Bericht über die Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes durch den Bundesrat für die Amtsperiode 2020­2023 vom 29. April 2020

2019-4130

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Übersicht Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endete auf den 31. Dezember 2019. In seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die betreffenden Gremien für die Amtsperiode 2020­2023 gesamthaft neu bestellt. Insgesamt hat er rund 1600 Mitglieder gewählt.

Der Bundesrat hat gleichzeitig die Ernennung der Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien an die Departemente delegiert. Diese Gremien werden in diesem Bericht folglich nicht behandelt.

Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verpflichtet dazu, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen die Notwendigkeit, die Aufgaben und die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen alle vier Jahre zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgte 2018, die Ergebnisse der Überprüfung wurden am 14. Dezember 2018 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat die Aufhebung von 13 Kommissionen beschlossen, wovon 9 bereits aufgehoben sind. Er hat auf den 1. Januar 2020 eine Kommission neu eingesetzt: die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.

Die Gesamterneuerungswahlen von 2019 erfolgten für 110 Kommissionen, wobei 4 Kommissionen derzeit nicht besetzt werden. Nach der Überprüfung vor 4 Jahren waren es insgesamt 118 Kommissionen; somit hat sich der Bestand der Kommissionen in diesen 4 Jahren um 6,8 Prozent reduziert.

Der Bundesrat hat weiter 15 Leitungsorgane und 7 Vertretungen des Bundes bestellt, somit total 132 Gremien.

Der Anteil der Frauen in den ausserparlamentarischen Kommissionen konnte von 39 auf 45 Prozent erhöht werden. Die Zahl der Kommissionen, bei denen der Anteil der Frauen weniger als 30 Prozent beträgt, ist von 25 auf 10 gesunken. In 2 Kommissionen sind die Männer untervertreten.

Die Vertretung der französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachgemeinschaften ist stabil geblieben, und zwar bei 35 Prozent.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Ausgangslage 1.1 Gesamterneuerungswahlen 1.2 Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung 1.3 Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften 1.4 Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2018

4552 4552 4553 4553 4553

2

Berichterstattung in den Anhängen 2.1 Inhalt 2.2 Erläuterungen zu den Anhängen

4555 4555 4555

Anhänge 1 Für die Amtsperiode 2020­2023 bestellte Gremien 2 Für die Amtsperiode 2020­2023 nicht bestellte oder später bestellte Gremien 3 Aufgehobene oder zusammengelegte Kommissionen 4 Finanzielle Auswirkungen 5 Vakanzen 6 Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern 7 Unterschreitung des Frauen- oder Männeranteils von 30 Prozent 8 Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französischund italienischsprachiger Personen 9 Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung 10 Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung 11 Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode

4560 4566 4568 4570 4576 4578 4584 4590 4597 4614 4616

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Bericht 1

Ausgangslage

1.1

Gesamterneuerungswahlen

Gegenstand dieses Berichts sind die folgenden Gremien: die ausserparlamentarischen Kommissionen (Kommissionen) nach den Artikeln 57a ff. des Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19971 (RVOG), die Leitungsorgane von Anstalten des Bundes (Leitungsorgane) und die Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts (Vertretungen des Bundes) nach Artikel 8j der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19982 (RVOV), die keine ausserparlamentarischen Kommissionen sind. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl hat der Bundesrat die Ernennung der Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien3 an die Departemente delegiert. Diese Gremien sind folglich nicht mehr Gegenstand dieses Berichts.

Die Amtsperiode der Mehrheit der vom Bericht erfassten Gremien endete auf den 31. Dezember 2019. Aus diesem Grund mussten diese Gremien für die Amtsperiode 2020­2023 durch den Bundesrat neu bestellt werden. Gemäss Artikel 8h Absatz 3 RVOV erstattet die Bundeskanzlei dem Bundesrat nach den Gesamterneuerungswahlen zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen.

Der Bundesrat hat die Mitglieder dieser Gremien am 27. November 2019 gesamthaft neu gewählt. Ein Gremium wurde dem Bundesrat vom zuständigen Departement separat unterbreitet. Der Bundesrat hat rund 1600 Mitglieder in 132 Gremien gewählt.4 In die Gesamterneuerungswahlen sind diejenigen Gremien, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt respektive bestimmt (oder von den zuständigen Departe1 2 3

4

SR 172.010 SR 172.010.1 Die grenzüberschreitenden Gremien sind, wie die Leitungsorgane und die Vertretungen des Bundes, keine ausserparlamentarischen Kommissionen im Sinne der Art. 57a ff.

RVOG. Solche Gremien sind z. B. die Konsultative Kulturkommission Italien-Schweiz, die Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-italienischen Abkommens betreffend die gegenseitige Anerkennung der Stempel auf Edelmetallwaren oder die Schweizerische Delegation der Aufsichtskommission für die Luganerseeregulierung.

110 ausserparlamentarische Kommissionen (davon 4 nicht bestellt), 15 Leitungsorgane und 7 Vertretungen des Bundes. Bei den letzten Gesamterneuerungswahlen betrug die Zahl der Gremien 175. Die Differenz ergibt sich aus der Delegation von 33 grenzüberschreitenden Gremien an die Departemente. Zudem wurde im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2018 das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Ernennung der Mitglieder der folgenden Stiftungsräte beauftragt: Stiftung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK); Stiftung für das Internationale Museum des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes.

Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten wurde auf den 1. Jan. 2020 neu eingesetzt, und 9 Kommissionen wurden aufgehoben (siehe Anhang 3).

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menten im Auftrag des Bundesrates zuhanden der Generalversammlungen zur Wahl vorgeschlagen) werden, die jedoch eine abweichende Amtsperiode haben, nicht eingeschlossen.

1.2

Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung

Aufgrund der Artikel 57a ff. RVOG und der Artikel 8a ff. RVOV sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen verschiedene Vorgaben zu beachten. Diese Vorgaben finden ausschliesslich Anwendung auf ausserparlamentarische Kommissionen (Verwaltungs- und Behördenkommissionen) und gelten nicht für die übrigen Gremien (Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes).

Die Vorgaben beziehen sich insbesondere auf die Anzahl Mitglieder, auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften und auf die Amtszeitbeschränkung. Abweichungen von diesen Vorgaben sind zwar zulässig, müssen aber begründet werden.

1.3

Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften

Im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen konnte 2019 die Vertretung der Frauen verbessert werden. So konnte der Anteil der Frauen von 39 auf 45 Prozent erhöht werden. Die Zahl der Kommissionen, bei denen der Anteil der Frauen weniger als 30 Prozent beträgt, ist von 25 auf 10 gesunken. In 2 Kommissionen sind die Männer untervertreten.

Die Vertretung der französischen (25 %), der italienischen (9 %) und der rätoromanischen (1 %) Sprachgemeinschaften ist mit gesamthaft 35 Prozent stabil geblieben.

Der Bundesrat ist bestrebt, dass die Anforderungen betreffend die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften sowie der Geschlechter auch bei jenen ausserparlamentarischen Kommissionen erfüllt werden, wo das heute nicht der Fall ist.

1.4

Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2018

Artikel 57d RVOG verpflichtet dazu, Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen alle vier Jahre im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen zu überprüfen. Überprüft wurden alle Verwaltungs- und Behördenkommissionen. Im Rahmen der Überprüfung 2018 wurden auch die Leitungsorgane und die Vertretungen des Bundes überprüft.

Diese Gremien wurden 2018 durch die zuständigen Departemente im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 überprüft. Das Ergebnis wurde am 14. Dezember 2018 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die dabei beschlossene Aufhe4553

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bung einzelner Kommissionen und die finanziellen Auswirkungen dieser Aufhebungen werden in den Anhängen 3 und 4 ausgewiesen.

Der Bundesrat hat die Aufhebung von 135 Kommissionen beschlossen, wovon 9 bereits aufgehoben sind . Die verbleibenden 4 Kommissionen werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst. Auf den 1. Januar 2020 wurde mit der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten eine neue Kommission eingesetzt.

Die Gesamterneuerungswahlen 2019 erfolgten schliesslich für 110 Kommissionen.

Vier Kommissionen sind zurzeit nicht bestellt. Nach der Überprüfung vor vier Jahren waren es insgesamt 118 Kommissionen; damit hat sich der Bestand der Kommissionen in diesen vier Jahren um 6,8 Prozent reduziert.

Bei der Überprüfung 2018 ging es zudem um folgende Punkte: ­

Notwendigkeit und Kosten der Kommissionen Es wurde eine Evaluation durchgeführt. Der Bundesrat hat die Resultate am 21. Juni 2019 zur Kenntnis genommen.

­

Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts Der Bundesrat hatte am 25. November 2015 beschlossen, dass diese Gremien in der Überprüfung 2018 ebenfalls behandelt werden sollen.

­

Vollständige Erfassung der rechtlichen Grundlagen, der Einsetzungsverfügungen und der Anforderungsprofile in der Datenbank «Ausserparlamentarische Gremien»

­

Überprüfung der Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates verlangte in einer Empfehlung6 vom Bundesrat, auch für ausserparlamentarische Kommissionen mit Aufsichts- und Regulierungsaufgaben Anförderungsprofile zu definieren, da sie oft ähnliche Aufträge wahrnehmen wie die Anstalten des Bundes im Aufsichts- und Regulierungsbereich. Der Bundesrat hat im Rahmen der Überprüfung eine Änderung von Artikel 8e Absatz 2 RVOV und der Einsetzungsverfügungen für die jeweiligen Gremien beschlossen.7 Die Einsetzungsverfügungen für ausserparlamentarische Kommissionen mit Aufsichts- oder mit Regulierungsaufgaben sollen nun auch die Anforderungsprofile für die Mitglieder enthalten.

5

6

7

Davon 11 im Rahmen der Überprüfung 2018. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 21. Sept. 2018 die Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst sowie mit Beschluss vom 17. Okt. 2018 die Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung aufgehoben.

Empfehlung 3 in «Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung», Berichte der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 6. Okt. 2015 (BBI 2016 1711) und vom 9. Mai 2017 (BBI 2017 4513).

AS 2019 155. Diese Änderung ist am 1. Febr. 2019 in Kraft getreten.

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Auch für Artikel 8j RVOV wurde eine Änderung beschlossen.8 Nachdem sich in der Praxis gezeigt hat, dass der Wortlaut von Artikel 8j RVOV gelegentlich zu Missverständnissen führt, hat der Bundesrat eine redaktionelle Anpassung beschlossen. Mit dieser Änderung wird präzisiert, dass diese Bestimmung für alle Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts gilt und dass der Geltungsbereich nicht auf Anstalten des Bundes und Vertretungen nach Artikel 762 des Obligationenrechts (OR)9 beschränkt ist. Im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenzen bezeichnet der Bundesrat die Mitglieder der Leitungsorgane dieser Organisationen auf der Grundlage des erforderlichen Anforderungsprofils. Die gewählten Personen müssen ihre Interessensbindung in einem entsprechenden Verzeichnis öffentlich bekanntgeben (Art. 8k Abs. 2 Bst. f RVOV).

Des Weiteren hat der Bundesrat im Sinne einer geschlechtergerechten Bezeichnung die Umbenennung von acht Kommissionen beschlossen, dies entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Mai 2018 zur Motion 18.3119 Munz «Schluss mit Expertenkommissionen: Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen».10

2

Berichterstattung in den Anhängen

2.1

Inhalt

In den Anhängen 1­3 finden sich Angaben zu denjenigen Gremien, die im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2020­2023 bestätigt, aufgehoben oder zusammengelegt wurden, sowie zu den nicht bestellten oder nach dem Gesamterneuerungswahlen bestellten Gremien. In Anhang 4 werden die finanziellen Auswirkungen dargelegt, in Anhang 5 die Vakanzen11 aufgeführt. Die Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung von Kommissionen sind mit den entsprechenden Begründungen in den Anhängen 6­9 dargestellt. In Anhang 10 werden Kommissionen aufgelistet, in denen Mitglieder der Bundesversammlung Einsitz nehmen. In Anhang 11 werden schliesslich auch diejenigen Gremien aufgeführt, die eine andere Amtsperiode haben.

2.2

Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 1 Für die Amtsperiode 2020­2023 bestellte Gremien Die Liste in Anhang 1 umfasst 83 Verwaltungskommissionen, 23 Behördenkommissionen, 15 Leitungsorgane und 7 Vertretungen des Bundes.

8 9 10 11

AS 2019 155. Diese Änderung ist am 1. Febr. 2019 in Kraft getreten.

SR 220 Bei vier Kommissionen betreffen diese Änderungen nicht alle Sprachen.

Stand am 31. Dez. 2019.

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Der Bundesrat hat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2020­2023 somit insgesamt 128 Gremien bestellt.

In die Gesamterneuerungswahlen sind diejenigen Gremien nicht eingeschlossen, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch eine andere Amtsperiode haben.

Anhang 2 Für die Amtsperiode 2020­2023 nicht bestellte oder später bestellte Gremien Die Liste in Anhang 2 umfasst 4 Kommissionen, die für die Amtsperiode 2020­ 2023 nicht bestellt werden, und 1 Leitungsorgan, das nach den Gesamterneuerungswahlen mit separatem Antrag bestellt wurde.

Anhang 3 Aufgehobene oder zusammengelegte Kommissionen Der Bundesrat hat die Aufhebung von 1312 Kommissionen beschlossen, wovon 9 bereits aufgehoben sind. Die folgenden drei Prüfungskommission werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben und durch eine neue Prüfungskommission ersetzt: ­

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom

Dem Parlament soll zudem im Rahmen der Änderung des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 200213 beantragt werden, die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission aufzuheben.

Am 1. Januar 2020 wurden mit der Einsetzung der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten drei Kommissionen zusammengelegt (eidg. Kommissionen für Alkoholfragen, für Tabakprävention und für Suchtfragen).

Anhang 4 Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Einsparungen infolge des Ergebnisses der Überprüfung (Aufhebung, Zusammenlegung oder organisatorische Neuzuordnung von Kommissionen) wurden eruiert und sind in Anhang 4 aufgeführt. Es resultieren jährlich wiederkehrende Einsparungen in der Höhe von rund 70 200 Franken.

12

13

Davon elf im Rahmen der Überprüfung 2018. Der Bundesrat hat die Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst mit Beschluss vom 21. Sept. 2018 sowie die Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung mit Beschluss vom 17. Okt. 2018 aufgehoben.

SR 412.10

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Die besonderen Ausgaben nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b (zusätzliche Pauschalen) und Absatz 4 (zusätzliche Taggelder) RVOV werden ebenfalls in Anhang 4 ausgewiesen.

Anhang 5 Vakanzen14 In 14 Gremien sind nach den Gesamterneuerungswahlen 2019 noch nicht alle Sitze besetzt. Diese werden im Laufe der Legislaturperiode besetzt. Die zuständigen Departemente unterbreiten hierzu dem Bundesrat ihre Wahlvorschläge.

Anhang 6 Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern Nach Artikel 57e Absatz 1 RVOG darf die Anzahl der Mitglieder von Kommissionen die Höchstzahl von 15 in der Regel nicht überschreiten; Abweichungen sind zu begründen (Art. 8d RVOV). In Anhang 6 werden mit entsprechenden Begründungen diejenigen Kommissionen aufgeführt, die mehr als 15 Mitglieder aufweisen.

