20.037 Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion in Genf vom 22. April 2020

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung eines zinslosen Darlehens von 95,6 Millionen Franken mit einer Rückzahlungsdauer von 50 Jahren an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. April 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2020-0019

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Übersicht Der Bundesrat ersucht die eidgenössischen Räte, der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ein Darlehen von 95,6 Millionen Franken in Form eines Verpflichtungskredits zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf zu gewähren.

Ausgangslage Der Bundesrat will seine Politik zur Festigung und zum Ausbau der Position der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz fortsetzen. Die Schweiz beherbergt seit über 150 Jahren internationale Organisationen und Konferenzen auf ihrem Staatsgebiet. Diese Gaststaatrolle ist in der Tradition der Schweiz und in ihrer Politik der guten Dienste tief verankert. Sie ist Teil ihrer Identität. Damit verschafft sie sich eine erhöhte Visibilität auf der internationalen Bühne. Das internationale Genf prägt weltweit das Bild der Schweiz. Dieser Erfolg ist zu einem wesentlichen Teil der aktiven Gaststaatpolitik des Bundes und der engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, Städten und Gemeinden zu verdanken.

Diese Sonderstellung ist jedoch nicht auf Dauer gesichert. Angesichts der anstehenden Herausforderungen, darunter ein hoher Konkurrenzdruck durch andere Städte und Gaststaaten sowie hohe Lebenskosten, muss die Schweiz sicherstellen, dass sie attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Zu den Herausforderungen zählt auch, dass ein beträchtlicher Teil des Immobilienparks, dessen Eigentümer die in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen sind, sich in einem schlechten Zustand befindet und umfangreicher Renovierungen bedarf.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Bundesrat dem Parlament am 19. November 2014 eine erste Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat unterbreitet. Die Botschaft verdeutlichte die Strategie und beantragte die zur Umsetzung erforderlichen Mittel innerhalb eines Zahlungsrahmens für den Zeitraum 2016­2019. Das Parlament hat die zweite Botschaft für die Periode 2020­2023 im September 2019 verabschiedet. Im Rahmen dieser Botschaft hob der Bundesrat die Wichtigkeit hervor, die in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen bei ihren Immobilienprojekten zu unterstützen.

Inhalt der Vorlage Der vorliegende Antrag sieht die Gewährung
eines Darlehens von 95,6 Millionen Franken an die FIPOI in Genf vor, das der ITU zugutekommen soll. Mit dem Darlehen sollen die Abrissarbeiten sowie der Neubau des ältesten Sitzgebäudes der ITU finanziert werden.

Die Genehmigung des Verpflichtungskredits zur Finanzierung des zinslosen Darlehens mit einer Laufzeit von 50 Jahren wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand in der Höhe von 95,6 Millionen Franken belasten. Dieser Betrag ist auf sieben Jahre verteilt (2021­2027).

4270

BBl 2020

Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Rolle des internationalen Genf

Wie in der Botschaft vom 20. Februar 2019 zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020­20231 dargelegt, ist das sogenannte internationale Genf aufgrund der weltweit einzigartigen Konzentration von Akteuren im Laufe der Zeit zu einem der wichtigsten Zentren der globalen Gouvernanz geworden. Dies stellt einen grossen Vorteil für die schweizerische Aussenpolitik dar und hat bedeutende volkswirtschaftliche Auswirkungen für die Region und für das ganze Land.

Im Übrigen tragen die Aktivitäten der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen zur Umsetzung der in Artikel 54 der Bundesverfassung (BV)2 verankerten aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei. Indem die Schweiz den internationalen Organisationen optimale Bedingungen bietet, trägt sie wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen und zur Lösung der grossen Herausforderungen unserer Zeit bei. Unsere Rolle als Gaststaat und unsere Position als Mitgliedstaat internationaler Organisationen stärken sich gegenseitig.

Das internationale Genf ist allerdings mit diversen Herausforderungen konfrontiert, darunter einer immer noch starken internationalen Konkurrenz um die Beherbergung neuer Einrichtungen und die Durchführung internationaler Konferenzen. Gewisse Staaten sind bereit, zu diesem Zweck beträchtliche Summen zu investieren. Die globale Gouvernanz ist noch stärker fragmentiert als früher und erstreckt sich auf Bereiche ausserhalb des UNO-Systems: Akteure wie Grossunternehmen und Städte erhalten immer mehr Macht, und es gibt Diskussions- und Entscheidungsgremien, bei denen die Schweiz wenig präsent ist, wie zum Beispiel die G7 und die G20.

Diese Entwicklung kann dazu führen, dass internationale Organisationen einen Teil ihrer Tätigkeit, vor allem im administrativen Bereich, in andere Städte verlagern, die als finanziell günstiger gelten.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat gemeinsam mit dem Kanton und der Stadt Genf beschlossen, eine Strategie zu verwirklichen, die die Rolle der Schweiz als Gaststaat stärken soll. Umgesetzt wird diese Strategie in der Botschaft vom 19. November 20143 zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat sowie in der oben genannten Botschaft vom 20. Februar 2019. In diesem Zusammenhang ist die Instandhaltung des Immobilienparks der internationalen
Organisationen eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, dort weiterhin hochwertige multilaterale Aktivitäten durchführen zu können und das Ansehen zu wahren, das Genf und die Schweiz über diese Gebäude vermitteln wollen, und zugleich die Funktionsfähigkeit der Gebäude und die Sicherheit der dort arbeitenden Perso1 2 3

BBl 2019 2313 SR 101 BBl 2014 2992

4271

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nen zu gewährleisten. Im Zuge des Beschlusses des Bundesrates vom 26. Juni 2013, seine Politik im Bereich der Finanzierung von Liegenschaften internationaler Organisationen zu ändern und die Möglichkeiten zur Vergabe von Darlehen durch den Bund auf die Renovierung bestehender Gebäude zu erweitern (zinsgünstige, innerhalb von 30 Jahren rückzahlbare Darlehen), hat das Parlament zwischen März und Dezember 2016 sechs Unterstützungsgesuche von internationalen Organisationen mit Sitz in Genf in der Höhe von rund 530 Millionen Franken genehmigt. Die Realisierung dieser Projekte ist im Gange. Konkret gewährten die eidgenössischen Räte bisher die folgenden Darlehen: ­

am 17. März 2016 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 54,4 Millionen Franken für den Bau eines neuen Gebäudes für die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) (im Juni 2014 gewährte das Parlament bereits ein Darlehen in der Höhe von 5 Millionen Franken für die Planungsarbeiten);

