Bundesbeschluss Entwurf über eine Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 20202, beschliesst:

Art. 1 Die Laufzeit des Rahmenkredits von 11 Milliarden Franken für Bürgschaften des Bundes für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2020 5481

2020-0141

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Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr. BB

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BBl 2020