Insgesamt verfügen 19 von 110 Kommissionen über mehr als 15 Mitglieder.

Anhang 7 Unterschreitung des Frauen- oder Männeranteils von 30 Prozent Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht ausgewogen zusammengesetzt sein (Art. 57e Abs. 2 RVOG). Frauen und Männer müssen in einer Kommission je mit mindestens 30 Prozent vertreten sein (Art. 8c Abs. 1 RVOV). In Anhang 7 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, die den vorgeschriebenen Frauen- oder Männeranteil von 30 Prozent unterschreiten. Die Unterschreitungen werden begründet. Es ist anzumerken, dass die Ersatzmitglieder dabei mitgerechnet werden.

Insgesamt sind die Geschlechter in den Kommissionen wie folgt vertreten: ­

Frauen:

44,8 %

­

Männer:

55,2 %

In 10 von 110 Kommissionen sind die Frauen untervertreten. In 2 Kommissionen sind die Männer untervertreten.

Anhang 8 Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- und italienischsprachiger Personen Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Sprachen ausgewogen zusammengesetzt sein (Art. 57e Abs. 2 RVOG). Nach Möglichkeit müssen deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen in Kommissionen 14

Stand am 31. Dez. 2019.

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vertreten sein (Art. 8cbis Abs. 1 RVOV). Deutsch ist in allen Kommissionen mit mindestens einer Person vertreten. In Anhang 8 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, in denen Französisch oder Italienisch nicht mit mindestens einer Person vertreten ist. Die Untervertretungen werden begründet. Französisch ist in 2 und Italienisch ist in 13 von 110 ausserparlamentarischen Kommissionen nicht vertreten.

In 1 Kommission ist weder Französisch noch Italienisch vertreten.

Die sprachliche Verteilung sieht insgesamt wie folgt aus: ­

Deutsch

64,9 %

­

Französisch

24,8 %

­

Italienisch

9,2 %

­

Rätoromanisch

1,0 %

Anhang 9 Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung Die Amtszeit von Kommissionsmitgliedern ist auf 12 Jahre beschränkt, wobei der Bundesrat die Amtszeit in begründeten Einzelfällen auf höchstens 16 Jahre verlängern kann (Art. 8i RVOV). Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird (Art. 8i Abs. 3 RVOV). In Anhang 9 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, bei denen einzelne Mitglieder während der Amtsperiode 2020­2023 eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren aufweisen werden.

Insgesamt weisen 83 Mitglieder eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren auf.

Anhang 10 Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung Nach Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200215 dürfen Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen (Behördenkommissionen) nicht der Bundesversammlung angehören. In Kommissionen mit beratender und vorbereitender Funktion (Verwaltungskommissionen) sind Mitglieder der Bundesversammlung nur ausnahmsweise wählbar. In Anhang 10 werden diejenigen Verwaltungskommissionen aufgeführt, in die ausnahmsweise ein Mitglied der Bundesversammlung gewählt wurde.

In insgesamt 3 Verwaltungskommissionen ist je ein Mitglied der eidgenössischen Räte vertreten.

15

SR 171.10

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Anhang 11 Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode 15 Gremien weisen eine abweichende Amtsperiode auf und waren daher nicht Bestandteil dieser Gesamterneuerungswahlen.

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Anhang 1

Für die Amtsperiode 2020­2023 bestellte Gremien Im Geschäftsbereich der BK Der Bundeskanzlei sind zurzeit keine Gremien zugeordnet.

Im Geschäftsbereich des EDA Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit

­

Schweizerische UNESCO-Kommission

Vertretungen des Bundes ­

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI); Stiftungsrat

Im Geschäftsbereich des EDI Verwaltungskommissionen ­

Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur

­

Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK)

­

Eidgenössische Designkommission (EDnK)

­

Eidgenössische Ernährungskommission (EEK)

­

Eidgenössische Filmkommission (EFiK)

­

Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung (GKS)

­

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK)

­

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)

­

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)

­

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

­

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens CITES

­

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge

­

Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF)

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­

Eidgenössische Kommission für Fragen zu sexuell übertragbaren Infektionen (EKSI)

­

Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN)

­

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF)

­

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

­

Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)

­

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)

­

Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP)

­

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR)

­

Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV)

­

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)

­

Eidgenössische Kunstkommission (EKK)

­

Fachkommission Filmförderung

­

Fachkommission für den Tabakpräventionsfonds

­

Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP)

­

Kommission der Schweizerischen Nationalbibliothek

­

Kommission für die Bundesstatistik (KBStat)

­

Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

­

Kommission für Stalleinrichtungen

­

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK)

Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)

­

Medizinalberufekommission (MEBEKO)

­

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)

­

Prüfungskommission Chiropraktik

­

Prüfungskommission für das Veterinärwesen

­

Prüfungskommission für Veterinärmedizin

­

Prüfungskommission für Zahnmedizin

­

Prüfungskommission Humanmedizin

­

Prüfungskommission Pharmazie

­

Psychologieberufekommission

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Leitungsorgane ­

Kiefer-Hablitzel-Stiftung; Stiftungsrat

­

Stiftung Pro Helvetia; Stiftungsrat

­

Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat

­

Suva-Rat

Vertretungen des Bundes ­

fondssuisse; Verwaltungskommission

­

Stiftung C.F. Ramuz

Im Geschäftsbereich des EJPD Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Fachkommission für das Handelsregister

­

Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter

­

Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs (EKSchK)

­

Eidgenössische Migrationskommission (EKM)

­

Fachausschuss für die Begutachtung von Gesuchen für Beiträge an Modellversuche

Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)

­

Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)

Leitungsorgane ­

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

­

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

­

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Metrologie, METAS

­

Institutsrat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung

Im Geschäftsbereich des VBS Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK)

­

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC)

­

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen, ch-x

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­

Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz

­

Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin (EKMK)

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit

­

Rüstungskommission

Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer

Im Geschäftsbereich des EFD Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK)

­

Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHST)

­

Mehrwertsteuer-Konsultativgremium

­

Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

Behördenkommissionen ­

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer

Im Geschäftsbereich des WBF Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission für Landwirtschaft

­

Eidgenössische Akkreditierungskommission

­

Eidgenössische Arbeitskommission

­

Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK)

­

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK)

­

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten

­

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

­

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen (EKWF)

­

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW)

­

Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 4563

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­

Eidgenössische (ESKAS)

Stipendienkommission

für

ausländische

Studierende

­

Fachkommission für Zolltariffragen

­

KMU-Forum

­

Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

­

Kommission für Wirtschaftspolitik

­

Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR)

­

Rat für Raumordnung (ROR)

­

Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)

­

Schweizerisches nationales FAO-Komitee (CNS-FAO)

­

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

­

Tripartite Kommission für Angelegenheiten der IAO

Behördenkommissionen ­

Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

­

Wettbewerbskommission (WEKO)

Leitungsorgane ­

Marcel-Benoist-Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung

­

Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Rat)

­

Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)

Vertretungen des Bundes ­

Identitas AG

­

Kommission der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern

­

Schweiz Tourismus; Vertreter des Bundes

­

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung; Stiftungsrat

Im Geschäftsbereich des UVEK Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission

­

Eidgenössische Energieforschungskommission (CORE)

­

Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH)

4564

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­

Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS)

­

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB)

­

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL)

­

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

­

Eidgenössische Medienkommission (EMEK)

­

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)

­

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe

­

Kommission für Forschung im Strassenwesen (FOKO)

­

Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT)

Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

­

Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom)

­

Eidgenössische Nationalparkkommission (ENPK)

­

Eidgenössische Postkommission (PostCom)

­

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE)

­

Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST)

­

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)

Leitungsorgane ­

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)

­

Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz, FLS

­

Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit

­

Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen (STENFO)

4565

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Anhang 2

Für die Amtsperiode 2020­2023 nicht oder später bestellte Gremien Im Geschäftsbereich des EDA Folgende ausserparlamentarische Kommission wird aktuell nicht bestellt: ­

Kommission für ausländische Entschädigungen (KAE): Nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 21. März 198016 über Entschädigungsansprüche gegenüber dem Ausland bestellt der Bundesrat die KAE. Da seit einigen Jahren keine Entschädigungsabkommen zu vollziehen waren, wurden seit Längerem keine Mitglieder in die KAE gewählt. Mit dem Abschluss weiterer Entschädigungsabkommen ist auch in mittelbarer Zukunft kaum zu rechnen.

Aus politischen Gründen wäre es nicht opportun, die gesetzliche Grundlage anzupassen und die KAE aufzuheben. Ein solches Vorgehen wäre geeignet, Kritik nicht nur der Organisationen der im Ausland geschädigten Auslandschweizerinnen und -schweizer, sondern auch der eidgenössischen Räte zu provozieren. Es wäre ferner geeignet, an die Staaten, die für die Beeinträchtigung schweizerischer Vermögensinteressen völkerrechtlich verantwortlich sind, ein falsches politisches Signal zu senden. Auch wenn für die neue Amtsperiode keine Mitglieder gewählt werden, soll die KAE bestehen bleiben.

Im Geschäftsbereich des EDI Folgende ausserparlamentarische Kommissionen werden aktuell nicht bestellt: Der Bundesrat hat im Rahmen der Überprüfung 2018 der ausserparlamentarischen Kommissionen beschlossen, dass die folgenden Prüfungskommissionen im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2019 nicht bestellt werden, da diese aufgehoben und durch eine einzige Prüfungskommission ersetzt werden sollen: ­

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom

Folgendes Gremium wurde nicht im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen, sondern aufgrund eines separaten Antrags des Departements am 13. Dezember 2019 bestellt: ­

16

compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)

SR 981

4566

BBl 2020

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine

Im Geschäftsbereich des VBS Keine

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF Keine

Im Geschäftsbereich des UVEK Keine

4567

BBl 2020

Anhang 3

Aufgehobene oder zusammengelegte Kommissionen Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Aufgehobene Kommission ­

Eidgenössische Kommission für internationale Lebensmittelsicherheit (EKIL)17

Zusammengelegte Kommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL) 18

­

Eidgenössische Kommission für Suchtfragen19

­

Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP)20

Diese Kommissionen wurden zur folgender Kommission zusammengelegt: ­

Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN)21

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine

Im Geschäftsbereich des VBS Aufgehobene Kommission ­

17 18 19 20 21 22

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (AK SPHAIR)22

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Eingesetzt per 1. Jan. 2020 Aufgehoben per 1. Jan. 2019.

4568

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Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF Aufgehobene Kommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche (EKBV)23

­

Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen (EKHF)24

­

Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben25

Im Geschäftsbereich des UVEK Aufgehobene Kommission ­

23 24 25 26

Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst26

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Aufgehoben per 1. Jan. 2020.

Aufgehoben per 1. Nov. 2018.

4569

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Anhang 4

Finanzielle Auswirkungen27 Im Geschäftsbereich des EDA 1. Kosteneinsparungen Unbestimmt28 2. Besondere Ausgaben ­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder):

­

Schweizerische UNESCO-Kommission: Vier zusätzliche Taggelder, in der Gesamthöhe von 1200 Franken, wurden 2019 an ein Kommissionsmitglied ausbezahlt für dessen aussergewöhnliche Beanspruchung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Präsentation einer Publikation der Kommission (Erarbeitung von Dossiers, Vorbereitung von Referaten). Es ist momentan mit keiner aussergewöhnlichen Beanspruchung in der Amtsperiode 2020­2023 zu rechnen.

Im Geschäftsbereich des EDI 1. Kosteneinsparungen CHF 450029 2. Besondere Ausgaben

27 28

29

­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder):

Entsprechend den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

Gemäss Bundesratsentscheid vom 14. Dez. 2018 dürfen ab dem 1. Jan. 2020 keine Parlamentsmitglieder mehr Einsitz in der Beratenden Kommission für internationale Zusammenarbeit nehmen, und die Kommissionsgrösse wird von bisher spezialrechtlichen 23 Mitgliedern auf die für ausserparlamentarische Kommissionen festgelegte Maximalgrösse von 15 Mitgliedern reduziert. Die Kosten des Kommissionsbetriebs werden dadurch entsprechend gesenkt. Diese Kosteneinsparungen können nicht im Voraus gerechnet werden.

Die Einsparung von CHF 4500 resultiert aus der Aufhebung der Eidgenössischen Kommission für internationale Lebensmittelsicherheit (EKIL) auf den 1. Jan. 2020. Aus der Aufhebung der eidgenössischen Kommissionen für Alkoholfragen (EKAL), für Tabakprävention (EKTP) und für Suchtfragen (EKSF), die alle administrativ dem EDI zugeordnet sind, resultieren keine Einsparungen, da die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) neu eingesetzt wurde.

4570

BBl 2020

Fachkommission Filmförderung: 2016:

1416 Taggelder

(Total CHF 424 800)

2017:

873 Taggelder

(Total CHF 261 900)

2018:

973 Taggelder

(Total CHF 291 900)

2019:

855 Taggelder

(Total CHF 256 500)

Prüfung der zahlreichen eingereichten Gesuche für die Filmförderung des Bundes gemäss Artikel 26 des Filmgesetzes vom 14. Dezember 200130. In der neuen Amtsperiode ist mit ungefähr gleichbleibenden Ausgaben zu rechnen.

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD): 2016:

64 Taggelder

(Total CHF 40 000)

2017:

64 Taggelder

(Total CHF 40 000)

2018:

64 Taggelder

(Total CHF 40 000)

2019:

25 Taggelder

(Total CHF 15 625)

Tätigkeiten für die Aufgabenerfüllung der EKD gemäss Artikel 25 der Verordnung vom 16. Januar 199131 über den Natur- und Heimatschutz, d. h.

Redaktion und Verfassen von Gutachten zuhanden von Bund und Kantonen (auf Antrag der Adressaten), von Stellungnahmen und Berichten, Augenscheine, Sitzungsvorbereitungen und Leitung von Sitzungen, Grundlagenarbeit und wissenschaftlicher Austausch. Zudem vertritt der Präsident die EKD nach aussen. In der neuen Amtsperiode ist mit ungefähr gleichbleibenden Ausgaben zu rechnen.

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF): 2019: 5 Taggelder (Total CHF 1875) Zusätzliche Arbeiten der Präsidentin im Zusammenhang mit der Nachfolge der Geschäftsleitung EKF. In der neuen Amtsperiode sind keine Spezialentschädigungen geplant.

Eidgenössische Ernährungskommission (EEK): 2019: 1 Taggeld (Total CHF 300) Finalisierung des EEK-Berichts «Reappraisal of the scientific evidence linking consumption of foods from specific food groups to non-communicable diseases». In der neuen Amtsperiode sind keine Spezialentschädigungen geplant.