­

am 29. September 2016 drei Darlehen in der Höhe von 70 Millionen Franken für die Renovierung des Sitzgebäudes der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), von 400 Millionen Franken (davon 292 Millionen Franken zulasten des Bundes) für die Renovierung des Palais des Nations und für einen Neubau sowie von 76,4 Millionen Franken für ein Neubauprojekt der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (im Juni 2014 gewährte das Parlament bereits ein Darlehen von 14 Millionen Franken für die Planungsarbeiten der WHO);

­

am 5. Dezember 2016 ein Darlehen in Höhe von 9,9 Millionen Franken für die Erneuerung der Gebäudehülle des historischen Sitzgebäudes «Carlton» des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK);

­

ebenfalls am 5. Dezember 2016 ein Darlehen in Höhe von 12 Millionen Franken für Planungsarbeiten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).

Diese Politik hat sich bewährt. Das Interesse seitens der internationalen Organisationen an Projekten zur Renovierung ihres Hauptsitzes oder zum Bau neuer Gebäude zeigt, dass diese Massnahme einem Bedarf entsprach. Investitionen in moderne und praktische Gebäude tragen dazu bei, diese internationalen Organisationen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Genf zu halten, und stärken damit die Position Genfs gegenüber konkurrierenden Gastgeberstädten in Europa und der ganzen Welt.

Schliesslich verbessern diese Projekte auch die Energieeffizienz dieser Gebäude und wirken sich positiv auf die Umwelt aus.

Bei der Umsetzung der Gaststaatpolitik im Immobilienbereich ist der Kanton Genf ein aktiver Partner des Bundes. Gemäss einer langjährigen Praxis stellt der Kanton Genf den internationalen Organisationen oder der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) Baurechtsgrundstücke zur Verfügung und verzichtet auf die Erhebung von Baurechtszinsen, wenn der Bund die damit verbundenen Baudarlehen an die FIPOI unverzinslich ausgestaltet. Was Projekte zur Renovierung von Gebäuden internationaler Organisationen mit Sitz in der Schweiz betrifft, so hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 26. Juni 2013 klargestellt, dass Renovierungsdarlehen nur vergeben werden, sofern auch der Gastkanton und die Gaststadt einen wesentlichen Beitrag leisten (im Falle eines finanziellen Beitrags 4272

BBl 2020

etwa 30 % des Darlehens der Schweiz). Das gleiche Prinzip gilt für Projekte zum Abbruch und zum Neubau von Sitzgebäuden internationaler Organisationen, wenn keine weitere Gegenleistung des Kantons und der Gaststadt (wie die Bereitstellung von Grundstücken) vorgesehen ist.

1.2

Immobilienpolitik und die Rolle der FIPOI

Die FIPOI4 ist die bevorzugte Institution (zentrale Anlaufstelle) für alle Immobilienfragen, mit denen die in Genf ansässigen internationalen Organisationen sich auseinandersetzen müssen. Mit dieser Institution verfügt die Schweiz über ein wirksames Instrument der Gaststaatpolitik. Die FIPOI wurde 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gemeinsam als privatrechtliche Stiftung gegründet, um die Rolle Genfs als Zentrum internationaler Begegnungen zu festigen.5 Sie untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzaufsicht.

Der Bund und der Kanton Genf als Gründungsmitglieder sind mit je drei Personen im Stiftungsrat vertreten und nehmen alternierend den Vorsitz wahr. Der Kanton Genf hat einen seiner Sitze im Stiftungsrat der Stadt Genf überlassen.

Die FIPOI sucht aktiv Räumlichkeiten und Standorte für internationale Organisationen, die sich im Kanton Genf oder ausnahmsweise in anderen Kantonen niederlassen möchten, die institutionelle Begünstigte im Sinne des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20076 (GSG) beherbergen. Sie führt auch zwei Konferenzzentren: das Internationale Konferenzzentrum Genf und das Konferenzzentrum Varembé. Diese sind Bestandteil der Infrastruktur im Dienst der Gaststaatpolitik der Schweiz. Die FIPOI stellt zudem internationalen Organisationen Liegenschaften zur Miete oder zum Kauf zur Verfügung, namentlich mittels Krediten (in Form von zinslosen Darlehen für Neubauten oder zinsgünstigen Darlehen für die Renovierung bestehender Gebäude).

Schliesslich kann die FIPOI dank der Fusion mit der Fondation du Centre International de Genève nun auch internationale Nichtregierungsorganisationen bei der Suche nach geeigneten Räumen in Genf unterstützen.Diese erhalten allerdings keine Darlehen der FIPOI, weil sie keine institutionellen Begünstigten im Sinne des GSG sind.

Angesichts des wachsenden Umfangs und der zunehmenden Komplexität der Aufgaben der Stiftung leitete der Stiftungsrat der FIPOI im November 2015 eine Reihe von Massnahmen in die Wege, um die Führung und die Verwaltung der Stiftung in Bereichen wie der strategischen Planung und der internen Kommunikation zu stärken. Diese Reorganisation wurde 2018 abgeschlossen. Die FIPOI wurde mit geeig4

5 6

Weitere Informationen über die FIPOI finden sich in der Botschaft vom 24. Februar 2016 über die Gewährung von Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung von Neubau- und Renovierungsprojekten von von drei in Genf ansässigen internationalen Organisationen (UNOG, WHO und IAO); BBl 2016 1507.

Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI, BBl 1964 II 1490.

SR 192.12

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neten Strukturen und Abläufen ausgestattet, um die Gastbehörden bei ihren Anstrengungen im Hinblick auf die Bedürfnisse des internationalen Genf wirksam zu unterstützen. Ausserdem hat der Stiftungsrat beschlossen, dass die FIPOI künftig für die Auftragsvergaben, die sie in eigener Kompetenz durchführt, die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes anwendet.

