Genehmigung Richtplan Kanton Nidwalden, Anpassung Teilrevision 2017/18 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 11. November 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 9. November 2020 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Teilrevision 2017/18 des Richtplans Kanton Nidwalden unter Vorbehalt von Ziffer 2 und mit dem Auftrag gemäss Ziffer 3 genehmigt.

2.

Die Objektblätter V 5, V 5-1 bis V 5-4 sowie Ö 1 und Ö 1-2 werden unter dem Vorbehalt genehmigt, dass der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) vom 26. Februar 2020 die massgebende Planungsgrundlage für die Infrastruktur und den Betrieb des Flugplatzes Buochs ist.

3.

Der Kanton Nidwalden wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass das Bundesamt für Strassen ASTRA frühzeitig in die weitere Planung der Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts ESP Buochs Fadenbrücke einbezogen wird.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Breitenhaus, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, Tel. 041 618 72 12

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 481 46 28

1. Dezember 2020

2020-3520

Bundesamt für Raumentwicklung

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