30 31

SR 443.1 SR 451.1

4571

BBl 2020

Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP): 2016:

108 Taggelder

(Total CHF 54 000)

2017:

62 Taggelder

(Total CHF 31 000)

2018:

69 Taggelder

(Total CHF 34 500)

Gemäss Artikel 46 Absatz 3 und Artikel 48 der Strahlenschutzverordnung vom 26. April 201732 (StSV) gehören die Beurteilung von neuen Radiopharmazeutika und die Überarbeitung von Dossiers zu den Aufgaben der FKRP. In den vergangenen vier Jahren war die Arbeitslast im Bereich Zulassung auf einem sehr hohen Niveau, zudem mussten jedes Jahr diverse Anträge auf befristete Vertriebsbewilligungen begutachtet werden. Dies führte dazu, dass einige der Kommissionsmitglieder einen ausserordentlich grossen Arbeitsaufwand hatten, der mit den zusätzlichen Taggeldern abgegolten wurde. Ausserdem bestand ab dem Jahr 2016 eine Vakanz, die über ein Jahr nicht besetzt werden konnte. Auch dies führte zu einer Mehrbelastung einiger Kommissionsmitglieder.

Medizinalberufekommission (MEBEKO): 2016:

69,5 Taggelder

(Total CHF 38 750)

2017:

54,5 Taggelder

(Total CHF 41 000)

2018:

40,75 Taggelder

(Total CHF 29 125)

2019:

18 Taggelder

(Total CHF 9000)

Gemäss Artikel 50 Absatz 1 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 200633 (MedBG) nimmt die MEBEKO zu Akkreditierungsanträgen im Bereich der Weiterbildung Stellung. Daneben begutachtet sie ausländische Weiterbildungstitel aus Staaten der EU/EFTA, die nicht automatisch anerkannt werden können. Der Präsident nimmt zudem regelmässig an Sitzungen mit wichtigen Akteuren wie mit der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und anderen Trägerorganisation in den universitären Medizinalberufen teil.

Neben den ordentlichen Sitzungen fallen für die Vizepräsidentin und Leiterin des Ressorts Ausbildung viele Koordinationsarbeiten mit den fünf Prüfungskommissionen an. Das Ressort Ausbildung entscheidet u. a. über die Anerkennung und Registrierung ausländischer Diplome und bestimmt darüber, unter welchen Bedingungen das eidgenössische Diplom in einem der fünf universitären Medizinalberufe erworben werden kann und in welchem Umfang die eidgenössische Prüfung absolviert werden muss. Regelmässig finden Austausch- und Vorbereitungssitzungen mit dem Präsidenten und Leiter des Ressorts Weiterbildung sowie mit der Geschäftsstelle (angesiedelt im BAG) statt. Weiter nimmt die Vizepräsidentin und Leiterin des Ressorts Ausbildung regelmässig an Sitzungen mit wichtigen Akteuren und Partnern 32 33

SR 814.501 SR 811.11

4572

BBl 2020

wie beispielsweise der Schweizerischen Medizinischen Interfakultätskommission (SMIFK), der Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» (ZäB) und den Berufsorganisationen teil und steht für Medienanfragen und Interviews zur Verfügung. In der neuen Amtsperiode ist mit ungefähr gleichbleibenden Ausgaben zu rechnen.

Eidgenössische Kommission für Familienfrage (EKFF): 2016: 2,5 Taggelder (Total CHF 750) 2019: 15 Taggelder (Total CHF 9000) Zusätzlich zu ihrer Teilnahme an den Sitzungen der Kommission bringt die Präsidentin der EKFF ihr Expertenwissen aktiv in die Arbeiten ein. Sie verfasst Stellungnahmen, Positionspapiere und Fachartikel und vertritt die EKFF durch Referate an Tagungen, Podiumsdiskussionen, Medienkonferenzen sowie in Expertengruppen. Ohne diesen aktiven Beitrag könnte die EKFF ihr Mandat nicht im jetzigen Umfang erfüllen und weiterführen. Die Präsidentin der EKFF wird sich auch in der neuen Amtsperiode aktiv engagieren.

Im Geschäftsbereich des EJPD 1. Kosteneinsparungen Keine 2. Besondere Ausgaben Keine

Im Geschäftsbereich des VBS 1. Kosteneinsparungen CHF 370034 2. Besondere Ausgaben Keine

Im Geschäftsbereich des EFD 1. Kosteneinsparungen Keine

34

Die Einsparung von CHF 3700 resultiert aus der Aufhebung der Eidgenössischen Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (AK SPHAIR) auf den 1. Jan. 2019.

4573

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2. Besondere Ausgaben ­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder): Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK): 2016: 7 Taggelder (Total CHF 3500); 2017: 4 Taggelder (Total CHF 2000); 2018: 2 Taggelder (Total CHF 1000).

Schätzungen der finanziellen Auswirkungen für die Amtsperiode 2020­ 2023: In den letzten zwei Legislaturperioden hat die BauPK je 13 zusätzliche Taggelder pro Periode für aussergewöhnliche Beanspruchungen von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern ausserhalb von Sitzungen (Erarbeitung von Stellungnahmen oder Berichten im Vorfeld von Sitzungen) ausgerichtet.

Die zukünftigen Entschädigungen werden sich auf eine ähnliche Summe belaufen, weil die Tätigkeiten der BauPK in einem vergleichbaren Umfang bleiben werden.

Im Geschäftsbereich des WBF 1. Kosteneinsparungen CHF 40 00035 2. Besondere Ausgaben Keine

Im Geschäftsbereich des UVEK 1. Kosteneinsparungen CHF 22 00036 2. Besondere Ausgaben ­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS): Ab 2017: CHF 20 000 pro Mitglied und Jahr (Gesamt: CHF 420 000 in der Amtsperiode 2016­2019).

35

36

Die Einsparung von CHF 40 000 resultiert aus der Aufhebung der eidgenössischen Kommissionen für Berufsbildungsverantwortliche (EKBV), für höhere Fachschulen (EKHF) und für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben auf den 1. Januar 2020. Die wahrscheinliche Aufhebung der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) hätte eine Einsparung von CHF 180 000 zur Folge.

Die Einsparung von CHF 22 000 resultiert aus der Aufhebung der Eidgenössischen Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst auf den 1. Nov. 2018.

4574

BBl 2020

Grundlage für die Ausrichtung des Pauschalanteils ist die Verfügung des UVEK vom 4. Mai 2017 über die «Anpassung der Entschädigung der Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)».

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder): Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS): Ein einziges KNS-Mitglied hat seit 2016 über die 16 zusätzlichen Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten, und zwar wie folgt: 2016: 4 Taggelder (Total CHF 2000); 2018: 1 Taggeld (Total CHF 500).

Diese zusätzlichen Taggelder stehen in Zusammenhang mit Aufgaben im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager (SGT). Die diesbezüglichen spezialgesetzlichen Aufträge der KNS folgen aus Artikel 71 Absätze 2 und 3 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 200337.

Es ist in der Amtsperiode 2020­2023 grundsätzlich mit ähnlichen Entschädigungen zu rechnen wie in den Jahren 2016­2019. Dabei ist zu beachten, dass die KNS gemäss Wahl durch den Bundesrat in der Amtsperiode 2020­ 2023 neu aus 8 Mitgliedern besteht.

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK): Der ENHKPräsident hat seit 2016 über die 16 zusätzlichen Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten, und zwar wie folgt: 2016: 47 Taggelder (Total CHF 29 375) 2017: 30 Taggelder (Total CHF 18 750) Darüber hinaus haben verschiedene Mitglieder wie folgt über die 16 zusätzlichen Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten: 2016: ein Mitglied 12 Taggelder (Total CHF 6000); ein Mitglied 3 Taggelder (Total CHF 1500) 2018: ein Mitglied 6 Taggelder (Total CHF 3000); ein Mitglied 3 Taggelder (Total CHF 1500) 2019: ein Mitglied 12 Taggelder (Total CHF 6000); ein Mitglied 10 Taggelder (Total CHF 5000) Alle über die 16 zusätzlichen Taggelder hinausgehenden Taggelder fielen in Erfüllung der spezialgesetzlichen Aufträge der ENHK gemäss den Artikeln 7 Absatz 2, 8 und 17a des Bundesgesetzes vom 1. Juli 196638 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) an.

Es ist in der Amtsperiode 2020­2023 mit ähnlichen Entschädigungen der Mitglieder zu rechnen wie in den Jahren 2016­2019.

37 38

SR 732.1 SR 451

4575

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Anhang 5

Vakanzen39 Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI ­

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 2 Vakanzen40

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine

Im Geschäftsbereich des VBS ­

Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK): 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen, ch-x: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 1 Vakanz

­

Rüstungskommission: 3 Vakanzen

Im Geschäftsbereich des EFD Keine41

Im Geschäftsbereich des WBF

39 40 41 42

­

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK): 3 Vakanzen42

­

Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: 1 Vakanz Entsprechend den Angaben des jeweils zuständigen Departements (Stand am 31. Dez. 2019).

Eine Vakanz (Präsidium) wurde mit Bundesratsbeschluss vom 20. Dez. 2019 besetzt.

Aufgrund eines Rücktritts im Jan. 2020 ist ein Sitz in der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte (BauPK) vakant.

Davon wurden zwei Vakanzen mit Bundesratsbeschluss vom 29. Jan. 2020 besetzt.

4576

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­

Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 2 Vakanzen

­

Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Rat): 1 Vakanz

­

Rat für Raumordnung (ROR): 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des UVEK

43

­

Eidgenössische Nationalparkkommission (ENPK): 1 Vakanz43

­

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI): 1 Vakanz

­

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 1 Vakanz

­

Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit: 1 Vakanz

Die Vakanz (Präsidium) wurde mit Bundesratsbeschluss vom 3. April 2020 besetzt.

4577

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Anhang 6

Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern44 Im Geschäftsbereich des EDA Schweizerische UNESCO-Kommission: 20 Mitglieder Begründung: Die höhere Anzahl Mitglieder ist aufgrund des breiten Spektrums an Themen, welche die UNESCO-Kommission abdeckt (Bildung, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Kultur, Kommunikation), unabdingbar.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK): 16 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (16 Mitglieder) ist in Artikel 37e Absatz 2 der Verordnung vom 27. Juni 199545 über die Krankenversicherung (KVV) vorgegeben.

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK): 18 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (18 Mitglieder) ist in Artikel 37d Absatz 3 KVV vorgegeben.

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 17 Mitglieder Begründung: Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194646 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gibt vor, dass die Versicherten, die schweizerischen Wirtschaftsverbände, die Versicherungseinrichtungen, der Bund und die Kantone angemessen vertreten sein müssen. Artikel 65 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 195947 über die Invalidenversicherung sieht zudem vor, dass Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten und der Invalidenhilfe in der Kommission vertreten sein müssen. Um den breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 16 Mitglieder Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder nicht möglich.

44 45 46 47

Die Begründungen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

SR 832.102 SR 831.10 SR 831.20

4578

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Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN): 20 Mitglieder Begründung: Die EKSN entstand durch das Zusammenlegen der drei bestehenden Kommissionen (eidgenössische Kommissionen für Tabakprävention, für Alkoholfragen und für Suchtfragen). Jede dieser Kommissionen bestand aus 15 Mitgliedern.

Um die Expertise in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Strategien Sucht und nichtübertragbare Krankheiten aufrechtzuerhalten, wurde die Zahl der Mitglieder gemäss Artikel 8d Absatz 2 Buchstabe a RVOV auf 20 Mitglieder festgelegt. Dieser Artikel erlaubt es explizit, dass die aus der Zusammenlegung von mehreren Kommissionen entstehende Kommission aus mehr als 15 Mitgliedern bestehen darf.

Ohne die erhöhte Anzahl Mitglieder kann die neue Kommission die an sie gestellten fachlichen Erwartungen nicht vollumfänglich erfüllen.

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF): 20 Mitglieder Begründung: Das Mandat der EKF umfasst eine klassische gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Eine breite Zusammensetzung der EKF mit Vertretungen aus Frauenorganisationen, Sozialpartnern und weiteren gesellschaftlich relevanten Kreisen ist Voraussetzung dafür, dass sie ihr Mandat erfüllen und die Anliegen der unterschiedlichen Kreise aufnehmen kann.

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ): 20 Mitglieder Begründung: Der Auftrag der EKKJ umfasst ein breites Spektrum an Themen, das den Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen betrifft. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss die Kommission Fachleute aus diesen verschiedenen Bereichen sowie Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Kinder- und Jugendpolitik auf kantonaler und kommunaler Ebene ­ einschliesslich der Zivilgesellschaft ­ zusammenbringen. Mit weniger als 20 Mitgliedern wäre es in Zukunft nicht mehr möglich, die verschiedenen Themen und Interessensgruppen zu berücksichtigen.

Fachkommission Filmförderung: 44 Mitglieder Begründung: Die Fachkommission besteht aus 5 Ausschüssen (Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm, Auswertung und Vielfalt, Technischer Ausschuss) mit unterschiedlichen Aufgaben. 4 dieser Ausschüsse tagen jeweils in wechselnder Zusammensetzung von 3 bzw. 5 Mitgliedern; der technische Ausschuss besteht aus 7 ständigen Mitgliedern. Damit
für die verschiedenen Aufgabenbereiche und Projektarten genügend fachlich kompetente Expertinnen und Experten zur Verfügung stehen, die Unabhängigkeit sichergestellt ist und allfälligen Interessenkonflikten sowie den verschärften Ausstandspflichten bei der Begutachtung der Filmförderungsgesuche Rechnung getragen werden kann, wurde die Mitgliederzahl auf 44 festgelegt.

Medizinalberufekommission (MEBEKO): 20 Mitglieder Begründung: Die MEBEKO wurde mit Bundesratsbeschluss vom 28. März 2007 eingesetzt. Sie löste zwei Kommissionen ab (Leitender Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen und Weiterbildungsausschuss). Die MEBEKO besteht 4579

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aus den beiden Ressorts Aus- und Weiterbildung (Art. 49 Abs. 3 MedBG). Die beiden Ressorts Aus- und Weiterbildung nehmen durch das MedBG definierte unterschiedliche Aufgaben wahr (Art. 50). Das MedBG sieht in Artikel 49 Absatz 2 vor, dass der Bund, die Kantone, die Hochschulen sowie die betroffenen Berufskreise angemessen vertreten sind. Diese Aufgaben müssen im entsprechenden Bereich der Aus- und Weiterbildung durch qualifizierte Fachpersonen wahrgenommen werden.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Migrationskommission (EKM): 30 Mitglieder Begründung: Nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung vom 15. August 201848 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern besteht die Kommission aus 30 Mitgliedern. Eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenen interessierten Kreise (Ausländerorganisationen, Kantone, Gemeinden, Sozialpartner, Kirchen, Schul- und Bildungswesen, kantonale Vereinigungen etc.) bringt notgedrungen eine erhöhte Anzahl von Mitgliedern mit sich. Die Vertretung aus der Migrationsbevölkerung ist nicht nur auf der symbolischen Ebene von Bedeutung, sondern stellt die einzige offizielle Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Integrationsarbeit auf nationaler Ebene dar. Die von Ausländerinnen und Ausländern getragene Verantwortung trägt wesentlich zum sozialen Zusammenhalt bei und ist für den Erfolg der Integrationsarbeit in unserem Land nicht zu unterschätzen. Eine namhafte (und paritätische) Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern ist deshalb nach wie vor gerechtfertigt.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK): 21 Mitglieder Begründung: Die ESchK besteht gesetzlich zwingend aus fünf unabhängigen Mitgliedern (Präsidentin, zwei beisitzenden Mitgliedern, zwei Ersatzleuten) sowie den weiteren Mitgliedern, die von den Verwertungsgesellschaften (6) und den Nutzerverbänden (15) vorgeschlagen werden (Art. 56 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Okt. 199249; URG). Damit wird auch die Vertretung der interessierten Kreise sichergestellt. Die unabhängigen Mitglieder sind in der Regel Richterinnen, Richter oder Professorinnen, Professoren. Daneben stellen die Tarifparteien Personen mit entsprechender Fachkenntnis. Die ESchK ist ausserdem eine Behörde, die jeweils mit einer Spruchkammer von fünf Mitgliedern (Präsidentin, zwei unabhängige Mitglieder sowie je ein Mitglied der Verwertungsgesellschaften und der Nutzerverbände) entscheidet (Art. 57 Abs. 1 URG). Damit die Spruchkammern entsprechend dem zu behandelnden Tarif mit den jeweiligen Fachleuten besetzt werden können, ist der Rückgriff auf eine relativ breite Basis von Mitgliedern, die auf Vorschlag der Tarifparteien gewählt werden, erforderlich. Aus diesen Gründen kann für die ESchK die Obergrenze von 15 Mitgliedern nicht eingehalten werden. Der

48 49

SR 142.205 SR 231.1

4580

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Umstand, dass die ESchK nie in Vollbesetzung, sondern ausschliesslich in Spruchkammern mit fünf Mitgliedern tagt, rechtfertigt diese Abweichung.