1.3

Die ITU

Die 1865 in Paris unter dem Namen Welttelegraphenverein gegründete ITU ist eine der ältesten internationalen Organisationen. 1947 wurde sie zur Sonderorganisation der UNO für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Von 1868 bis 1948 war sie in Bern ansässig, danach verlegte sie ihren Sitz nach Genf.

Die ITU bezweckt die weltweite Vernetzung der Menschen und den Schutz des Rechts auf Kommunikation. Zu diesem Zweck teilt sie weltweit Funkfrequenzen und Satellitenumlaufbahnen zu, erarbeitet technische Normen, die eine harmonische Verknüpfung von Netzen und Technologien ermöglichen, und fördert die Verbesserung des IKT-Zugangs für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.

Die ITU ist eine zwischenstaatliche Organisation, der heute 193 Mitgliedstaaten angehören. Sie bindet den Privatsektor eng in ihre Aktivitäten ein. Die Mitgliedstaaten haben namentlich beschlossen, Unternehmen des Privatsektors als sogenannte Branchenmitglieder aufzunehmen, und anderen Institutionen wie Universitäten die Teilnahme zu erleichtern. Die ITU zählt heute über 700 Branchenmitglieder, assoziierte Mitglieder und akademische Einrichtungen zu ihren Mitgliedern.

Weltweit verfügt sie über dreizehn Aussenstellen, darunter Regional- und Ortsbüros.7 Am Sitz in Genf beschäftigt sie 727 Personen. Das Budget der ITU für den Zeitraum 2020­2021 beläuft sich auf 332 Millionen Franken. Der Beitrag der Schweiz als Mitgliedstaat beläuft sich auf 6,36 Millionen Franken für beide Jahre, was 1,9 Prozent des Zweijahresbudgets entspricht.

Die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten, das oberste Entscheidungsorgan der ITU, tritt alle vier Jahre zusammen, um die allgemeinen Grundsätze der Organisation festzulegen, die strategische Politik für den nächsten Vierjahreszeitraum zu verabschieden sowie das Führungsteam der ITU und die Mitglieder des Rates zu wählen. Der Rat tagt einmal pro Jahr. In der Zeit zwischen den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten ist der Rat das leitende Organ der ITU.

Die ITU veranstaltet in ihren Räumlichkeiten oder im Internationalen Konferenzzentrum Genf jedes Jahr durchschnittlich 120 Konferenzen, Sitzungen und Versammlungen, an denen über 10 000 mehrheitlich ausländische Delegierte teilnehmen. Die ITU ist beispielsweise Co-Organisatorin und Gastgeberin des jährlichen Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS), der jeweils eine Woche dauert. Der WSIS ist die grösste IKT-Veranstaltung im Dienste der Entwicklung mit 7

Zu den 13 Aussenstellen gehören die Regionalbüros in Addis Abeba (für Afrika), Brasilia (für Amerika), Kairo (für die arabischen Staaten) und Bangkok (für Asien und den Pazifik), eine Koordinationsstelle für Europa am Sitz in Genf und mehrere Ortsbüros, namentlich in Moskau.

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über 1500 hochrangigen internationalen Delegierten aus 140 Ländern. Der wirtschaftliche und finanzielle Nutzen solcher Konferenzen für das Genfer Hotelgewerbe ist erheblich.8 Ein Sitzabkommen regelt das rechtliche Statut der ITU in der Schweiz. 9 Sie gilt als «zwischenstaatliche Organisation» im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a GSG.

2

Neubau des Sitzgebäudes der ITU

2.1

Ausgangslage

An ihrem Sitz in Genf besitzt die ITU heute drei Gebäude: Varembé (gebaut zwischen 1959 und 1962), Tour (eröffnet 1973) und Montbrillant (eröffnet 1999). Die Gebäude befinden sich auf Grundstücken des Kantons Genf, der ein unentgeltliches Baurecht gewährt, eingegrenzt durch Avenue de France, Avenue Giuseppe Motta, Chemin Louis-Dunant und Rue de Varembé.

Mit Schreiben vom 20. April 2012 teilte der Generalsekretär der ITU der Schweizerischen Mission in Genf seinen Wunsch mit, den Sitz der Organisation in Genf zu erweitern, was durch einen grösseren Neubau als Ersatz für das älteste Sitzgebäude (Varembé) geschehen soll. 2013 ersuchte die ITU um ein Darlehen für ihr Ausbauprojekt, ohne jedoch einen Betrag zu nennen. 2014 wurde das Projekt sistiert, nachdem die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten beschlossen hatte, eine Arbeitsgruppe des ITU-Rates mit der Prüfung folgender vier Optionen zu beauftragen: Ersatzbau für das Varembé-Gebäude, Renovierung der Sitzgebäude; Miete von Büroräumlichkeiten; Umsiedlung des ITU-Sitzes. 2016 entschied sich der ITU-Rat für einen Ersatz des Varembé-Gebäudes durch einen grösseren Bau, in dem das Personal und die Einrichtungen des Turms einerseits und des Gebäudes Varembé andererseits Platz finden sollen. Die Kostenschätzung belief sich damals auf 150 Millionen Franken.

Auf dieser Grundlage beantragte die ITU im Juni 2016 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 150 Millionen Franken für die Finanzierung des Neubaus des VarembéGebäudes sowie eine Darlehenstranche zur Finanzierung der ersten Projektphase, das heisst Planungsarbeiten, Architekturwettbewerb, Vorprojekt, eigentliches Projekt und Vorarbeiten. Die Gesamtkosten für diese Phase wurden auf 12 Millionen Franken geschätzt. Das Parlament genehmigte das Darlehen zur Finanzierung der Vorarbeiten im Dezember 2016 im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2016. Die Vorarbeiten begannen im Januar 2017 und dauern bis 2021.

An seiner Sitzung vom Juni 2019 beschloss der ITU-Rat aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Kosten des Bauprojekts «Varembé», die mittlerweile auf 197,9 Millionen Franken veranschlagt wurden, und bezüglich der Finanzierung, den Entscheid zu verschieben und für den 27. September 2019 eine Sondersitzung in Genf anzusetzen, die ausschliesslich diesem Thema gewidmet sein sollte. Das Pro8 9

Die Zahlen beruhen auf Schätzungen der ITU.

