Bundesbeschluss betreffend den Gesamtkredit für die Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) vom 5. Dezember 2019
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 10 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 19912 über den Wasserbau, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 20183, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierungszusicherungen gemäss dem Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau im Zusammenhang mit der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion wird ein ausserordentlicher Gesamtkredit von 1022 Millionen Franken genehmigt.
1
Ein Interessenbeitrag von 2 Prozent an die anrechenbaren Kosten für die zweite Etappe der 3. Rhonekorrektion im Zusammenhang mit dem Schutz der Nationalstrassen gemäss dem Bundesgesetz vom 8. März 19604 über die Nationalstrassen wird genehmigt.
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Art. 2 Der Gesamtkredit gemäss Artikel 1 wird in 7 Etappen gemäss der in der Beilage festgelegten Verpflichtungskredite genehmigt: 1
1 2 3 4
a.
Es wird ein individueller Kredit von 85 Millionen Franken für die Realisierung der ersten Etappe 20202025 genehmigt.
b.
Die Kredite für die sechs darauffolgenden Etappen mit einer Gesamtsumme von 937 Millionen Franken werden durch den Bundesrat genehmigt.
SR 101 SR 721.100 BBl 2019 1203 SR 725.11
2017-3403
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Verschiebungen zwischen den genehmigten individuellen Krediten sind möglich.
Diese Verschiebungen dürfen keine Erhöhung eines individuellen Kredits um mehr als 10 Prozent implizieren.
2
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 9. September 2019
Ständerat, 5. Dezember 2019
Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol
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Beilage (Art. 2 Abs. 1)
Überblick über den Gesamtkredit Kurzbeschreibung
Verpflichtung, in CHF
Etappe 20202025 Allgemeine Untersuchungen, Vorfinanzierung des Personalaufwands, Kommunikation, prioritäre Massnahme I Visp; Vorfinanzierung des Landerwerbs, vorgezogene Massnahmen
85 000 000
Etappe 20262031 Allgemeine Untersuchungen, Vorfinanzierung des Personalaufwands, Kommunikation, prioritäre Massnahme I NiederwaldMünster, vorgezogene Massnahmen
112 000 000
Etappe 20322039 Allgemeine Untersuchungen, Vorfinanzierung des Personalaufwands, Kommunikation
25 000 000
Prioritäre Massnahme I Chablais und Rhonedelta Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb
274 000 000 32 000 000
Prioritäre Massnahme I Rhoneknie bei Martigny und TrientNant de Drance Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb
114 000 000 14 000 000
Prioritäre Massnahme I SittenVétroz Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb
300 000 000
Prioritäre Massnahme I SidersChippis Planungskosten, Arbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen, Landerwerb Gesamtkredit
66 000 000 1 022 000 000
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