Im Geschäftsbereich des VBS Keine

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 21 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 89 Absatz 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 198250 (AVIG) besteht die Kommission aus je sieben Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aus sieben Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft.

Eidgenössische Arbeitskommission: 20 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 81 Absatz 1 der Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 51 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) besteht die Eidgenössische Arbeitskommission aus 19 Mitgliedern. In der Kommission sind vertreten: a.

die Kantone mit zwei Mitgliedern;

b.

die Wissenschaft mit zwei Mitgliedern;

c.

die Arbeitgeberverbände und die Arbeitnehmerverbände mit je sieben Mitgliedern;

d.

die Frauenorganisationen mit einem Mitglied.

Zusätzlich wird gemäss Artikel 81 Absatz 2 ArGV 1 der Vorsitz durch den Direktor oder die Direktorin für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft oder den Stellvertreter oder die Stellvertreterin geführt.

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: 17 Mitglieder Begründung: Die Einigungsstelle setzt sich gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 12. Februar 194952 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten aus insgesamt 17 Mitgliedern 50 51 52

SR 837.0 SR 822.111 SR 821.42

4581

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(5 Vorsitzende, je 6 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen) zusammen. Dies ist notwendig, damit die Einigungsverfahren, für die das WBF jeweils eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite einsetzt, korrekt durchgeführt werden können. Es muss insbesondere eine gewisse Auswahl möglich sein, da je nach Streitgegenstand und Streitparteien gewisse Mitglieder nicht eingesetzt werden können.

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS): 16 Mitglieder Begründung: Die Anzahl der Mitglieder wurde mit den Gesamterneuerungswahlen für die Periode 2016­2019 erhöht, um der ESKAS zu erlauben, die zahlreichen Stipendienbewerbungen fristgerecht zu begutachten, und weiter allen kantonalen Universitäten, den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie dem Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung (IHEID) zu erlauben, in der Kommission vertreten zu sein. Dies ist weiterhin erforderlich.

Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW): 19 Mitglieder Begründung: Die KfW entstand im Jahr 2006 durch die Fusion von zwei ausserparlamentarischen Kommissionen (Konsultative Kommission für Aussenwirtschaftspolitik und Eidgenössische Kommission für Arbeitsmarktfragen), weshalb die Mitgliederzahl leicht erhöht ist. Die KfW verfügt über ein ausgesprochen breites Tätigkeitsfeld, welches das gesamte Spektrum der Wirtschaftspolitik abdeckt. Die KfW umfasst Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Wirtschafts- und Interessenverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und der Wissenschaft. Hierdurch verfügt sie hinsichtlich der vertretenen Interessen über eine hohe Repräsentativität, womit auch die notwendige breite Vertretung wirtschaftspolitisch relevanter Kreise sichergestellt wird.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 18 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung vom 21. Mai 200353 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aus 18 Mitgliedern, wovon 6 die Arbeitnehmerverbände vertreten, 6 die Arbeitgeberverbände, 3 den Bund und 3 die Kantone.

53

SR 823.201

4582

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Im Geschäftsbereich des UVEK Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT): 18 Mitglieder Begründung: In der Einsetzungsverfügung hat der Bundesrat die maximale Mitgliederzahl der PLANAT auf 18 Personen festgelegt. Diese Anzahl ist nötig, damit in der PLANAT sämtliche Akteure Einsitz nehmen können, die vom Umgang mit Naturgefahren besonders betroffen sind.

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Anhang 7

Unterschreitung des Frauen- oder Männeranteils von 30 Prozent54 Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Allgemeine Massnahme EDI: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und die Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, die in den Gremien vertreten sind.

Eidgenössische Designkommission (EDnK): 29 % Männer Begründung: Vorgeschlagene Personen müssen ausgewiesene Fachleute auf ihrem Gebiet sein und über Kompetenzen in den Unterdisziplinen des Designs verfügen (Fotodesign, Textildesign, Produktedesign usw.). Momentan entsprechen vor allem Frauen diesem Anforderungsprofil.

Eidgenössische Ernährungskommission (EEK): 27 % Männer Begründung: Obwohl Anstrengungen in diese Richtung unternommen wurden, konnte keine angemessene Vertretung der Geschlechter erreicht werden: Der Männeranteil liegt knapp unter 30 Prozent. Berufe im Zusammenhang mit Ernährung werden mit Vorzug von Frauen gewählt, sei es im Bereich der öffentlichen Gesundheit, im Forschungsbereich oder auch im Bereich der Wirtschaft. Dies zeigt sich daran, dass auch die betroffenen Branchen und insbesondere Dachverbände wie der Schweizer Bauernverband, die Interessensgemeinschaft Detailhandel Schweiz und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Kandidatinnen vorgeschlagen haben.

Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP): 29 % Frauen55 Begründung: Da die Anzahl an kompetenten Fachleuten sehr begrenzt ist, ist es sehr schwierig, eine fachlich kompetente Kandidatin zu finden, deren Profil den gewünschten Kriterien für eine ausgewogene Zusammensetzung der FKRP entspricht. Alle 54 55

Die Begründungen und die Ausführungen zu den Massnahmen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

Mit einer Ergänzungswahl, welche am 18. Febr. 2020 erfolgt ist, wurde die Frauenquote von 30 % überschritten.

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weiblichen Kommissionsmitglieder wurden für die neue Legislaturperiode wiedergewählt. Seit der letzten Ernennung im Jahr 2017 blieb der Frauenanteil daher konstant.

Massnahmen: Bei der Suche nach Mitgliedern wurden verschiedene Wege beschritten und auch Personen direkt angefragt. Es wurden drei Personen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine der Kandidatinnen (Erstsprache Italienisch) hat ihre Kandidatur aus zeitlichen Gründen zurückgezogen. Die Kandidatur einer Bewerberin aus der Westschweiz wurde nicht berücksichtigt, da ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend waren, um an den Diskussionen und der Prüfung der meist auf Deutsch eingereichten Geschäfte teilzunehmen.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK): 29 % Frauen Begründung: Der vorgeschriebene Frauenanteil wird per Ende 2019 neu knapp nicht mehr erreicht.

Massnahmen: Bei einer nächsten Vakanz soll der Sitz wenn möglich mit einer Frau besetzt werden.

Im Geschäftsbereich des VBS Allgemeine Massnahme VBS: Schreiben des Generalsekretariats des VBS an die Kommissionspräsidien und die zuständigen Verwaltungseinheiten mit der Aufforderung, der Verbesserung der Vertretung der Frauen und der lateinischen Sprachgemeinschaften hohe Priorität einzuräumen und im Falle von Vakanzen die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten frühzeitig in Angriff zu nehmen und dabei mindestens die folgenden Möglichkeiten zu nutzen: gezielte Nutzung von Netzwerken wie www.femdat.ch und der fachlichen oder professionellen Netzwerke der aktuellen Kommissionsmitglieder; Kontaktaufnahme mit dem Delegierten des Kantons Tessin und dem Beauftragten für Aussenbeziehungen des Kantons Graubünden; Kontaktaufnahme mit der Konferenz der Kantonsregierungen; Aufbau und Weiterführung eines Pools mit Kandidatinnen und Kandidaten der untervertretenen Gruppen.

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 29 % Frauen Begründung: Bei der Zusammensetzung der Kommission wurde auf eine breite Abstützung der Organisationen (Interessengruppen) Wert gelegt. Dabei wurde die paritätische Zusammensetzung von Kantons-, Regierungs- und Bundesvertreterinnen und -vertretern bestmöglich berücksichtigt. Eine bessere Vertretung der Frauen gestaltet sich schwierig, da die Behörden und Organisationen ihre Vertreterinnen und Vertreter melden, die Generalsekretäre, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Personen mit Spezialwissen im Bereich Telematik sind. Weiter kommt erschwerend

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hinzu, dass der Bereich Telematik und die Führungsfunktionen in den vertretenen Behörden und Organisationen von Männern dominiert sind.

Massnahmen: Die Kommissionsmitglieder und die Behörden und Organisationen wurden periodisch und speziell im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen auf die Vorgaben betreffend Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften hingewiesen.

Im Geschäftsbereich des EFD Allgemeine Massnahmen EFD: Sensibilisierung der Kommissionspräsidien in Bezug auf den Nachzug geeigneter Kandidatinnen (gezielte Förderung und Ausbildung) sowie Information der Öffentlichkeit über bevorstehende Vakanzen. Durch die Kommissionspräsidien: bewusst frühzeitige Lancierung eines Nachfolgeprozesses, um weibliche Fachpersonen finden und evaluieren zu können; dabei bewusste und aktive Nutzung bestehender interner und externer Netzwerke in den einzelnen Fachgebieten in der italienischen und der französischen Schweiz. Allgemein wurde auf departementaler Ebene ein Massnahmenkatalog erarbeitet, bezugnehmend auf verschiedene Handlungsfelder (Kaderrekrutierung, Rekrutierungsprozess, Evaluation Sprachenkompetenz), und den HR-Leitenden der Verwaltungseinheiten abgegeben. Die Umsetzung wurde anlässlich eines EFD-internen Massnahmenreportings evaluiert. Es gilt ein Minimalstandard gemäss Artikel 8 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 201056 wie auch der Artikel 8c und 8cbis RVOV, der durch das Dienstleistungszentrum Personal EFD oder das HR EFD sichergestellt wird.

Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK): 27 % Frauen Begründung: Der Fachbereich Bauprodukte schlug für die BauPK in der Legislaturperiode 2020­2023 eine Zusammensetzung mit einem Frauenanteil von 26,7 Prozent vor, das heisst, 4 von 15 Mitgliedern sind Frauen. Diese Zusammensetzung ist auf die folgenden, meist BauPK-spezifischen Faktoren zurückzuführen: Besonderheiten des betroffenen Sektors: Bestimmte Bereiche des Baugewerbes müssen gemäss Artikel 41 Absatz 1 der Bauprodukteverordnung vom 27. August 201457 (BauPV) in der Kommission vertreten sein. Allerdings ist der Anteil von Frauen, insbesondere in Führungspositionen, im Bauproduktebereich noch immer besonders niedrig.

Wahlverfahren: Bei der Wahl der Mitglieder der BauPK ist gemäss Artikel 41 Absatz 1 BauPV vorzugehen, wobei die Interessensgruppen ihre Vertreterinnen und Vertreter selbst bestimmen können. Zu diesen Gruppen gehören die Bauwirtschaft, die bezeichneten Stellen, die Normenschaffenden, die Forschung sowie die Konsumentinnen und Konsumenten. Diese verschiedenen Gruppen sind oft in Verbänden oder Dachorganisationen zusammengeschlossen, die ihre Kandidatinnen und Kandidaten bestimmen. Dieses Wahlverfahren hat zur Folge, dass das Baugewerbe in relativ statische «Unter-Pools» aufgeteilt wird und eine gleichmässige Geschlechterverteilung somit erschwert wird.

56 57

SR 441.11 SR 933.01

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Massnahmen: Der Fachbereich Bauprodukte arbeitet zusammen mit den Mitgliedern der Kommission an der Entwicklung nachhaltiger Lösungen, damit eine bessere Vertretung der Geschlechter erreicht werden kann. Es werden folgende Massnahmen ergriffen: Sensibilisierung: Eine angemessene Verteilung der Geschlechter in der BauPK ist dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ein wichtiges Anliegen. Das BBL weist die in der BauPK vertretenen Organisationen nachdrücklich darauf hin. Bei jeder Wahl oder bei jeder Vakanz wird gezielt nach Kandidatinnen gesucht, und die vertretenen Organisationen werden gebeten, wenn immer möglich weibliche Mitglieder vorzuschlagen. Das Thema und die zu erwägenden konkreten Massnahmen werden auch bei den Sitzungen der BauPK diskutiert.

Bessere Vernetzung: Das BBL greift auf die Vernetzungsmöglichkeiten im Baugewerbe zurück, um mehr weibliche Kandidaturen vorschlagen zu können. Die BauPK und das BBL arbeiten regelmässig mit der Konferenz der Kantonsregierungen und den Dachverbänden im Bausektor zusammen. Es wird auch unabhängig von konkreten Vakanzen nach geeigneten Kandidatinnen gesucht.

Erhöhte Sichtbarkeit der Vakanzen: Die Sichtbarkeit der Vakanzen wird in den betroffenen Bereichen nicht nur von den Dachverbänden gewährleistet, sondern auch von den Akteuren, die mit dem BBL zusammenarbeiten und als Mittler zu den anderen Organisationen in den verschiedenen Bereichen des Bauwesens fungieren.

Auf diese Weise wird die Sichtbarkeit in allen betroffenen Bereichen gewährleistet, und die vertretenen Organisationen werden dazu ermutigt, Kandidatinnen vorzuschlagen.

Das BBL setzt die Umsetzung dieser Massnahmen fort, damit der Frauenanteil in der BauPK weiterhin zunimmt. Es bleibt das erklärte Ziel, die Vorgaben hinsichtlich der Geschlechterverteilung in der BauPK vollständig zu erfüllen.

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer: 0 % Frauen Begründung: Die Industrie, die eine sehr wichtige Rolle in der Edelmetallprüfung spielt, wurde gebeten, zwei Kandidatinnen oder Kandidaten zu ernennen, damit das gute Gleichgewicht zwischen dem Bund (Legislative und Exekutive), der Eidgenössischen Technischen Hochschule (Ausbildung, wobei sich dieser Bereich in den nächsten Jahren aufgrund der Revision der Edelmetallkontrollverordnung vom
8. Mai 193458 verändern dürfte) und der Industrie gewahrt bleibt.