SR 0.192.120.278.41

4275

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jekt sollte redimensioniert werden, damit die Kosten 170 Millionen Franken nicht übersteigen.

An seiner Sondersitzung im September 2019 genehmigte der Rat ein Globalbudget in der Höhe von 170 Millionen Franken. Der ITU-Generalsekretär wurde autorisiert, beim Gaststaat die zweite Tranche des Gesamtdarlehens von 150 Millionen Franken zu beantragen. Die Differenz soll durch Patenschaften und Schenkungen in der Höhe von 15 Millionen Franken sowie mit einem Betrag in der Höhe von 5 Millionen Franken aus dem Fonds für das Neubauprojekt finanziert werden.

Am 9. Dezember 2019 reichte die ITU schliesslich ein formelles Darlehensgesuch ein. Die ITU plant nun, ihr ältestes Gebäude (Varembé) abzubrechen und neu aufzubauen sowie den Turm nach Abschluss der Bauarbeiten zu verkaufen. Das Montbrillant-Gebäude wird in seinem ursprünglichen Zustand belassen. Das Personal der Organisation wird neu in zwei statt drei Gebäuden arbeiten.

Der Abbruch und der Neubau des Gebäudes Varembé ist berechtigt. Tatsächlich ist das 1962 fertiggestellte Gebäude veraltet und entspricht in den Bereichen Brandschutz, Erdbebensicherheit und Wärmedämmung und in Bezug auf die baulichen Anforderungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht mehr den geltenden Normen und Standards. Die Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen sind veraltet, und die bestehenden Schutz- und Sicherheitssysteme sind unzureichend und genügen den heutigen Anforderungen der ITU nicht mehr. Ausserdem besteht das heutige Gebäude mehrheitlich aus Einzelbüros, was die Flexibilität bei der Raumnutzung einschränkt.

Darüber hinaus sind die Wege zwischen den Sitzgebäuden lang und umständlich, weil es zwischen den Gebäuden grosse Distanzen und Niveauunterschiede gibt..

Der Neubau Varembé wird eine zweckmässige Nutzung der Sitzinfrastruktur ermöglichen, weil alle Aktivitäten der ITU in zwei statt drei Gebäuden zusammengefasst werden, was auch die Verbindung zwischen den Gebäuden vereinfacht. Das Projekt trägt nicht nur den langfristigen Bedürfnissen der ITU Rechnung, sondern ermöglicht auch einen optimierten Betrieb bei tieferen Kosten, namentlich dank modernerer Installationen. Gleichzeitig passt sich die ITU mit diesem Projekt den örtlichen Vorschriften bezüglich Brandschutz, Ökologie und Personen mit eingeschränkter Mobilität an.

Die Unterstützung
des Projekts zum Abriss und Neubau des Varembé-Gebäudes liegt im Interesse der Schweiz. Die ITU verfügt damit über optimale Bedingungen für die Fortsetzung ihrer Aktivitäten in einem zweckmässigen, sicheren und den geltenden Normen entsprechenden Gebäude. Diese Unterstützung ist ausserdem zentral für das Image der Schweiz als Gaststaat und des internationalen Genf als wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz. Sie steht namentlich im Einklang mit dem Ziel, Genf als vorrangiges Zentrum für Fragen rund um die internationale Internet-Gouvernanz zu stärken.10 Die Gaststaatpolitik der Schweiz ist heute mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund ermöglicht es

10

Motion Noser vom 14. Juni 2014 (14.3423 «Positionierung der Schweiz als internationale Plattform im Bereich Internet Governance»).

4276

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die Unterstützung des Bauprojekts der ITU, Eigentümerin ihrer Gebäude zu bleiben, was ihre Verankerung in der Schweiz festigt.

2.2

Neubauprojekt

Die ITU plant ein Gebäude, das sich aus städtebaulicher, architektonischer und funktionaler Sicht gut in die Umgebung einfügt und unter Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften effizienter betrieben werden kann.

Das von aussen kompakt wirkende neue Varembé-Gebäude wird über einen begrünten Innenhof verfügen, der durch die Glasfassaden erkennbar sein wird. Ein erhöhtes Sockelgeschoss wird den Park auf der Seite der Avenue Giuseppe-Motta und die Rue de Varembé verbinden. Der Eingangsbereich umfasst die Konferenzräume der ITU, die sich auf drei Ebenen verteilen: ein Raum mit 500 Sitzplätzen im unteren Erdgeschoss, ein Raum mit 100 Sitzplätzen im oberen Erdgeschoss und ein Raum mit 234 Sitzplätzen im Untergeschoss. Um die zylinderförmigen Konferenzräume herum sind weitere Bereiche wie Foyer, Cybercafé und Begegnungszonen angesiedelt. Die Eingangshalle bildet so ein zentrales Verbindungselement, das den eigentlichen Zweck der Organisation widerspiegelt. Die Konferenzräume können je nach Verfügbarkeit grundsätzlich auch von anderen internationalen Organisationen gemietet werden.

Das neue Gebäude umfasst zudem namentlich: ­

ein Dolmetscherszentrum

­

ein Untergeschoss mit den technischen Räumen

­

eine neue Passerelle zwischen dem Neubau und dem Montbrillant-Gebäude

­

ein Geschoss mit Arbeitsräumen, , Gemeinschaftsräumen für thematische Clubs sowie Küchen und Umkleideräumen

­

ein «Begegnungsgeschoss» mit Zugang zu einem Innengarten, um den die Cafeteria, ein Sanitätsraum sowie Gemeinschaftsräume für thematische Clubs angesiedelt sind

­

vier Bürogeschosse

Die Büroflächen sind als Open Space konzipiert und bieten dem Bedarf der ITU entsprechend Platz für insgesamt 583 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von jedem Arbeitsplatz eröffnet sich ein Blick sowohl Richtung Stadt und UNO-Quartier als auch Richtung Innengarten.

Die vollverglaste thermische Gebäudehülle trennt den Innenraum vom Aussenbereich und dient gleichzeitig als Gebäudeverkleidung (Doppelwandfassade oder bioklimatische Fassade). In die grossen Glaselemente kann ein für verglaste Gebäude dieser Art unerlässliches Sonnenschutzsystem integriert werden, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichzeitig einen Sichtschutz von aussen bietet. Die Fassade zum Innenhof wird eine einfache Glasfassade sein.

