Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe vom 16. Dezember 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19912 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods, gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 19763 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 20204, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit für den einzahlbaren Anteil der Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe

Für die Beteiligung des Bundes an den Kapitalerhöhungen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Internationalen Finanz-Corporation wird für den einzahlbaren Anteil ein Verpflichtungskredit von 217,5 Millionen Franken bewilligt.

1

Darin enthalten ist eine Reserve von 19,8 Millionen Franken für Wechselkursschwankungen.

2

Die Mittel können für Beteiligungen an den Kapitalerhöhungen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und an der Internationalen Finanz-Corporation verwendet werden.

3

Art. 2

Verpflichtungskredit für die Erhöhung des Garantiekapitals der Internationalen Bank für Wiederaufbau

Für die Erhöhung des Garantiekapitals bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung wird ein Verpflichtungskredit von 713,9 Millionen Franken bewilligt.

1

1 2 3 4

SR 101 SR 979.1 SR 974.0 BBl 2020 2501

2018-3647

10067

Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe. BB

BBl 2020

Darin enthalten ist eine Reserve von 64,9 Millionen Franken für Wechselkursschwankungen.

2

Art. 3

Verpflichtungsperiode

Die Verpflichtungen zulasten der beiden Verpflichtungskredite können bis am 31. Dezember 2023 eingegangen werden.

Art. 4 Die Schweiz verfolgt die Umsetzung der Kapitalerhöhungen. In den Steuerungsorganen der Weltbank-gruppe fordert sie die Einhaltung und die stete Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards sowie der Korruptionsbekämpfung. Sie setzt sich in den Strategien und Projekten der Weltbankgruppe im Rahmen von deren komparativen Stärken und unter Einbezug der Zivilgesellschaft für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, die Geschlechter-gleichstellung, die Bekämpfung des Klimawandels sowie eine nachhaltige Landwirtschaft, inklusive agroökologischer Ansätze, die Schaffung von lokalen und guten Arbeitsplätzen sowie die Förderung von öffentlichen Gesundheits- und Bildungssystemen ein.

Art. 5 Der Bundesrat informiert die Aussenpolitischen Kommissionen periodisch über sein Handeln.

Art. 6

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 14. Dezember 2020

Nationalrat, 16. Dezember 2020

Der Präsident: Alex Kuprecht Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Andreas Aebi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

10068