Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Entsendegesetzes Zur Umsetzung der Motion Abate (18.3473) wird das Entsendegesetz revidiert. Neu sollen die Entsendebetriebe zur Einhaltung der kantonalen Mindestlöhne verpflichtet werden, sofern Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den Anwendungsbereich eines kantonalen Mindestlohngesetzes fallen. Die Einhaltung soll durch die Kantone kontrolliert werden. Massgebend sollen dabei die Bestimmungen des kantonalen Rechts sein. Weiter wird im Entsendegesetz und im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ein Artikel eingeführt, der den Rückbehalt und die Rückforderung von Bundessubventionen bei Nicht- oder mangelhafter Erfüllung der Vollzugsaufgaben regelt.

Datum der Eröffnung: 22. April 2020 Vernehmlassungsfrist: 12. August 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort PAAM, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Vernehmlassungen.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Mai 2020

2020-1194

Bundeskanzlei

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