Der Neubau wird nach dem Standard Haute Performance Energétique (HPE) zertifiziert. Er wird ans Wärme- und Kältenetz GeniLac der Services Industriels de 4277

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Genève (SIG) angeschlossen, das im Sommer den Temperaturunterschied zum Seewasser zur Kühlung und Klimatisierung der Gebäude nutzt. Das GeniLacSystem wird vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben.

Während der Bauphase werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend im Montbrillant-Gebäude und im Turm untergebracht. Mit Telearbeit soll ausserdem die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort reduziert werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten will die ITU den Turm inklusive der Untergeschosse räumen und verkaufen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eines Rückmietverkaufs geprüft. Der Erlös aus dem Verkauf des Turms soll vorab zur vorzeitigen Rückzahlung der Restdarlehen an die ITU für die Erweiterung des Sitzgebäudes im Jahr 1969 und den Bau einer neuen Cafeteria im Jahr 2002 sowie zur Rückzahlung des Darlehens, das Gegenstand dieser Botschaft ist, verwendet werden. Das MontbrillantGebäude wird künftig wie folgt genutzt: Archiv in den Untergeschossen, Sitzungsund Konferenzräume sowie Verwaltungsgebäude. Das Montbrillant-Gebäude wird auch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation beherbergen.

Die Bauarbeiten für den Abbruch und den Neubau werden im Januar 2022 mit der Einrichtung der Übergangsbüros beginnen und bis Ende 2026 dauern.

Das Projekt der ITU liegt in einem Stadtteil, der sich stark verändert. Es muss deshalb mehreren öffentlichen und privaten Infrastrukturprojekten Rechnung tragen, die gleichzeitig in der näheren Umgebung durchgeführt werden (Sanierung der Avenue Giuseppe-Motta, Cité de la Musique, Portail des Nations, Verlängerung der Tramlinie).

2.3

Kosten des Projekts

Die Kosten für den Neubau des Varembé-Gebäudes werden auf 170 Millionen Franken veranschlagt. Die von der ITU als Bauherrin beantragten Arbeiten unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (MWSt.). Das Darlehen der Schweiz (Bund und Kanton Genf) beläuft sich auf 150 Millionen Franken. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Kosten.

4278

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Kostenaufstellung nach Baukostenplan (BKP) BKP

Kategorien Hauptgruppen

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Honorare Nicht unter das Darlehen fallende Honorare Übergangskonten/Reserve Nicht unter das Darlehen fallende mobile Einrichtungen Gesamtsumme (ohne MWSt.)

Darlehen der Schweiz

Kosten (in Franken)

14 383 011 84 116 332 13 138 546 4 651 502 5 616 722 29 982 147 187 356 13 160 242 4 903 143 170 139 000

%

8,5 49,4 7,7 2,7 3,4 17,6 0,1 7,7 2,9 100,00

150 Millionen Franken

Die aufgeführten Rubriken des BKP umfassen insbesondere folgende Positionen: Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) Arbeiten, die vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten durchzuführen sind, einschliesslich Baustelleneinrichtung und Asbestsanierung.

Gebäude (BKP 2) Bauarbeiten, die das Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten für seine Benutzerinnen und Benutzer dauerhaft nutzbar machen (inkl. Baumeisterarbeiten, Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie Innenausbau).

Betriebseinrichtungen (BKP 3) Feste Einrichtungen, die einen bestimmten Zweck im Gebäude erfüllen, Nebeneinrichtungen und betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Konferenzanlagen, Grossküchen, Zutrittskontrollsysteme).

Umgebungsarbeiten (BKP 4) Aufwendungen für die Aussengestaltung und die Aussenanlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen (z. B. Terraingestaltung und Gärtnerarbeiten).

Baunebenkosten (BKP 5) Kosten für Bewilligungen und Gebühren, Vervielfältigungen und Modelle, Versicherungen und übrige Auslagen.

Honorare der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer (BKP 6) 17,6 Prozent der Gesamtkosten des Projekts entfallen auf Honorare, was für ein Projekt von dieser Komplexität vertretbar ist. Der Anteil liegt in dem für Bau4279

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projekte in Genf üblichen Rahmen, wo Honorare in der Regel 14 bis 18 Prozent der gesamten Baukosten ausmachen.

Nicht unter das Darlehen fallende Honorare (BKP 7) Dabei handelt es sich insbesondere um die Honorare der Bauherrin.

Reserve für Unvorhergesehenes (BKP 8) Diese Gruppe umfasst eine Reserve für Auslagen, die nach Baubeginn unerwartet anfallen können, sowie für die Teuerung.

Nicht unter das Darlehen fallende mobile Einrichtungen (BKP 9) Einrichtungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, wie Mobiliar, Beleuchtungskörper, Textilien, Geräte und Maschinen.

3

Finanzierung des ITU-Gebäudes

3.1

Finanzieller Beitrag des Bundes

Die ITU beantragte im Juni 2016 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 150 Millionen Franken für die Finanzierung des Ersatzneubaus des VarembéGebäudes.

Die ITU ist eine Organisation mit grosser symbolischer Bedeutung für das internationale Genf. Der «digitalen» Cluster stellt einen thematischen Pfeiler des internationalen Genf dar; den die Schweiz erhalten und stärken möchte. Es liegt daher im Interesse der Schweiz, der ITU vorteilhafte Bedingungen zu bieten, damit diese Schlüsselorganisation der Telekommunikation in Genf bleibt.

Auf Antrag des Bundesrates gewährten die eidgenössischen Räte der FIPOI im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2016 eine erste Darlehenstranche von 12 Millionen Franken.11 Dieser Betrag war zur Finanzierung des Vorprojekts, einer Projektstudie und eines Kostenvoranschlags bestimmt. Diese Unterlagen liegen zwischenzeitlich vor , sie bilden die Grundlage der vorliegenden Botschaft.

