Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Flugplatz Alpnach; Neubau Loge und Empfang vom 13. Februar 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. August 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau des Logen- und Empfangsgebäudes sowie die neue Zufahrt auf dem Flugplatz Alpnach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

25. Februar 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2020-0463