Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung der Rahmenvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die bilaterale Kooperation zur Nutzung des Satellitensystems «Composante Spatiale Optique» und über den entsprechenden Verpflichtungskredit vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1, 166 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. November 20202, beschliesst:

Art. 1 Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Verteidigungsminister der Französischen Republik über die bilaterale Kooperation zur Nutzung des Satellitensystems «Composante Spatiale Optique» (CSO)3 wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

2

Art. 2 Für den Erwerb der Programmierungsrechte, einschliesslich des Rechts auf Archivzugriff, und der Empfangsstation in der Schweiz nach Artikel 6 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung wird ein Verpflichtungskredit von 82 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2020 9191 BBl 2020 9209

2020-2569

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Genehmigung der Rahmenvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich BBl 2020 über die bilaterale Kooperation zur Nutzung des Satellitensystems «Composante Spatiale Optique» und über den entsprechenden Verpflichtungskredit. BB

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