Dder Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten die Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 95,6 Millionen Franken, um die Realisierung des beschriebenen Bauvorhabens zu finanzieren. Einschliesslich der ersten Tranche von 12 Millionen Franken für die Planungsarbeiten gewährt der Bund der ITU ein Darlehen in der Höhe von insgesamt 107,6 Millionen Franken. Der Restbetrag von 42,4 Millionen Franken wird vom Kanton Genf bereitgestellt.

Die Bauzeit wird auf fünf Jahre veranschlagt.. Der Baubeginn ist für Januar 2022 geplant, die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein.

11

Der Bund überwies am 31. Dezember 2019 einen Betrag von 5,6 Millionen Franken.

Damit verbleiben noch 6,4 Millionen Franken zugunsten der ITU.

4280

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3.2

Beitrag des Kantons Genf

Wie unter Ziffer 1.1 ausgeführt wurden der Gastkanton und die Gaststadt aufgerufen, einen substanziellen Beitrag an die Unterstützung des Bundes zu leisten, da sie wirtschaftlich und politisch ebenfalls profitieren, wenn sich internationale Organisationen auf ihrem Gebiet niederlassen.

Im vorliegenden Fall wird der Kanton Genf 42,4 Millionen Franken zum Bauprojekt beitragen, sofern der Grosse Rat dem Gesetz über das entsprechende Darlehen zustimmt. Zudem ist der Kanton Genf bereit, der ITU über die FIPOI ein kostenloses zweistufiges Baurecht für das Grundstück zu gewähren (erste Stufe: Kanton Genf­ FIPOI; zweite Stufe: FIPOI­ITU). Dieses zweistufige Baurecht behält dieselbe Laufzeit wie das ursprüngliche Baurecht, das heisst bis 2079. Das der ITU gewährte Baurecht hat einen Wert von 55 Millionen Franken, was einem Baurechtszins von jährlich 2,75 Millionen Franken entspricht.

3.3

Auswirkungen der Teuerung

Für eine allfällige Teuerung infolge steigender Materialkosten oder Inflation wurden 560 242 Franken vorgesehen, was 0,3 Prozent der Gesamtkosten des Projekts entspricht. Da es sich um ein festes Darlehen handelt, wird der Betrag des Verpflichtungskredits nicht an die Inflation angepasst.

4

Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund und den Kanton Genf

4.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Die Gewährung eines Darlehens an die FIPOI für den Neubau des Sitzgebäudes der ITU in Genf wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von insgesamt 107,6 Millionen Franken belasten. Das Parlament hat bereits einen Verpflichtungskredit von 12 Millionen Franken für die Planungsarbeiten bewilligt, der gestaffelt über viereinhalb Jahre ausbezahlt wird (2017 bis Mitte 2021). Die restlichen 95,6 Millionen Franken, die für den Neubau bestimmt sind, werden über die Jahre 20212027 gestaffelt ausgezahlt.

Die Zahlungen werden wie folgt gestaffelt: 3,5 Millionen Franken im Jahr 2021, 5,1 Millionen Franken im Jahr 2022, 13,4 Millionen Franken im Jahr 2023, 25,2 Millionen Franken im Jahr 2024, 29,4 Millionen Franken im Jahr 2025, 14,3 Millionen Franken im Jahr 2026 und 4,7 Millionen Franken im Jahr 2027.

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Bund Kanton

3,5 1,5

5,1 2,3

13,4 5,9

25,2 11,2

29,4 13,1

14,3 6,4

4,7 2,0

Total

5,0

7,4

19,3

36,4

42,5

20,7

6,7

Total

95,6 42,4 138

%

69,2 30,8 100

4281

BBl 2020

4.1.2

Personelle Auswirkungen

Die Realisierung des Projekts hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

4.2

Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Dem Kanton Genf entstehen durch den Darlehensantrag Kosten von insgesamt 42,4 Millionen Franken. Die Zahlungen werden wie folgt gestaffelt: 1,5 Millionen Franken im Jahr 2021, 2,3 Millionen Franken im Jahr 2022, 5,9 Millionen Franken im Jahr 2023, 11,2 Millionen Franken im Jahr 2024, 13,1 Millionen Franken im Jahr 2025, 6,4 Millionen Franken im Jahr 2026 und 2,0 Millionen Franken im Jahr 2027.

Der Gemeinde Genf entstehen durch das Projekt keine Kosten.

4.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Das Projekt hat keine direkten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Die Instandhaltung der Gebäude der internationalen Organisationen mit Sitz in Genf trägt jedoch wie erwähnt zur Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf bei. Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf Genf, die Genferseeregion und die ganze Schweiz wurden in der Botschaft des Bundesrates vom 19. November 2014 und in der Botschaft vom 20. Februar 2019 eingehender dargestellt. Schweizer Unternehmen können sich zudem ebenfalls an den Ausschreibungen der Organisation beteiligen, was einen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen generieren kann.

5

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates

Das Projekt wurde in den Zielen des Bundesrates 2020, Band I12, angekündigt.

Die nachhaltige Förderung des internationalen Genf im Rahmen der Gaststaatpolitik der Schweiz gehört zu den Schwerpunkten der Aussenpolitischen Strategie 2020­ 2023 des Bundesrates. Die Instandhaltung des Immobilienparks des internationalen Genf bildet einen wichtigen Pfeiler der gemeinsamen Strategie des Bundes, des Kantons Genf und der Stadt Genf zur Stärkung des internationalen Genf.

12

BBl 2019 8217

4282

BBl 2020

6

Rechtliche Aspekte

6.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Gemäss Artikel 18 Buchstabe a GSG kann der Bund finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen gewähren, um die Voraussetzungen für die Aufnahme, Arbeit, Integration und Sicherheit von Begünstigten nach Artikel 19 GSG in der Schweiz zu verbessern. Dazu gehören Organisationen wie die ITU, die eine zwischenstaatliche Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a GSG ist.

Artikel 20 Buchstabe b GSG sieht vor, dass der Bund der FIPOI zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen gewähren kann. Artikel 22 GSG sieht im Übrigen vor, dass bei Verpflichtungen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, was hier der Fall ist, Verpflichtungskredite beantragt werden müssen.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV.

6.2

Erlassform

Nach den Artikeln 163 Absatz 2 BV und 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200213 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form eines einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden, Bundesbeschlusses vorgesehen.

