Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) Das Familienzulagengesetz soll in zwei Punkten revidiert werden. Die Vorlage verpflichtet diejenigen Kantone, die sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbstständigerwerbende noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. In der Vorlage wird zudem die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft geregelt.

Datum der Eröffnung: 29. April 2020 Vernehmlassungsfrist: 9. September 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstr. 20, 3003 Bern, Telefon 058 484 90 05, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Mai 2020

2020-1270

Bundeskanzlei

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