Im Rahmen der Ausschreibung der Vakanz wurde klargestellt, dass ­ um der RVOV gerecht zu werden ­ eine Kandidatin wünschenswert wäre. Der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurden eine Kandidatin und ein Kandidat vorgeschlagen. Die Kandidatin arbeitet zwar in der Schweiz, wohnt aber in Italien und kann aus diesem Grund nicht in der Kommission Einsitz nehmen. Mit dem Kandidaten hingegen konnte, da er italienischsprachig ist, ein optimales Gleichgewicht zwischen den Sprachgemeinschaften erreicht werden.

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SR 941.311

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Die EZV zog es vor, das Gleichgewicht zwischen Industrie, ETH und Bund zu wahren und die oben genannte Kandidatur, wenn auch eine männliche, zu akzeptieren, damit in der Kommission die Kompetenz und Repräsentativität der an der Edelmetallprüfung beteiligten Akteure weiterhin gewährleistet bleibt.

Massnahmen: Bei der nächsten Gesamterneuerung wird das Ziel, die Geschlechtervertretung zu verbessern, wieder von zentraler Bedeutung sein, wobei gleichzeitig die Qualität der Kommission gewährleistet werden soll; der Kommission kommt die wichtige Aufgabe zu, die Kompetenzen der Edelmetallprüferinnen und -prüfer zu evaluieren und den Anwärterinnen und Anwärtern die Diplome auszustellen.

Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHST): 27 % Frauen Begründung: Der Bereich Steuern ist nach wie vor ein von Männern bevorzugtes Tätigkeitsfeld, weshalb es ­ abgesehen von der Beratungsbranche ­ schwierig ist, entsprechend qualifizierte Frauen zu finden. Die Wahl der Mitglieder unterliegt zudem schon rein sachlich Einschränkungen, da aufgrund der Aufgabe der Kommission das wichtigste Kriterium die Funktion ist (auf Seiten des Bundes zurzeit nur männliche Vertreter) und neben dem Geschlecht auch die sprachliche und regionale Vertretung zu berücksichtigen ist.

Massnahmen: Bestmögliche Berücksichtigung eines zusätzlichen weiblichen Mitglieds bei der nächsten Vakanz. Es wird laufend Ausschau nach künftigen potenziellen Kandidatinnen gehalten.

Im Geschäftsbereich des WBF Fachkommission für Zolltariffragen: 27 % Frauen Begründung: Es ist äusserst schwierig, Personen zu finden, die einerseits Fachkenntnisse in Zollfragen haben und sich anderseits für die Kommission zur Verfügung stellen möchten. Aufgrund der Männerdominanz im Zollbereich ist es zudem äusserst schwierig, Frauen für die Kommission zu finden. Zudem gilt es, zwischen den verschiedenen Branchen und Stakeholdern ein Gleichgewicht beizubehalten.

Dies kann dazu führen, dass die Sprachen- und Geschlechterrichtwerte nicht immer eingehalten werden können.

Massnahmen: Sensibilisierung der Kommission bzw. der Branchen und Stakeholder, bei Vakanzen Frauen ­ und dies vorzugsweise französischer oder italienischer Muttersprache ­ vorzuschlagen.

Im Geschäftsbereich des UVEK Allgemeine Massnahme UVEK: Das UVEK hat die für die ausserparlamentarischen Kommissionen zuständigen Stellen wiederholt für die Thematik sensibilisiert. So war diese Thematik eines der Hauptthemen der Zusammenkunft im Jahr 2019 der Departementschefin mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen.

Dabei hat das UVEK die zuständigen Stellen aufgefordert, sämtliche im Bericht von 4588

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2012 genannten Massnahmen zu prüfen und ­ wo geeignet ­ für ihre Gremien anzuwenden. Im Hinblick auf die anstehenden Gesamterneuerungswahlen hat das UVEK sämtliche Stellen allgemein aufgefordert, der Erfüllung der Geschlechterund der Sprachenquoten hohe Priorität einzuräumen. Auch hat das UVEK in Kontakten zu spezifischen Gremien auf die möglichen Massnahmen hingewiesen sowie Kontaktpersonen oder konkrete Wahlvorschläge genannt. Als UVEK-spezifische Massnahme hat das UVEK darüber hinaus dazu aufgefordert, wenn möglich keine Personen zur (Wieder-)wahl vorzuschlagen, die im Laufe der nächsten Amtsperiode das 70. Altersjahr erreichen. Davon erhofft sich das UVEK eine beschleunigte Erneuerung der Mitgliederbestände und entsprechend mehr Potenzial für Verbesserungen der Quoten.

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB): 29 % Frauen Begründung: Der vorgeschriebene Frauenanteil wird durch den Rücktritt einer Frau per Ende 2019 neu knapp nicht mehr erreicht. Der Sitz ist zurzeit noch vakant.

Massnahmen: Für die Amtsperiode 2020­2023 soll der vakante Sitz mit einer Frau besetzt werden.

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS): 25 % Frauen Begründung: Der vorgeschriebene Anteil Frauen wird nicht erreicht. Die KNS ist ein fachtechnisch spezialisiertes Gremium in einer Disziplin, wo kaum Frauen anzutreffen sind.

Massnahmen: Das UVEK fordert die Gremien stets auf, Frauen vorzuschlagen, macht eigene Vorschläge und greift hierfür bei Bedarf auf spezialisierte Unternehmen zurück.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 23 % Frauen Begründung: Gemäss Einsetzungsverfügung ist der Verteilschlüssel der Mitglieder gegeben: 4 aus der Bundesverwaltung (inkl. Besetzung Präsidium), 4 aus den Kantonen und 6 aus der Wirtschaft. Es erweist sich als relativ schwierig, Frauen mit dem entsprechenden Wissen für die Kommission zu gewinnen.

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese Kommission im Laufe der Legislatur in ein anderes Gremium umgewandelt werden soll.

Massnahmen: Das UVEK fordert die genannten Stellen (Bund, Kantone, Wirtschaft) stets auf, Frauen vorzuschlagen, macht eigene Vorschläge und greift hierfür bei Bedarf auf spezialisierte Unternehmen zurück.

Der vakante Sitz (aus der Bundesverwaltung) soll mit einer Frau besetzt werden.

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Anhang 8

Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französischund italienischsprachiger Personen59

Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Allgemeine Massnahme EDI: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamt-erneuerungswahlen frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, die in den Gremien vertreten sind.

Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission ist in der Schenkungsurkunde vom 26. Februar 1958 abschliessend vorgegeben: Sie setzt sich aus einer Vertretung des Stadtrates von Winterthur, der Stiftung Oskar Reinhart Winterthur, der Familie Reinhart und der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie einem weiteren Mitglied der Gottfried-Keller-Stiftung zusammen. In diesem eng definierten Personenkreis gibt es derzeit keine Personen mit Muttersprache Italienisch.

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Sozialpartner, die in der Kommission gemäss Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194660 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vertreten sind, wurden darauf hingewiesen, bei der Einreichung von Nachfolgekandidaturen auf eine nach Sprachgemeinschaften ausgewogene Zusammensetzung der Kommission zu achten. Die Organisationen haben jedoch an ihren Kandidaturen festgehalten mit der Begründung, dass es ihnen nicht möglich sei, eine andere als die vorgeschlagene Kandidatur einzureichen. Sinngemäss wurde argumentiert, es sei ihnen unmöglich, die jeweils zuständigen Funktionen innerhalb der Organisation so zu besetzen, dass diese auch bei künftigen Änderungen in der 59 60

Die Begründungen und die Massnahmen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

SR 831.10

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Kommissionszusammensetzung noch passen würden. Zwei Sitze sind noch vakant, es wird nach einer italienischsprachigen Person gesucht.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Sozialpartner, die in der Kommission gemäss Artikel 58 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 198261 über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) vertreten sind, wurden darauf hingewiesen, bei der Einreichung von Nachfolgekandidaturen auf die ausgewogene Zusammensetzung der Sprachgemeinschaft zu achten. Sie hielten allesamt an ihrem eigenen Vorschlagsrecht fest und machten geltend, dass sie bei der Einstellung neuer Leute nicht darauf Rücksicht nehmen können, wie die Kommission zusammengesetzt ist.

Eidgenössische Kunstkommission (EKK): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Der bisherige Präsident der EKK ­Giovanni Carmine ­ hat unerwartet und sehr kurzfristig seinen Rücktritt bekannt gegeben. Innert kürzester Zeit musste einen Ersatz für das Präsidium gefunden werden. Leider fand sich in dieser kurzen Zeit kein italienischsprachiger Ersatz. Bei dem nächsten Rücktritt eines Mitgliedes wird versucht, eine italienischsprachige Vertretung vorzuschlagen.

Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP): Italienisch nicht vertreten.62 Begründung: Die Radiopharmazeutika betreffen einen sehr besonderen Pharmabereich: Es handelt sich dabei um Nischenmedikamente. Die von der Kommission zu bearbeitenden Geschäfte verlangen eine enge Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten in Strahlenschutz, Radiochemie, Nuklearmedizin und Pharmazie. Es ist sehr schwierig, geeignete Mitglieder für diese Kommission zu finden. Noch schwieriger ist es aber, italienischsprachige Mitglieder zu finden. In der Schweiz und vor allem im Tessin gibt es zu wenig Fachleute, als dass eine Person mit italienischer Sprache, die dem Anforderungsprofil entspricht, gefunden werden konnte. Alle bisherigen Mitglieder führen ihr Amt fort, und die bisherigen Quoten bleiben unverändert.

Massnahmen: Im Rahmen des Verfahrens zur Ernennung von zwei neuen Mitgliedern wurden verschiedene Personen aus der Radiopharmazie und der Nuklearmedizin angefragt, im Speziellen auch drei Personen italienischer Sprache. Zwei Personen haben ihre Kandidatur aus zeitlichen Gründen aber wieder zurückgezogen.
Eine weitere Kandidatur einer Person aus Italien konnte nicht berücksichtigt werden, da ihre Deutsch- und Französischkenntnisse für die Begutachtung der Geschäfte eindeutig unzureichend sind.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Mitglieder der OAK BV sind gemäss Artikel 64 BVG unabhängige Sachverständige. Versicherungsmathematische Fragen bilden das Fundament der Diskussionen und Entscheide der Kommission und erfordern innerhalb der 61 62

SR 831.40 Mit einer Ergänzungswahl, welche am 18. Febr. 2020 erfolgt ist, ist nun die italienische Sprache vertreten.

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Kommission daher zwingend die Anwesenheit einer Expertin oder eines Experten auf diesem Gebiet. Aufgrund des hohen Anforderungsprofils gab es wenige Bewerbungen von Personen aus den versicherungsmathematischen Wissenschaften und darunter keine Bewerbung einer Person italienischer Sprache.

Im Geschäftsbereich des EJPD Allgemeine Massnahme EJPD: Frühzeitige Sensibilisierung der Kommissionen, dass im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen die Vorgabe wenn immer möglich eingehalten oder verbessert werden soll.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Das Urheberverwertungsrecht ist ein Nischengebiet in der Jurisprudenz. Genügend qualifiziertes Personal zu finden, um eine konsistente Rechtsprechung zu garantieren, stellte sich als schwierige Herausforderung heraus. Es gibt praktisch keine italienischsprachigen Kandidaten, welche zur Wahl vorgeschlagen werden könnten. Ein Kandidat konnte zwar gefunden werden, es bestanden aber Zweifel betreffend allfällige Interessenkonflikte. Aus diesen Gründen konnte keine italienischsprachige Kandidatur vorgeschlagen werden

Im Geschäftsbereich des VBS Allgemeine Massnahme VBS: Schreiben des Generalsekretariats des VBS an die Kommissionspräsidien und die zuständigen Verwaltungseinheiten mit der Aufforderung, der Verbesserung der Vertretung der Frauen und der lateinischen Sprachgemeinschaften hohe Priorität einzuräumen und im Falle von Vakanzen die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten frühzeitig in Angriff zu nehmen und dabei mindestens die folgenden Möglichkeiten zu nutzen: gezielte Nutzung von Netzwerken wie www.femdat.ch und der fachlichen und professionellen Netzwerke der aktuellen Kommissionsmitglieder; Kontaktaufnahme mit dem Delegierten des Kantons Tessin und dem Beauftragten für Aussenbeziehungen des Kantons Graubünden; Kontaktaufnahme mit der Konferenz der Kantonsregierungen; Aufbau und Weiterführung eines Pools mit Kandidatinnen und Kandidaten der untervertretenen Gruppen.

Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Bei der Auswahl von EGK-Mitgliedern ist primär die Fachkompetenz (verschiedene relevante Themen) wichtig; weiter zählt die Position (breite Abdeckung) und die Vernetzung in den jeweiligen Fachgemeinschaften. Gemäss dem Bundesamt für Statistik macht der Anteil der Studierenden in den Erdwissenschaften weniger als 10 Prozent der gesamten Naturwissenschaften aus. Dieser fachliche Mangel hat auch Auswirkungen auf die Suche nach geeigneten Mitgliedern der EGK; besonders bei den Frauen und den sprachlichen Minderheiten in der Schweiz (d. h. französisch- oder italienischsprachige Geolog/innen). Mit Herrn Professor Rolf Krause wurde jedoch eine Fachperson zur Wahl vorgeschlagen, deren Lebens4592

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mittelpunkt seit vielen Jahren in der italienischsprachigen Schweiz liegt. Er wohnt und arbeitet im Kanton Tessin und ist seit 2009 Direktor des Informatikinstituts an der Universität Lugano. Er vertritt aufgrund seiner Lebensumstände die italienische Sprachgemeinschaft, auch wenn ihm das Erfordernis der «Erstsprache Italienisch» fehlt.

Massnahmen: Für die Suche nach neuen Kandidateninnen und Kandidaten wurden die Landesgeologie zusammen mit dem Vorsitzenden und allen Mitgliedern angehalten, aktiv nach valablen Nachfolgerinnen und Nachfolgern aus allen Sprachregionen zu suchen und solche vorzuschlagen.

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: Französisch und Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Bei der Zusammensetzung der Kommission wurde auf eine breite Abstützung der Organisationen (Interessengruppen) Wert gelegt. Dabei wurde die paritätische Zusammensetzung von Kantons-, Regierungs- und Bundesvertreterinnen und -vertretern bestmöglich berücksichtigt. Eine ausgewogene Zusammensetzung der Kommission nach Geschlechtern und Sprachgemeinschaften gestaltet sich schwierig, da die Behörden und Organisationen ihre Vertreterinnen und Vertreter melden, die Generalsekretäre, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Personen mit Spezialwissen im Bereich Telematik sind. Um in erster Priorität eine bessere Vertretung der Geschlechter zu erreichen, wurden mehrere Männer, darunter auch zwei französischsprachige, durch Frauen ersetzt. Französisch- bzw. italienischsprachige Frauen konnten leider keine rekrutiert werden.

Massnahmen: Die Kommissionsmitglieder und die Behörden und Organisationen wurden periodisch und speziell im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen auf die Vorgaben betreffend Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften hingewiesen.