6.3

Ausgabenbremse

Der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss sieht in Artikel 1 die Gewährung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200514 im Umfang von 95,6 Millionen Franken zugunsten der ITU vor.

Es handelt sich um eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV muss Artikel 1 des beiliegenden Beschlussentwurfs deshalb der Ausgabenbremse unterstellt werden.

6.4

Einhaltung der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und Aufsichtsrolle der FIPOI

Das vorliegende Projekt unterliegt nicht dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 199415 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Bauherrschaft und Auftragsvergabe sind Sache der ITU. Als zwischenstaatliche Organisation im Sinne des GSG ist die ITU nicht Auftraggeberin nach Artikel 2 BöB. Sie ist jedoch an die einschlä13 14 15

SR 171.10 SR 611.0 SR 172.056.1

4283

BBl 2020

gigen internen Bestimmungen und Verfahren gebunden, die auf den gleichen Grundsätzen wie das BöB beruhen, das heisst Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern, Transparenz der Vergabeverfahren und wirtschaftlicher Mitteleinsatz.

Die internen Regeln und Verfahren der ITU für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind im Finanzreglement (genehmigt vom ITU-Rat, der 48 Mitglieder, darunter die Schweiz, umfasst) und im Beschaffungshandbuch niedergelegt. Nach der Prüfung der Angebote erstellt die Beschaffungsabteilung einen Evaluationsbericht. Dieser wird der Beschaffungskommission zur Genehmigung unterbreitet, die ihn anschliessend mit ihrer Empfehlung an den Generalsekretär der ITU weiterleitet, dem der Entscheid obliegt.

Ausserdem hat die Schweiz als Gaststaat die Möglichkeit, durch ihre Beteiligung am «Koordinierungsausschuss ITU­Gaststaat» und über die FIPOI die Leitung und Entwicklung des Projekts sowie die Einhaltung der Kostenvorgaben und der Beschaffungsverfahren genau zu verfolgen.

6.5

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung

Für den im Rahmen der vorliegenden Botschaft eingereichten Finanzierungsbeschluss gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 16 (SuG), das gemäss Artikel 2 auf alle im Bundesrecht vorgesehenen Finanzhilfen anwendbar ist. Nach Artikel 3 können Finanzhilfen unter anderem in Form eines Darlehens zu Vorzugsbedingungen gewährt werden. Dies gilt nicht nur für zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen, sondern auch für Renovationsdarlehen, da diese zu niedrigeren Zinssätzen vergeben werden als marktüblich.17 Gemäss Artikel 5 SuG muss der Bundesrat die vom Bund gewährten Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch prüfen. In seinem Subventionsbericht vom 30. Mai 200818 hat der Bundesrat den Grundsatz aufgestellt, dass er Subventionen systematisch überprüfen wird, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, wie dies auch bei der vorliegenden Botschaft der Fall ist.

6.5.1

Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele

Die Gaststaatpolitik bildet einen wesentlichen Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik. Im Rahmen ihrer langjährigen Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen, ausländischer Vertretungen und internationaler Konferenzen gewährt die Schweiz diesen ­ wie andere Länder und gemäss internationalen Gepflogenheiten ­ 16 17

18

SR 616.1 Dieser Zinssatz orientiert sich an den Refinanzierungskosten des Bundes in Anlehnung an den üblichen Zinssatz für Darlehen der Bundestresorerie mit einer Laufzeit von 30 Jahren.

Siehe Ziffer 3.

BBl 2008 6229

4284

BBl 2020

Vorrechte und Immunitäten. Ein weiteres Element der Gaststaatpolitik besteht darin, diese internationalen Einrichtungen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen und so die Gaststaatrolle der Schweiz zu fördern. In Anbetracht der verschiedenen Herausforderungen strategischer und materieller Art, die unsere Position gegenüber anderen Standorten beeinflussen, ist die Unterstützung des Gaststaats zur Instandhaltung des Immobilienparks des internationalen Genf wie in Ziffer 1 dargelegt umso notwendiger. Durch die Finanzbeiträge, die im Rahmen des GSG gewährt werden, kann die Schweiz ihre Position als Gaststaat gegenüber der internationalen Konkurrenz behaupten und stärken. Finanzhilfen sind subsidiär geleistete Beiträge in Form von Subventionen und Beiträgen, die von Fall zu Fall geprüft werden. Sie werden gewährt, wenn sie die Kriterien des GSG erfüllen und für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz relevant sind. Laut Artikel 18 GSG sollen finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen insbesondere die Voraussetzungen für die Aufnahme, die Arbeit, die Integration und die Sicherheit der Begünstigten nach Artikel 19 GSG in der Schweiz verbessern, zu denen Organisationen wie die ITU als zwischenstaatliche Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a GSG zählen.

Internationale Organisationen, die in den Genuss eines Bau- oder Renovationsdarlehens kommen, müssen entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten Eigenleistungen erbringen (Art. 7 Bst. c SuG).

Die ITU wird einen Teil der Gesamtkosten des Projekts, nämlich 20 Millionen Franken, übernehmen.

6.5.2

Materielle und finanzielle Verwaltung des Darlehens

Das Darlehen für den Neubau der ITU wird über die FIPOI gewährt. Gemäss einer bewährten Praxis für die Vergabe solcher Darlehen werden die Bedingungen für die Bereitstellung und die Rückzahlung des Darlehens in einem Darlehensvertrag zwischen der Organisation und der FIPOI festgelegt, um einen wirksamen Verwaltungsund Kontrollmechanismus für die Verwendung des Darlehens zu gewährleisten.

Gemäss dem Vertrag wird die Darlehenssumme von der FIPOI in mehreren aufeinanderfolgenden Tranchen und entsprechend dem Bedarf der Organisation zur Deckung der Kosten der Bauarbeiten ausgezahlt. Die Organisation legt dazu einen Zeitplan für die Zahlungen und die bereits geleisteten Ausgaben vor. Während der Ausführung der Arbeiten legt sie der FIPOI regelmässig einen Bericht über ihren Fortschritt sowie einen vierteljährlichen Bericht über die geleisteten Zahlungen und die für das folgende Quartal geplanten Zahlungen vor. Die Rückzahlung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Bau vollständig abgenommen wurde, spätestens jedoch ein Jahr nach dem vordefinierten Zieldatum für die Beendigung der Arbeiten. Der Beitrag wird von der ITU in Form von 50 gleichen Jahresraten per Ende Jahr, spätestens am 31. Dezember, an die FIPOI zurückbezahlt.

