbildung für den Ausgleich allfälliger künftiger Verluste und die stete Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele

6.1

Die TVS verfolgt eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik. Sie entwickelt diese zukunftsgerichtet weiter.

6.2

Sie fördert die Chancengleichheit und bietet für alle Altersgruppen gegenüber dem relevanten Arbeitsmarkt konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen an, welche die Gewinnung und Erhaltung qualifizierter Fachspezialistinnen und Fachspezialisten ermöglichen.

6.3

Sie fördert die persönliche Entwicklung, die für die Aufgabenerfüllung erforderliche hohe Fachkompetenz und die Leistungsfähigkeit ihrer Angestellten durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

6.4

Sie pflegt eine Führungspraxis, die auf Wertschätzung beruht, Leistung fördert und fordert und durch die interne und externe Kommunikation Vertrauen schafft.

6.5

Sie achtet bei ihren Vorgesetzten und Mitarbeitenden auf Integrität.

6.6

Sie engagiert sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch die Bereitstellung entsprechender Arbeitszeitmodelle.

6.7

Sie strebt eine angemessene Vertretung der Landessprachen sowie der Geschlechter an.

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Kooperationen und Mitgliedschaften

Die TVS kooperiert mit anderen Institutionen, soweit dies der Erfüllung der strategischen Ziele dienlich ist. Sie wirkt in internationalen Gremien der Infrastrukturbetreiberinnen mit.

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Anpassungen der strategischen Ziele

Der Verwaltungsrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen. Er unterbreitet angepasste Ziele dem Bundesrat zur Genehmigung.

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Berichterstattung und Informationsaustausch

9.1

Die TVS informiert den Bundesrat zeitgleich und in Ergänzung zum Geschäftsbericht Anfang April schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Sie erhebt die dafür erforderlichen Daten, Kennzahlen und Zielgrössen.

9.2

Sie pflegt während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, dies namentlich im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Eignergespräche.

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Anhang

Kennzahlen, Indikatoren und Zielgrössen Ziel

Thematik

Kennzahl / Indikator

2.1;

Diskriminierungsfreiheit: Netzzugang, Fahrplanplanung, Trassenvergabe

Von der Kommission Jedes Jahr kein unterfür den Eisenbahnlegenes Verfahren.

verkehr (RailCom) eingeleitete Verfahren: Anzahl unterlegener Verfahren.

4.1.1­ 4.1.3; 4.2.1 2.2­2.3; 4.2.3

3.1­3.2

Zielgrösse

Marktgerechtigkeit; Qualitative BerichterReputation; effizienter stattung. (Basis: instiTrassenvergabeprozess tutionalisierter Feedbackprozess mit Trassenbestellern und Infrastrukturbetreiberinnen im Zuständigkeitsbereich der TVS.)

Jährliche Information der TVS zu Beanstandungen und Anregungen.

Effizienz; Qualität; Risikomanagement

Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch externe Prüfstelle nach der Norm ISO 9001:2015.

Zertifizierung bis Ende 2021, Rezertifizierung gemäss Zeitplan der externen Zertifizierungsstelle.

Risikosituation und Schwerpunkte im CMS. Risikosituation (Basis: Risikomanagement und internes Kontrollsystem).

Ein an den entsprechenden ISO-Normen orientiertes ERM, CMS und BCM liegt Ende 2022 vor. Deren Qualität wird im Verlauf der Jahre 2023­ 2024 von einer externen Stelle überprüft.

Qualitative Berichterstattung.

4.2.2

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Effektiver Konfliktlösungsprozess

Anteil der gelösten Trassenbestellkonflikte im Jahresfahrplanprozess, sodass alle betroffenen Anträge umgesetzt werden können.

Jedes Jahr 95 % der bearbeiteten Trassenbestellkonflikte einvernehmlich gelöst.

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Ziel

Thematik

Kennzahl / Indikator

Zielgrösse

4.3

Inkasso des Trassenbenutzungsentgelts

Qualitative Berichterstattung (Basis: institutionalisierter Feedbackprozess mit den Infrastrukturbetreiberinnen im Zuständigkeitsbereich der TVS und den Trassennutzern.)

Jährliche Information der TVS zu Beanstandungen, ausstehenden Zahlungen und Anregungen der Trassennutzer.

4.4

Führen des Infrastruk- Kriterienkatalog für turregisters berechtigte Reklamationen ist definiert.

Kundensupport- und Zugangszeiten sind sichergestellt.

Anzahl berechtigter Reklamationen 5 %.

Mo ­ Fr jeweils 8 ­ 17 Uhr erreichbar.

Einhaltung der Weiterentwicklung des vorgegebenen Registers gemäss den Anpassungsfristen.

Vorgaben des Bundes und der Eisenbahnagentur der EU.

5.

Wirtschaftlichkeit, effizienter Mitteleinsatz

Jahresrechnung (Geschäftsbericht), Budget und Mittelfristplan

Erläuterung des Betriebsaufwands und seiner Entwicklung.

Vorbehaltloser Prüfbericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung.

6.

Personalpolitik

Personalzufriedenheit

Jedes Jahr Bewertung mindestens «gut» (zweitbeste mögliche Bewertung).

6.3

Weiterbildung

Information zur Anzahl Weiterbildungstage je angestellte Person.

6.6.

Vereinbarkeit von Information über Beruf und Privatleben die Nutzung der Homeoffice-Regelung.

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Ziel

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Thematik

Kennzahl / Indikator

Zielgrösse

Vertretung der GeInformation zu schlechter und Landes- den Anteilen der sprachen Geschlechter und der Sprachenvertretung sowie zu den Massnahmen zur Erhöhung des Anteils Angestellter französischer oder italienischer Muttersprache.

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Kennzahlen-Box für Kurzbericht Finanzielle sowie personalpolitische Kennzahlen

Berichterstattungsjahr

Vorjahr

Betriebsaufwand (Tsd. Fr.)

Jahresgewinn / -verlust (Tsd. Fr.)

Bilanzsumme (Tsd. Fr.)

Reserven (Tsd. Fr.)

Personalbestand (Anzahl Vollzeitäquivalente) Anstaltsspezifische Kennzahlen Anzahl bearbeiteter Trassenkonflikte im Jahresfahrplanprozess Anzahl Trassenablehnungen ­ Jahresfahrplan ­ unterjähriger Fahrplan Anzahl unterlegener Verfahren bei der RailCom Technischer Deckungsgrad von PUBLICA (Vorsorgewerk Bund) Gebühren und übrige Erträge Gebühreneinnahmen von den Infrastrukturbetreiberinnen im Zuständigkeitsbereich der TVS Übrige Erträge

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