Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 3. November 2020
1. Für folgende Pflanzenschutzmittel ist gemäss Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161) ein Bewilligungsgesuch eingereicht worden: Name des Produkts
Verfahrensnummer
Wirkstoff
Gesuchsteller
Gesuchtyp
Ascernity
P8634/11.20
Difenoconazol, Benzovindiflupyr
Syngenta Agro AG
Neues Produkt
BeauveriaMaschinenring
P9173/11.20
Beauveria brongniartii
Maschinenring Graubünden
Analoges Produkt eines bereits bewilligten Produkts
MetarhiziumMaschinenring
P9174/11.20
Metarhizium anisopliae
Maschinenring Graubünden
Analoges Produkt eines bereits bewilligten Produkts
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung mit Angabe der Verfahrensnummer sowie des Namens des Produkts in diesen Zulassungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.
3. November 2020
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer
8652
2020-3240