Bundesbeschluss betreffend den Gesamtkredit für die Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) vom 5. Dezember 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 10 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 19912 über den Wasserbau, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 20183, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierungszusicherungen gemäss dem Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau im Zusammenhang mit der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion wird ein ausserordentlicher Gesamtkredit von 1022 Millionen Franken genehmigt.

1

Ein Interessenbeitrag von 2 Prozent an die anrechenbaren Kosten für die zweite Etappe der 3. Rhonekorrektion im Zusammenhang mit dem Schutz der Nationalstrassen gemäss dem Bundesgesetz vom 8. März 19604 über die Nationalstrassen wird genehmigt.

2

Art. 2 Der Gesamtkredit gemäss Artikel 1 wird in 7 Etappen gemäss der in der Beilage festgelegten Verpflichtungskredite genehmigt: 1

1 2 3 4

a.

Es wird ein individueller Kredit von 85 Millionen Franken für die Realisierung der ersten Etappe 2020­2025 genehmigt.

b.

Die Kredite für die sechs darauffolgenden Etappen mit einer Gesamtsumme von 937 Millionen Franken werden durch den Bundesrat genehmigt.

SR 101 SR 721.100 BBl 2019 1203 SR 725.11

2017-3403

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Verschiebungen zwischen den genehmigten individuellen Krediten sind möglich.

Diese Verschiebungen dürfen keine Erhöhung eines individuellen Kredits um mehr als 10 Prozent implizieren.

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 9. September 2019

Ständerat, 5. Dezember 2019

Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

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Beilage (Art. 2 Abs. 1)

Überblick über den Gesamtkredit Kurzbeschreibung

Verpflichtung, in CHF

Etappe 2020­2025 Allgemeine Untersuchungen, Vorfinanzierung des Personalaufwands, Kommunikation, prioritäre Massnahme I Visp; Vorfinanzierung des Landerwerbs, vorgezogene Massnahmen

85 000 000

Etappe 2026­2031 Allgemeine Untersuchungen, Vorfinanzierung des Personalaufwands, Kommunikation, prioritäre Massnahme I Niederwald­Münster, vorgezogene Massnahmen

112 000 000

Etappe 2032­2039 Allgemeine Untersuchungen, Vorfinanzierung des Personalaufwands, Kommunikation

25 000 000

Prioritäre Massnahme I Chablais und Rhonedelta Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb

274 000 000 32 000 000

Prioritäre Massnahme I Rhoneknie bei Martigny und Trient­Nant de Drance Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb

114 000 000 14 000 000

Prioritäre Massnahme I Sitten­Vétroz Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb

300 000 000

Prioritäre Massnahme I Siders­Chippis Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb Gesamtkredit

66 000 000 1 022 000 000

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