Beschliesst die ITU, das Bauvorhaben aus allein ihr zuzuschreibenden Gründen nicht zu realisieren, so sieht der Darlehensvertrag die Rückzahlung des bereits ausgezahlten Teils des Darlehens innerhalb von höchstens fünf Jahren vor. Sollte die ITU vor der Rückzahlung des Darlehens das neue Varembé-Gebäude verkaufen, ihre 4285

BBl 2020

Selbstauflösung erklären oder ihren Sitz an einen Standort ausserhalb der Schweiz verlegen, so ist die Darlehenssumme sofort fällig.

6.5.3

Verfahren für die Gewährung eines Baudarlehens

Internationale Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein Bauprojekt beantragen möchten, kontaktieren prozessgemäss als erstes das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die Mission in Genf. Die verschiedenen Optionen und die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes sind in der Folge Gegenstand zahlreicher Gespräche zwischen der internationalen Organisation, der FIPOI und der Mission, bevor die internationale Organisation schliesslich ein offizielles Unterstützungsgesuch einreicht. Der Antrag wird in Abstimmung mit den verschiedenen betroffenen Stellen (Finanzen EDA, Eidgenössische Finanzverwaltung, FIPOI und Gastkanton) geprüft. Bei der Prüfung des Antrags stützt sich das EDA auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen. Jeder Darlehensantrag wird von Fall zu Fall erwogen. Dabei wird insbesondere der strategischen Bedeutung der internationalen Organisation für die Schweizer Gaststaatpolitik, der Plausibilität des Darlehensantrags und somit des Renovationsbedarfs sowie der Situation des Bundeshaushalts Rechnung getragen.

Falls sich die involvierten Stellen im Grundsatz über die Unterstützungswürdigkeit des Projekts einig sind, wird über mögliche Beteiligungshöhen zwischen Bund und Kanton verhandelt. Dabei erwartet der Bundesrat laut Bundesratsentscheid vom 26. Juni 2013 eine substanzielle Beteiligung des Gastkantons. Ausserdem werden gemeinsam mit der internationalen Organisation Wege gesucht, die Gesamtkosten oder den gewünschten Darlehensbeitrag zu reduzieren, z. B. durch den Verkauf von Land, das der internationalen Organisation gehört. Parallel dazu wird eine Projektgruppe gegründet. Diese setzt sich im Normalfall aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA, des Gastkantons, der FIPOI und der internationalen Organisation zusammen. Die Projektgruppe trifft sich regelmässig und informiert sich gegenseitig über den Projektverlauf.

Falls die internationale Organisation dies nicht bereits getan hat, werden Planungsarbeiten lanciert, um den Umfang des Projekts, seine Kosten und weitere Eckpunkte zu spezifizieren. Diese Abklärungen werden zum Teil von der internationalen Organisation und zum Teil über ein Bundesdarlehen finanziert. Der für die Planungsarbeiten gewährte Kredit ist anschliessend Teil des Gesamtdarlehens, das der Bund für das Bauvorhaben gewährt.

Sind sich
alle Akteure in der Finanzierungsfrage des Darlehens einig, erarbeitet das EDA eine Botschaft mitsamt einem Entwurf eines Bundesbeschlusses zuhanden des Parlaments und legt diese zunächst dem Bundesrat zur Genehmigung vor. Anschliessend wird die Botschaft mit dem Bundesbeschluss dem Parlament unterbreitet. Diesem ist es unbenommen, sich gegen ein Projekt auszusprechen. In diesem Fall müssen die Mitgliedstaaten der internationalen Organisation entscheiden, wie sie ohne Schweizer Darlehen vorgehen wollen.

Die Vergabe von Darlehen für Bauprojekte ist im Vergleich zu anderen Gaststaaten weltweit eine Besonderheit der Schweizer Gaststaatpolitik. Während andere Staaten 4286

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mit grossem finanziellem Aufwand auf eigene Kosten Gebäude errichten, mit denen sie internationale Organisationen anziehen wollen, verfolgt die Schweiz bei der Beherbergung von internationalen Organisationen eine völlig andere Immobilienpolitik. Sie nimmt die internationalen Organisationen als Bauherrinnen der Projekte in die Verantwortung, damit diese realistische Bauprojekte umsetzen und mit den öffentlichen Mitteln der Mitgliedstaaten sorgfältig umgehen, denn im Endeffekt müssen letztere die Schweizer Darlehen zurückzahlen. Ziel ist es, unverhältnismässige Projekte und einen verschwenderischen Umgang mit öffentlichen Geldern zu vermeiden. Ein weiteres Ziel besteht darin, mit diesem Prozess die langfristige Präsenz der internationalen Organisationen in Genf zu sichern, indem diese einen regelmässigen Kontakt zu den Schweizer Behörden (Gemeinde, Kanton, Bund) pflegen.

4287

BBl 2020

Anhang 1

Lageplan

4288

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Anhang 2

Pläne des neuen ITU-Sitzgebäudes

Legende: Guérite: Bureaux/départements UIT: Jardin/espaces communs: Hall/salle de conférence: Sous-sol/salle de conférence: Bureaux: Hall/salle de conférence: Archives/dépôts:

Kontrollgebäude Bürogeschosse/ITU-Abteilungen Innengarten/Gemeinschaftsräume Lobby/Konferenzräume Untergeschoss/Konferenzraum Bürogeschosse Lobby/Konferenzraum Archiv/Lager

4289

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Legende: flux horizontaux: flux verticaux: entrée principale: entrée VIP:

4290

Horizontale Personenströme Vertikale Personenströme Haupteingang VIP-Eingang

BBl 2020

Anhang 3

Aussenansicht des Varembé-Neubaus

4291

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Anhang 4

Plan des begrünten Innenhofs

Innenansicht des Varembé-Neubaus

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