Rüstungskommission: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Für die Neubesetzung der Rüstungskommission setzte armasuisse den Fokus darauf, weitere Frauen für das Gremium zu gewinnen und deren Anteil auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Leider musste die Rüstungskommission kurzfristig zwei Rücktritte (Prof. Fontana und Frau Duca Widmer) hinnehmen, die nicht absehbar waren. Beide vertraten die italienische Sprachgemeinschaft. Es war daher nicht möglich, in dieser kurzen Zeit noch eine geeignete italienischsprachige Kandidatin zu finden.

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

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Im Geschäftsbereich des WBF Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die KBBK ist eine paritätisch zusammengesetzte Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und des Bundes. Die Vertreter müssen sich in ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend mit der Thematik des öffentlichen Beschaffungswesens befassen und entsprechende fachliche Voraussetzungen erfüllen, was sich nachteilig auf die Einhaltung der Sprachen- und Geschlechterrichtwerte auswirken kann.

Massnahmen: Bei künftigen Vakanzen und Stellenbesetzungen (Bundesangestellte), die in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden, wird Kandidierenden mit französischer und italienischer Muttersprache Vorrang gegeben, sofern die fachlichen Erfordernisse erfüllt sind.

Schweizerisches nationales FAO-Komitee (CNS-FAO): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Mit Tanja Bisacca, Präsidentin der Tessiner Bäuerinnen- und Landfrauenvereinigung (Associazione Donne Contadine Ticinesi), Mitglied im Vorstand des Tessiner Bauernverbandes und Biobäuerin, wurde eine Kandidatin mit deutscher Muttersprache gewählt, die jedoch seit 24 Jahren im Tessin wohnhaft ist, durch ihre Mandate im Tessin wirkt und die Realitäten und Ansprüche der verschiedenen Tessiner Akteure gut kennt. Die aktuelle Mitgliederliste enthält Personen, die zwar nicht italienischer Muttersprache sind, jedoch fliessend Italienisch sprechen, da sie im italienischen Sprachraum gelebt und gearbeitet haben.

Massnahmen: Nachfolgeregelungen bei Vakanzen während der Legislatur: Aufruf an die nominierenden Organisationen, möglichst Kandidierende mit italienischer Muttersprache vorzuschlagen.

Einbezug der italienischsprechenden Mitarbeitenden des BLW bei der Aufstellung der Kandidierendenliste. Einbezug des Netzwerks des BLW zur Identifizierung von Kandidierenden mit italienischer Muttersprache.

Wettbewerbskommission (WEKO): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Wettbewerbsökonomie und das Wettbewerbsrecht bilden Spezialbereiche, womit die Zahl der in Frage kommenden Mitglieder per se eingeschränkt ist. Deshalb ist es sehr anspruchsvoll, sowohl den Frauen- als auch den Sprachenrichtwert zu erfüllen. Namentlich wurden Vertreter und Vertreterinnen in den Sprachregionen sowie Frauen aktiv
angesprochen, um die Wahrscheinlichkeit von entsprechenden Kandidaturen zu erhöhen. Die Zusammensetzung und die Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen bildeten auch Gesprächsinhalt des Präsidiums, der Direktion und des Generalsekretariats des WBF. Die frei werdenden Sitze der WEKO werden in letzter Zeit öffentlich ausgeschrieben.

Massnahmen: Bei der Besetzung der letzten Stellen wurde ­ neben den fachlichen Kriterien und der Unabhängigkeit ­ dafür gesorgt, dass die Frauen und die Romandie ausreichend vertreten sind. Ein besonderer Fokus wird bei der nächsten Vakanz auf eine mögliche Kandidatur aus dem Tessin gelegt.

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Im Geschäftsbereich des UVEK Allgemeine Massnahme UVEK: Das UVEK hat die für die ausserparlamentarischen Kommissionen zuständigen Stellen wiederholt für die Thematik sensibilisiert. So war diese Thematik eines der Hauptthemen der diesjährigen Zusammenkunft der Departementschefin mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen.

Dabei hat das UVEK die zuständigen Stellen aufgefordert, sämtliche im Bericht von 2012 genannten Massnahmen zu prüfen und ­ wo geeignet ­ für ihre Gremien anzuwenden. Im Hinblick auf die anstehenden Gesamterneuerungswahlen hat das UVEK sämtliche Stellen allgemein aufgefordert, der Erfüllung der Geschlechterund der Sprachenquoten hohe Priorität einzuräumen. Auch hat das UVEK in Kontakten zu spezifischen Gremien auf die möglichen Massnahmen hingewiesen sowie Kontaktpersonen oder konkrete Wahlvorschläge gemacht. Als UVEK-spezifische Massnahme hat das UVEK darüber hinaus dazu aufgefordert, wenn möglich keine Personen zur (Wieder-)wahl vorzuschlagen, die im Laufe der nächsten Amtsperiode das 70. Altersjahr erreichen. Davon erhofft sich das UVEK eine beschleunigte Erneuerung der Mitgliederbestände und entsprechend mehr Potenzial für Verbesserungen der Quoten.

Eidgenössische Nationalparkkommission (ENPK): Französisch nicht vertreten.

Begründung: Die ENPK besteht gemäss Artikel 4 des Nationalparkgesetzes vom 19. Dezember 198063 aus neun Mitgliedern. Pro Natura steht das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder zu. Zwei Mitglieder vertreten die Schweizerische Eidgenossenschaft, zwei die Forschung und je ein Mitglied vertritt den Kanton Graubünden bzw. die Parkgemeinden.

Angesichts der Lage des Nationalparks im rätoromanischen Teil des Kantons Graubünden ist eine Vertretung aller Amtssprachen erwünscht; wichtig jedoch ist für die Kommission die Vertretung der rätoromanischen Sprache.

Massnahmen: Das UVEK fordert die genannten Stellen auf, bei weiteren Vakanzen nach Kandidatinnen und Kandidaten aus der französischen Schweiz zu suchen. Es führt dazu auch Gespräche mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten und macht eigene Vorschläge.

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE): Französisch nicht vertreten.

Begründung: Die Mitglieder der Schiedskommission müssen technisches Wissen im Eisenbahnbereich mitbringen und unabhängig sein. Es handelt sich hierbei um einen Bereich,
in dem es grundsätzlich schwierig ist, Personen mit diesem spezifischen Wissen zu finden, die gleichzeitig unabhängig sind. Die Suche nach einem französischsprachigen Mitglied für den vakanten Sitz läuft.

Massnahmen: Man ist bestrebt, den vakanten Sitz mit einem französischsprachigen Mitglied zu besetzen. Dazu werden Gespräche geführt und wird bei Bedarf auf spezialisierte Unternehmen zurückgegriffen.

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SR 454

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Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Aufgrund der sehr spezifischen Fachkenntnisse und der entsprechend langjährigen Erfahrungen, die für die Wahl in die Geschäftsleitung der SUST vorausgesetzt werden, begrenzt sich der Kreis der in der Schweiz zur Verfügung stehenden Personen auf wenige Kandidatinnen und Kandidaten. Bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge konnte die Vertretung der Sprachgemeinschaften daher nur begrenzt berücksichtigt werden. Die SUST besteht lediglich aus drei Mitgliedern. Das zu ersetzende Mitglied deckt den Bereich Aviatik ab. Personen mit solch spezifischem Wissen sind sehr schwierig zu finden. Die Kumulation mit weiteren Anforderungen erschwerte die Suche nochmals. In der Folge ist es trotz grossen Beziehungsnetzes in Fachkreisen nicht gelungen, eine unabhängige Kandidatin oder einen unabhängigen Kandidaten italienischer Muttersprache zu finden.

Massnahmen: Bei den nächsten Ersatzwahlen werden wiederum alle Anstrengungen unternommen, die Sprachregionen vollständig abzudecken. Bei Bedarf wird auf spezialisierte Unternehmen zurückgeriffen.

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Anhang 9

Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung64 Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 1 Mitglied Brodard Vincent, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Die Sozialpartner haben ihre Spezialistinnen und Spezialisten und entsenden diese in die Kommissionen. Da kann es vorkommen, das ein Mitglied mehr als 12 Jahre im Amt verbleibt.

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens CITES: 1 Mitglied Senn Josef, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Josef Senn ist Kommissionsmitglied seit 2008 und Präsident seit 2014. Er hat grosse Erfahrung auf nationaler wie auch internationaler Ebene und nimmt regelmässig an den wissenschaftlichen Treffen (Animals Committee) teil und begleitet die Schweizer Delegation an die alle drei Jahre stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen (CoP). Bis 2014 hatte die Kommission aus 5 Mitgliedern bestanden, und ab 2014 konnten 3 neue Mitglieder eingesetzt werden, davon 2 Frauen. Seit 2015 ist die Kommission erstmals seit Langem wieder vollzählig mit 9 Mitgliedern. Kompetente Personen zu finden für die Mitarbeit in dieser Kommission, setzt ein grosses Fachwissen voraus.

Einzelne Mitglieder der Fachkommission begleiten die Schweizer Behörden als Teil der Schweizer Delegation jeweils an die Vertragsstaatenkonferenz, und sie nehmen an vorbereitenden wissenschaftlichen Treffen teil. Damit sie die Schweiz effektiv vertreten können, ist neben dem Fachwissen auch eine gute Kenntnis der Abläufe von internationalen Treffen nötig sowie Erfahrung auf dem internationalen Parkett.

Diese können nur durch die wiederholte Teilnahme an internationalen Treffen (zunächst als Beobachter) erworben werden. Viele der Mitglieder der Kommission sind noch relativ neu und verfügen nicht über viel Erfahrung auf dem internationalen Parkett. Herr Senn ist dagegen äusserst erfahren. Er kann sicherstellen, dass das nötige Wissen an die neueren Mitglieder transferiert und dass die Schweiz effektiv vertreten wird, bis die neueren Mitglieder die nötige Erfahrung gesammelt haben.

Um die Kontinuität zu gewährleisten, bis andere Mitglieder vollwertig eingesetzt werden können, war es sinnvoll, den bisherigen Präsidenten für die Periode 2020­ 2023 zu bestätigen.

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Die Begründungen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

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Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK): 4 Mitglieder Baumgartner Matthias, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Prof. Dr. med. Matthias Baumgartner ist ein national und international anerkannter Kinderarzt, der sich auf pädiatrische Stoffwechselkrankheiten, meist genetischer Herkunft, spezialisiert hat. Im Kinderspital ZH leitet er die Abteilung für Stoffwechselkrankheiten, wo unter anderem für alle in der Schweiz geborenen Kinder (> 80 000/Jahr) das Neugeborenen-Screening durchgeführt wird, um rechtzeitig genetische Krankheiten zu erkennen und zu behandeln. Um die Kontinuität der Arbeit der Kommission sicherzustellen, wurde die Amtszeit von Herrn Baumgartner um 4 Jahre bis zum Ende der Amtsperiode 2020­2023 verlängert.

Gallati Sabina, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Prof. Dr.

phil. nat., em. Sabina Gallati ist eine national und international anerkannte Genetikerin, die in ihrer Rolle als GUMEK-Präsidentin mit ihrer Kompetenz, ihrem Engagement, ihrer Zuverlässligkeit und ihrem Flair das Vertrauen der Kommissionsmitglieder, der zuständigen Verwaltungseinheiten und von zahlreichen Gremien (z. B. Schweiz. Akademie der Medizinischen Wissenschaften) gewinnen konnte. Um die Kontinuität der Arbeit der Kommission sicherzustellen, wurde die Amtszeit von Frau Gallati um 4 Jahre bis zum Ende der Amtsperiode 2020­2023 verlängert.

Probst-Hensch Nicole, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Prof.

Dr. phil. Nicole Probst-Hensch ist eine national und international anerkannte Epidemiologin, die sich auf die Epidemiologie von multifaktoriellen Krankheiten spezialisiert hat, bei denen genetische und nicht genetische Faktoren zusammenspielen. Sie verfügt über eine grosse Expertise in Fragen namentlich zu Biobanken, Big Data, Prävention, Screening und Public Health. Um die Kontinuität der Arbeit der Kommission sicherzustellen, wurde die Amtszeit von Frau ProbstHensch um 4 Jahre bis zum Ende der Amtsperiode 2020­2023 verlängert.

Wunder Dorothea, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau PD Dr.

med. Dorothea Wunder ist eine Frauenärztin, die sich im Bereich der Fortpflanzungsmedizin spezialisiert hat. Sie verfügt über eine grosse Expertise im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik und Infertilität.
Um die Kontinuität der Arbeit der Kommission sicherzustellen, wurde die Amtszeit von Frau Wunder um 4 Jahre bis zum Ende der Amtsperiode 2020­2023 verlängert.

Allgemeine Begründung: Die Verlängerung der Amtszeit dieser Mitglieder ist zum jetzigen Zeitpunkt umso wichtiger, da die letzten Etappen des im Jahr 2012 gestarteten Prozesses der Revision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 200465 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) bevorstehen. Die Verlängerung der Amtszeit für die vier Mitglieder hätte zudem den Vorteil, dass sich künftig eine regelmässige Erneuerung eines Drittels der Kommission (mit vier Mitgliedern alle vier Jahre) einpendeln könnte.

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Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF): 2 Mitglieder Landry Pierre, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Pierre Landry ist langjähriger Experte in Reisemedizin und zudem als niedergelassener Allgemeinarzt tätig. Er deckt zurzeit als einziger Reisemediziner diese zunehmend wichtige Sparte für die EKIF ab. Im Rahmen einer durchgeführten Situationsanalyse zum Thema Reisemedizin wurde betont, dass neben dem Expertenkomitee insbesondere auch die EKIF das BAG zu Impfempfehlungen im Bereich Reisemedizin beraten muss. Zudem stellt sich in der Arbeit in der EKIF immer wieder heraus, wie wichtig der Kontakt mit niedergelassenen Ärzten ist, um den Bezug zum Impfen in der Arztpraxis aufrechtzuerhalten. Die meisten anderen Mitglieder sind in Spitälern tätig und bringen diesen Bezug nicht mit.

Stronski Huwiler Susanne, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Susanne Stronski Huwiler ist seit vielen Jahren Expertin für Schulmedizin und somit wichtig für den Bezug zu den Schulimpfprogrammen. Wichtige Impfungen werden gemäss Impfplan bei Jugendlichen im Rahmen der Schule empfohlen. Sie ist die einzige Ärztin im Schulbereich in der EKIF. Eine Analyse zum Thema «Unterschiede in Durchimpfungsraten in Kantonen» hat kürzlich gezeigt, wie wichtig die Schulmedizin für das Impfen bei Jugendlichen ist. Aus diesem Grund ist eminent wichtig, dass diese Sparte weiterhin durch eine Expertin vertreten ist. Leider konnte niemand anderes mit dieser Erfahrung im Bereich Schulmedizin gefunden werden, die bereit gewesen wäre, sich in der EKIF zu engagieren. Dies hängt u. a. damit zusammen, dass in der Schulmedizin meist Ärztinnen tätig sind, die neben dem Beruf noch Familienaufgaben bewältigen und deshalb keine Zeit für zusätzliche Aufgaben haben. Die Tätigkeiten in der EKIF können auch meist nicht im Rahmen der Arbeitszeit erledigt werden Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP): 1 Mitglied Thurnherr Urs, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2022). Begründung: Die Revision des nationalen Pandemieplans ist die zentrale Aufgabe der EKP. Der laufende Revisionszyklus umfasst diverse Themen mit ethischer Relevanz, die von Urs Thurnherr initiiert wurden und aktuell geleitet werden (z. B. die Prioritätenliste für knappe Heilmittel, Impfung von Grenzgängern, diplomatischem Personal
und Sanspapiers). Die Verlängerung der Amtszeit von Urs Thurnherr ermöglicht die effiziente Weiterführung und insbesondere den zeitgerechten Abschluss dieser wichtigen Projekte bis hin zur Publikation im Januar 2022. Herr Thurnherr ist ein sehr produktives und innovatives Mitglied der Kommission. Seine Expertise hat die schweizerische Pandemievorbereitung bis heute nachhaltig geprägt und auch internationales Lob erhalten.

