Gesuch im Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich betreffend Bundesasylzentrum Pasture, Neubau, in den Gemeinden Balerna und Novazzano, Kanton Tessin Mitwirkung und Anhörung vom 4. Februar 2020 Gesuchsteller:

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Gegenstand:

Ordentliches Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich nach Artikel 5 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2017 über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA, SR 142.316) und Artikel 95a ff. des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31).

Gesuchsdossier:

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Projektbeschrieb Kartenausschnitte Situationsplan Nennung der betroffenen Gemeinden und Grundstücke mit Grundbuchblattnummern Projektpläne Berichte/Analysen über Auswirkungen auf die Raumordnung, Umwelt und die Massnahmen Erschliessungssituation, Zuleitungen und Anschlüsse Umgebungsgestaltung Energie-, Abwasser- und Entsorgungskonzepte Festlegung im Sachplan Asyl Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bauten und Anlagen Sicherheitskonzept

Mitwirkungs- und Nach Artikel 8 VPGA in Verbindung mit Artikel 62a des Anhörungsverfahren: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden Balerna oder Novazzano schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

2020-0240

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden Balerna und Novazzano vom 4. Februar 2020 bis am 5. März 2020 eingesehen werden.

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BBl 2020

Einsprache:

4. Februar 2020

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, d.h. bis spätestens am 5. März 2020, bei den Gemeinden Balerna oder Novazzano zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Staatssekretariat für Migration

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