Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Wiedlisbach (BE), Waffenplatz Wangen an der Aare; Provisorische Fussgängerüberführung zwischen der technischen Ausbildungshalle und dem Übungsdorf vom 27. August 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 2. Dezember 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Erstellung einer provisorischen Fussgängerüberführung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

8. September 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2020-2639

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