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR): 3 Mitglieder Bochud François, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2021). Begründung: Herr Bochud ist Präsident der KSR und eine ausgewiesene Persönlichkeit mit hoher Fachkompetenz im Bereich des Strahlenschutzes (national und international). Er ist Leiter des Fachinstituts (Institut de Radiophysique ­ IRA), das sich mit dem gesamten Spektrum des Strahlenschutzes in den Bereichen Medizin und Umwelt 4599

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auseinandersetzt. Herr Bochud vertritt die Schweiz im Komitee der ICRP (International Commission on Radiological Protection). Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seiner wichtigen internationalen Kontakte wurde die Amtszeit von Herrn Bochud bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Sarott Flurin-Andry, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Sarott ist stellvertretender Kommissionspräsident, Leiter der Subkommission Umwelt sowie Vertreter in der Expertengruppe «Dosimetrie». Er besitzt eine breite Erfahrung im Bereich des Strahlenschutzes in der Umwelt und insbesondere im Rahmen der Kernenergie. Es ist sehr schwierig, ausgewiesene unabhängige und neutrale Expertinnen und Experten im Bereich der Kernenergie zu finden. Entsprechend ist es auch schwierig, Vorsitzfunktionen (Leitung von Subkommission und Expertengruppe) mit solchen Personen zu besetzen. Aus diesen Gründen wurde die Amtszeit von Herrn Sarott um vier Jahre bis zum Ende der Amtsperiode 2020­2023 verlängert.

Schmidt Kobbe Sabine, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Schmidt Kobbe leitet die Subkommission Medizin und ist Vertreterin in der Expertengruppe «medizinische Rechtfertigung (MEG)», die mit Inkraftreten der StSVauf den 1. Januar 2018 neu konstituiert wurde. Sie verfügt über eine breite Erfahrung im Bereich des Strahlenschutzes in der Medizin. Aufgrund der beschränkten Anzahl Fachpersonen in diesem Gebiet ist es schwierig, Expertinnen und Eperten mit einem breiten Wissen in den verschiedenen Disziplinen des Strahlenschutzes in der Medizin zu finden. Entsprechend ist es auch sehr schwierig, Expertinnen und Eperten zu finden, die eine Vorsitzfunktion (Leitung Subkommission und Expertengruppe) übernehmen wollen. Aus diesem Grund wurde die Amtszeit von Frau Schmidt Kobbe um vier Jahre bis zum Ende der Amtsperiode 2020­2023 verlängert.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR): 1 Mitglied Lenzin Rifa'at, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Rifa'at Lenzin ist am 4. Februar 2010 der EKR beigetreten, ihre offizielle Amtszeit geht ca.

ein Jahr vor dem Abschluss der Amtsperiode der EKR zu Ende.

Frau Lenzin vertritt in der Kommission die Anliegen der Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Die Kommission wird sich in der kommenden Amtsperiode spezifisch mit dem Thema Islamfeindlichkeit
auseinandersetzen. Gemäss dem Arbeitsvorgehen der EKR wird im letzten Jahr der Amtsperiode die geleistete Arbeit evaluiert und die folgende Amtsperiode geplant. Dies ist sinnvollerweise nur möglich, wenn auf die Erfahrungen der für das Thema zuständigen Person gezählt werden kann und nicht eine neue Person eigeführt werden muss. Daher wurde beantragt, die Amtszeit von Frau Rifa'at Lenzin bis zum Ende der nächsten Amtsperiode der EKR zu verlängern.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS): 1 Mitglied Richoz Pascal, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben ist, nicht.

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Fachkommission für den Tabakpräventionsfonds: 1 Mitglied Weil Barbara Johanna, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Die Fachkommission TPF wird für die neue Amtsperiode fünf neue Mitglieder erhalten.

Um die Kontinuität bei der Beratungstätigkeit der Kommission sicherstellen zu können, wurde die Amtszeit der Präsidentin um vier Jahre verlängert. So verbleiben zwei bisherige Mitglieder in der Kommission.

Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP): 2 Mitglieder Koch Peter, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Im Bereich Radiopharmazie gibt es in der Schweiz sehr wenige Expertinnen und Experten. Von diesen Wenigen sind die meisten durch Interessensbindungen eingeschränkt, da sie in Betrieben arbeiten, die selber zu begutachtende Anträge einreichen. Herr Dr.

Koch verfügt als langjähriger Vizepräsident der Kommission einerseits über das sehr spezifische Fachwissen und ist gleichzeitig nicht durch Interessenskonflikte beeinträchtigt, da er nicht in einem radiopharmazeutischen Betrieb oder einer solchen Forschungseinrichtung tätig ist. Zudem ist er als Präsident der Schweizer Gesellschaft für Radiochemie und Radiopharmazie sehr gut vernetzt und gleichzeitig als unabhängiger Vermittler zwischen den verschiedenen Akteuren (Hersteller, Anwender usw.) geschätzt. Ein gleichwertiger Ersatz für Herrn Koch ist im Moment nicht vorhanden.

Mollet Annette, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Im Bereich Radiopharmazie gibt es in der Schweiz sehr wenige Expertinnen und Experten. Von diesen Wenigen sind die meisten durch Interessensbindungen eingeschränkt, da sie in Betrieben arbeiten, die selber zu begutachtende Anträge einreichen. Frau Dr.

Mollet verfügt als langjährige Präsidentin der Kommission einerseits über das sehr spezifische Fachwissen und ist gleichzeitig nicht durch Interessenskonflikte beeinträchtigt, da sie nicht in einem radiopharmazeutischen Betrieb oder einer solchen Forschungseinrichtung tätig ist. Entsprechend ist ihre Unparteilichkeit uneingeschränkt akzeptiert, und sie ist somit in der Lage, die Kommission unabhängig und gleichzeitig kompetent zu präsidieren. Ein gleichwertiger Ersatz für Frau Mollet ist im Moment nicht vorhanden. Ein Verzicht auf die Mitarbeit von Frau Mollet hätte die Arbeit der Fachkommission erheblich erschwert.

Medizinalberufekommission
(MEBEKO): 1 Mitglied Muff Brigitte S., Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Dr. med.

Brigitte S. Muff ist seit der Einsetzung der MEBEKO am 28. März 2007 Mitglied dieser Kommission (Ressort Weiterbildung). Sie ist Viszeralchirurgin und verfügt über ein fundiertes Fachwissen in der Humanmedizin. Fast die Hälfte der bisherigen Mitglieder ist Ende 2019 aus der MEBEKO ausgeschieden. Frau Dr. Muff ist mit ihrem breiten und fundierten Wissen im Bereich der Weiterbildung der universitären Medizinalberufe seit jeher eine Wissensträgerin in der MEBEKO. Als Vizepräsidentin und Leiterin des Ressorts Weiterbildung der MEBEKO gewährleistet sie die Wissenssicherung und Kontinuität in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Kommission und sichert damit das durch die zahlreichen Rücktritte wegfallende Knowhow. Zudem ist es gelungen, mit ihr zum ersten Mal eine Frau als Leiterin des

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Ressorts Weiterbildung zu gewinnen. Frau Dr. Muff wird für höchstens eine Amtsdauer dieses Amt übernehmen.

Prüfungskommission für das Veterinärwesen: 1 Mitglied Gobat Pierre-François, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Im Rahmen der Gesamterneureungswahlen wurden 6 von 11 Mitgliedern der Kommission neu gewählt. Daher ist für die Arbeiten der Kommission die weitere Präsenz einer erfahrenen Person sehr wichtig. Dazu vertritt Pierre-François Gobat die Region West (französischsprachige Region) des VSKT (Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte).

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Fachkommission für das Handelsregister: 1 Mitglied Turin Nicholas, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs (EKSchK): 1 Mitglied Jaques Charles, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Charles Jaques ist das einzige Mitglied aus dem Kanton Tessin und kümmert sich umfassend um die italienischsprachigen Aspekte. Eine vergleichbare Kandidatur aus dem Tessin liess sich bisher nicht finden. Die Kommission ist bemüht, eine geeignete Nachfolge für die nächsten Gesamterneuerungswahlen zu finden.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK): 3 Mitglieder Alder Daniel, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Ein grundsätzliches Problem der ESchK ist es, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Es gibt nur wenige Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Verwertungsrechte des Urheberrechts. Des Weiteren gab es auf die Amtsperiode 2020­2023 hin mehrere Rücktritte. Die SUISA hat Herrn Alder mit Hinweis auf seine beispielhafte Arbeit erneut vorgeschlagen, und die Kommission kann diese Qualifikation von Herrn Alder bestätigen. Die SUISA ist mit einer Vielzahl von Tarifen betraut, weshalb es wichtig ist, dass sie mit zwei Mitgliedern in der Kommission vertreten ist.

Berger Mathis, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Ein grundsätzliches Problem der ESchK ist es, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Es gibt nur wenige Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Verwertungsrechte des Urheberrechts. Des Weiteren gab es auf die Amtsperiode 2020­2023 hin mehrere Rücktritte. Herr Berger ist von der ProLitteris vorgeschlagen worden, die zu Recht seine hervorragenden Qualifikationen und seine Unabhängigkeit betont hat. Trotz der Empfehlung durch eine Verwertungsgesellschaft nimmt er seine Funktion als Kommissionmitglied auf eine sehr unabhängige 4602

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Art und Weise wahr, wie dies im Sinne des Gesetzgebers bei der Schaffung der ESchK war.

Emmenegger Nicole, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Ein grundsätzliches Problem der ESchK ist es, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Gerade Spezialistinnen auf diesem Gebiet zu finden, stellt sich als umso schwieriger dar, womit auch die Geschlechterverteilung in der ESchK gefährdet wäre. Des Weiteren gab es auf die Amtsperiode 2020­2023 hin mehrere Rücktritte.

Frau Emmenegger ist nicht nur vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), sondern von einigen weiteren Nutzerverbänden vorgeschlagen worden. Ihre Legitimation ist somit breit abgestützt.

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC): 2 Mitglieder Cadisch Marc, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Cadisch ist Bundesangestellter und unterliegt somit nicht der Amtszeitbeschränkung.

Matter Hans C., Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Matter ist Bundesangestellter und unterliegt somit nicht der Amtszeitbeschränkung.

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer: 2 Mitglieder Caviezel Georges, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Georges Caviezel ist seit dem 1. Januar 2008 Mitglied der Geometerkommission. Seit dem 1. Januar 2016 hat er die Funktion des Präsidenten inne. Zwischen 2016 und 2019 wurden zwei wichtige und zeitintensive Projekte lanciert: ­

die Förderung des Nachwuchses sowie die Neugestaltung des Staatsexamens (erstmalige Durchführung 2018)

­

das Erarbeiten und Inkraftsetzen des Reglements über die Fortbildung der im Geometerregister eingetragenen Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer und dessen schweizweite Umsetzung (1. Controlling fand 2018 statt).

Der Kommissionspräsident hat bei beiden Projekten die Federführung. Sein Ausscheiden hätte die Kommission in den angelaufenen Arbeiten zurückgeworfen. Eine Amtszeit von vier Jahren als Kommissionspräsident ist zudem für die Nutzung von Synergien zu kurz. Daher wurde beantragt, die Amtszeit für Herrn Georges Caviezel bis längstens Ende 2023 zu verlängern und so den Abschluss der Aufbauarbeiten zu garantieren.

Prélaz-Droux Roland, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Gemäss Einsetzungsverfügung kann die Geometerkommission einzelne Aufgaben an Ausschüsse delegieren. Für die folgenden Aufgaben setzt die Kommission den Ausschuss «theoretische Vorbildung» ein: ­

Beurteilen der theoretischen Vorbildung der Kandidatinnen und Kandidaten und Entscheiden über notwendige Zusatzausbildung

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Erstellen und Nachführen des Katalogs mit den fachlichen Anforderungen in den einzelnen theoretischen Fächern mit Antragsstellung an die Kommission.

Dr. Roland Prélaz-Droux leitet den Ausschuss seit Anfang 2017. Das Beurteilen der theoretischen Vorbildung der Kandidatinnen und Kandidaten ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und erfordert ein hohes Mass an Wissen bezüglich der schweizerischen Hochschulausbildung. Die Gleichbehandlung der Antragsstellenden ist von zentraler Bedeutung. All dies fordert eine Kontinuität in der Besetzung des Ausschusses über mehrere Jahre. Der Leiter des Ausschusses ist zudem, zusammen mit dem Präsidenten, erster Ansprechpartner zwischen der Geometerkommission und den im Bereich Geomatik tätigen Hochschulen. Die Amtszeit für Herrn Professor Roland Prélaz-Droux ist bis längstens Ende 2023 verlängert, und so ist die Kontinuität der Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Beurteilung der theoretischen Vorbildung garantiert.

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen, ch-x: 3 Mitglieder Bertossa Luca, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Luca Bertossa ist seit dem 1. Januar 2019 wissenschaftlicher Leiter der Eidgenössischen Jugendbefragungen (ch-x) und in dieser Funktion als Mitglied der Kommission unverzichtbar. Zudem ist Herr Bertossa Vertreter der italienischsprachigen Schweiz.

Kohler Thomas, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Kohler ist Bundesangestellter und unterliegt somit nicht der Amtszeitbeschränkung.

Steiner Pierre-André, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: PierreAndré Steiner bringt als ehemaliger Experte und Regionalvertreter französischer Sprache sowie als Mitglied der Geschäftsleitung von ch-x Erfahrung und Fachwissen in die Kommission ein. Die Vorbereitung seiner Nachfolge ist eingeleitet, benötigt aber wegen des Profils (französischsprachig und Erfahrung als Experte von ch-x) noch einige Zeit.

Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin (EKMK): 2 Mitglieder Meier Rüfenacht Regula, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Mit dem Ausscheiden von Frau Dr. Intzes ist für die Kommission wichtig, dass weiterhin eine erfahrene Hausärztin in der Kommission vertreten ist. Frau Dr.

Regula Meier Rüfenacht ist eine sehr engagierte Hausärztin mit langjähriger Erfahrung, die das Schweizer Grundversorgungssystem bestens kennt. Hinzu kommt, dass sie über lange Zeit stellvertretende Chefin des Schweizerischen Rotkreuzdienstes (RKD)
war. Ihr Wissen über die Möglichkeiten und Bedürfnisse dieser Organisation ist für die Kommission ebenfalls sehr hilfreich. Frau Dr. Meier Rüfenacht bringt verschiedene Kompetenzen mit, die in dieser Form nicht einfach zu finden sind, und stärkt zudem die Vertretung der Frauen.

