Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 40, Thun Nord­Thun Süd, Kanton Bern, Hauptarbeiten 2017 vom 21. Dezember 2016

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez ­

von km 27.150 bis km 27.550: 100 km/h

­

von km 27.550 bis km 30.000: 80 km/h

in Fahrtrichtung Bern ­

von km 30.650 bis km 30.280: 100 km/h

­

von km 30.280 bis km 27.900: 80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 6.00 m (3.00 m, Überholspur/3.00 m, Normalspur) im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

2016-3473

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BBl 2017

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplänen und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 3.Januar 2017 bis Ende der Vorbereitungsphase (voraussichtlich ca. 31. Dezember 2017).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

10. Januar 2017

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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