Vetter Stefan, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: PD Dr. Vetter ist ein höchst engagierter Chefpsychiater der Universitären Psychiatrie in Zürich mit grosser militärischer Erfahrung. Er hat sich in den letzten 20 Jahren auch wissen4604

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schaftlich mit psychiatrischen Fragestellungen innerhalb der Schweizer Armee auseinandergesetzt. Er kennt die psychiatrische Situation und die psychiatrischen Bedürfnisse sowohl der Schweizer Bevölkerung wie auch der Schweizer Armee. Die Kombination dieser Kompetenzen ist für die Arbeit der Kommission äusserst wertvoll, in der Schweiz anderweitig aber noch kaum vorhanden.

Rüstungskommission: 1 Mitglied Bärtschi Hans-Jörg, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr HansJörg Bärtschi ist seit 2008 Mitglied und seit 2016 Präsident der Rüstungskommission. Zudem wird er seit 2018 als Risiko- und Qualitätsmanager im Programm AIR 2030 eingesetzt. Damit die Kontinuität sowohl in der Kommissionsführung wie auch im Programm AIR 2030 gewährleistet ist und da es nicht einfach ist, weitere geeignete Mitglieder zu finden, wurde eine Verlängerung der Amtszeit um eine weitere Amtsperiode beantragt.

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK): 5 Mitglieder Arnold Pius, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Mit seiner Erfahrung und seinem fundierten Wissen im Bereich Bauprodukte sowie was den Schutz der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten anbelangt, kommt ihm eine Schlüsselrolle als Vermittler innerhalb der BauPK zu. Er ist für die BauPK eine wertvolle Unterstützung, insbesondere im Zusammenhang mit der konsumentenfreundlichen Umsetzung des Bauproduktegesetzes vom 21. März 201466 (BauPG).

Bischofberger Ernst, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Seine fundierten Kenntnisse und seine Vernetzung im Schweizer Baugewerbe, insbesondere bei den KMU, stellen für die BauPK einen unbestreitbaren Mehrwert bei der Umsetzung eines KMU-freundlichen BauPG dar. Auch in seiner bisherigen Funktion war Herr Bischofberger mit seiner Expertise für die BauPK wiederholt von Nutzen. Deillon Fernand, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Vertreter der Interessen der bezeichneten Stellen übernimmt Herr Deillon innerhalb der BauPK eine sehr wichtige Aufgabe. Herr Deillon verfügt ­ in Übereinstimmung mit Artikel 41 BauPV ­ über fundierte Kenntnisse im Bauingenieurwesen, einem besonders komplexen Bereich der Bauprodukteindustrie, und ist stark in die laufenden Projekte der BauPK involviert. Da Herr Deillon als französischsprachiges Mitglied eine sprachliche Minderheit vertritt und da er einen bedeutenden Beitrag zu den Geschäften der BauPK leistet, ist er für die Kommission umso wichtiger. Die Verlängerung seines Mandats ermöglicht es somit, die der BauPK zugewiesene Befugnis, Empfehlungen abzugeben, für diese Legislaturperiode optimal zu gewährleisten (Art. 41 Abs. 3 BauPV).

Guscioni Nicolas, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Guscioni vertritt die Interessen der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS), welche Stellen akkreditiert, die mit der Bezeichnung durch das BBL zentrale Akteure 66

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insbesondere bei der Zertifizierung von Bauprodukten werden. Als Leiter Ressort Metrologie und Ingenieurwesen und Spezialist im Bereich Bauprodukte ist er ein qualifiziertes Mitglied im Sinne von Artikel 41 BauPV und für ein gutes Gelingen der Projekte der BauPK in der dieser Legislaturperiode unentbehrlich.

Tichy Herbert, Amtszeit 22 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV ist Herbert Tichy als Bundesangestellter und Verantwortlicher für den Fachbereich Bauprodukte des BBL von der Beschränkung der Amtszeit ausgenommen. Herr Tichy ist für die Erfüllung der Funktion, der Ziele und der Aufgaben der Kommission (Art. 41 BauPV) unentbehrlich. Die besondere Zusammensetzung der BauPK erfordert ein Gleichgewicht zwischen den Mitgliedern, die hauptsächlich aus der Privatwirtschaft kommen und alle ihre jeweiligen Interessen vertreten. Als Vertreter der Vollzugsbehörde des BauPG, die gemäss Artikel 41 Absatz 2 BauPV auch das Sekretariat der BauPK führt, garantiert Herr Tichy dieses Gleichgewicht.

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer: 1 Mitglied Girault Hubert, Amtszeit 27 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV untersteht Herr Prof. Hubert Girault als Bundesangestellter nicht der Amtszeitbeschränkung.

Im Geschäftsbereich des WBF Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 3 Mitglieder Lampart Daniel, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wie auch als Vizepräsident der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) nimmt Herr Lampart eine wichtige Rolle in der AK ALV ein. Für das gute Funktionieren der Kommission ist es unabdingbar, dass die Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse und über Entscheidkompetenzen innerhalb der von ihnen vertretenen Organisation verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben.

Santi Daniel, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Verantwortlicher der Arbeitslosenkasse Unia, der grössten privaten Arbeitslosenkasse (ALK), und als Präsident der ErfAA (Erfahrungsaustauschgruppe der ALK der Arbeitnehmerorganisationen) bringt Daniel Santi äusserst wichtige Fachkenntnisse und die nötige Entscheidkompetenz in die AK ALV ein. Eine adäquate Vertretung der privaten ALK ist insbesondere für die laufenden Neuerungen des Auszahlungssystems «ASALfutur» (IKT-Schlüsselprojekt des Bundes) zentral.

Widmer Marianne, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Marianne Widmer ist Bundesangestellte und in ihrer Funktion als Leiterin des Finanzdienstes I und Stellvertretende Leiterin Abteilung Ausgabenpolitik der Eidgenössischen Finanzverwaltung in der AK ALV vertreten. Bundesangestellte unterliegen keiner Amtszeitdauerbeschränkung (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

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Beratende Kommission für Landwirtschaft: 2 Mitglieder Egger Francis, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Francis Egger ist Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) und leitet dort das Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales. Der SBV ist als gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft ein ständiger Vernehmlassungsadressat. Er konsolidiert die Interessen seiner Mitgliederverbände und vertritt sie gegenüber den Bundesbehörden. Francis Egger bringt die wertvollen langjährigen Erfahrungen dieser Standesvertretung und seines breitgefächerten Netzwerks unter anderem als früherer Direktor des landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve in der Kommission ein.

Hadorn Rudolf, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Rudolf Hadorn ist Direktor des Schweizer Fleisch-Fachverbandes (SFF). Der SFF vertritt einen Produktionszweig der Schweizer Landwirtschaft mit einer hohen Wertschöpfung.

Die Fleischbranche verarbeitet wertmässig rund ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Produktion. Zudem spielt die Fleischbranche eine wichtige Rolle bei Verhandlungen für internationale Agrarabkommen, bei der Weiterentwicklung der Einfuhrregelungen und im gesellschaftspolitischen Diskurs um die Förderung einer ressourcenschonenden Ernährung. Herr Hadorn bringt mit seiner zentralen Rolle in der Fleischbranche wertvolle Erfahrungen ein.

Eidgenössische Akkreditierungskommission: 4 Mitglieder Barjolle Musard Dominique, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023).

Burch Daniel, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023).

Rentsch-Savoca Katharina, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023).

von Känel Urs, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023).

Allgemeine Begründung: Die Anforderungen an die Kommissionsmitglieder und das Präsidium sind hoch. Personen mit den nötigen Fachkenntnissen und der Bereitschaft, den hohen zeitlichen Aufwand zu leisten, sind rar. Die vier genannten Mitglieder, deren Amtszeit die Grenze von 12 Jahren überschreitet, sind sehr erfahren, leisten wertvolle Beiträge und unterstützen das schweizerische Akkreditierungssystem massgeblich.

Eidgenössische Arbeitskommission: 3 Mitglieder Lützelschwab Saija Daniella, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Daniella Lützelschwab Saija besetzt als Mitglied der Geschäftsleitung und Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
(inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) des Schweizerischen Arbeitgeberverbands eine Schlüsselposition in der EAK. Aufgrund ihrer hohen Qualifikation und ihres grossen Fachwissens wurde Frau Lützelschwab Saija vom Schweizerischen Arbeitgeberverband erneut als Mitglied der EAK vorgeschlagen. Die Kommission kann nicht auf das Fachwissen und die Erfahrung verzichten, die Frau Lützelschwab Saija mitbringt. Für das gute Funktionieren der Kommission müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse innerhalb der von ihnen vertretenen Organisationen verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben. Mit

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der erneuten Wahl von Frau Lützelschwab Saija wird die bessere Vertretung der Geschlechter weiter gestärkt.

Michel Christine, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Christine Michel bringt als Fachsekretärin Gesundheitsschutz/Arbeitssicherheit und stellvertretende Leiterin der Abteilung Politik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund ideale Voraussetzungen für die thematischen Auseinandersetzungen in der EAK mit.

Ihr grosses Fachwissen und die langjährige Erfahrung sind von grösstem Wert für die Kommission, weshalb nicht auf sie verzichtet werden kann. Deshalb wurde Frau Michel vom SGB erneut vorgeschlagen. Mit der erneuten Wahl von Frau Michel wird die bessere Vertretung der Geschlechter weiter gestärkt.

Stückelberger Balz, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Direktor des Arbeitgeberverbands der Banken in der Schweiz vertritt Balz Stückelberger die Arbeitgeberinteressen der Banken in der Schweiz und somit einer grossen Branche.

Als Mitglied des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes mit Vertretung im Vorstandsausschuss und in der Geschäftsführerkonferenz nimmt der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz, vertreten durch Herrn Stückelberger, eine Schlüsselrolle in der Vertretung der Arbeitgeber ein, weshalb die Kommission nicht auf ihn verzichten kann. Vom Schweizerischen Arbeitgeberverband wurde er deshalb erneut zur Wahl vorgeschlagen.

Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK): 1 Mitglied Davatz Christine, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2020). Begründung: Frau Christine Davatz ist als Vizedirektorin beim Schweizerischen Gewerbeverband zuständig für die Bereiche Bildungspolitik und Forschung. Sie ist eine profunde Kennerin der Berufsbildungslandschaft und kennt bestens die Bedürfnisse des Gewerbes im Bereich Berufsbildung.

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK): 4 Mitglieder Für die EBMK gilt generell, dass sie voraussichtlich nur noch eine Amtsperiode existieren wird und per Ende 2023 aufgehoben werden soll, sodass eine Neuwahl unverhältnismässig wäre. Darüber hinaus ist zu den nachstehenden Personen Folgendes zu sagen: Andenmatten Gerber Chantal, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Chantal Andenmatten Gerber ist stellvertretende Generalsekretärin der EDK und zuständig für die Berufsbildung und die allgemeinbildende Sekundarstufe II.

Blatter Marc,
Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Marc Blatter ist als Rektor Maturitätsschulen ein profunder Kenner der Materie.

de Bondeli Florence, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Florence de Bondeli, Delegierte des SGB, ist in der Subkommission Anerkennungen der EBMK stark engagiert. Laut SGB würde sie ihre Erfahrung und Mitarbeit gerne für die noch offenen Anerkennungsverfahren investieren, um diese bis 2023 grossmehrheitlich abzuschliessen.

Hauser Matthias, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Matthias Hauser, Delegierter der SBBK, ist in der EBMK stark engagiert, und sein Beitrag ist unabdingbar, um die Geschäfte der EBMK zu bearbeiten.

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Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: 1 Mitglied Hirschburger-Schuler Carla, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Hirschburger-Schuler ist Vertreterin der Arbeitgeberseite und als Arbeitsrichterin an verschiedenen Gerichten im Kanton Zürich eine unverzichtbare Knohow-Trägerin und Expertin.

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK): 1 Mitglied Stalder Sara, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Es ist wichtig, dass jemand aus der Leitung der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in der Kommission ist. Die anderen Mitglieder des Stiftungsrates sind mit den operativen Themen nicht vertraut.

Fachkommission für Zolltariffragen: 2 Mitglieder Jandrasits Erik, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Erik Jandrasits ist innerhalb des Branchenverbandes Scienceindustries (Schweizer Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences) die zuständige Person und der Experte für Zolltariffragen.

Maurer Jürg, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Jürg Maurer ist beim Migros-Genossenschafts-Bund der Verantwortliche für Zolltariffragen und Experte auf diesem Gebiet.

Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 2 Mitglieder Clément Alain, Amtszeit 28 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Vertreter der Bundesverwaltung, untersteht somit nicht der Amtszeitbeschränkung (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

Tichy Herbert, Amtszeit 28 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Vertreter der Bundesverwaltung, untersteht somit nicht der Amtszeitbeschränkung (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW): 4 Mitglieder Für die KfW und die nachstehend aufgeführten Personen gilt generell Folgendes: Um den Kommissionszweck der KfW zu erfüllen, ist eine breite Vertretung wirtschaftspolitisch relevanter Kreise notwendig. Die genannten Personen vertreten je eine wichtige Mitgliedsorganisation und verfügen durch ihre langjährige Tätigkeit über einen wertvollen Erfahrungsschatz, der in die KfW eingebracht wird. Ausserdem wird in der KfW eine Vertretung der Verbände auf Direktoren- bzw. Führungsstufe angestrebt. Zudem gilt für die einzelnen Personen Folgendes; Engeli Kaspar, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Kaspar Engeli ist Direktor Handel Schweiz.

Lampart Daniel, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Daniel Lampart ist Sekretariatsleiter und Chefökonom des Schweizerischen Gewerschaftsbunds (SGB).

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Stalder Sara, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Frau Sara Stalder ist Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

Sturm Jan-Egbert, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr JanEgbert Sturm ist Direktor der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich.

Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR): 1 Mitglied Egger Francis, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Francis Egger ist Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales im SBV und in dieser Funktion ein wichtiger SBV-Vertreter.

Rat für Raumordnung (ROR): 1 Mitglied Tobias Silvia, Amtszeit 20 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Bundesangestellte unterliegt Frau Tobias keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund): 2 Mitglieder Gasser Peter, Amtszeit 17 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Peter Gasser ist Bundesangestellter und unterliegt somit keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

Lampart Daniel, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2022). Begründung: Als Chefökonom und Sekretariatsleiter des SGB sowie Leiter des Dossiers «Flankierende Massnahmen / Arbeitsmarktaufsicht» nimmt Herr Lampart eine wichtige Rolle in der TPK Bund ein. Für das gute Funktionieren der Kommission ist unabdingbar, dass die Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb der von ihnen vertretenen Organisation verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben.

Tripartite Kommission für Angelegenheiten der IAO: 1 Mitglied Berset Bircher Valérie, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Bundesangestellte unterliegt Frau Berset Bircher keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8i Abs. 3 RVOV).

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission: 2 Mitglieder Giger Stephan, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Vom 1. Dezember 2010 bis 31. Dezember 2019 war Herr Giger Ersatzmitglied; für die neue Legislatur stellt er sich als Mitglied zur Verfügung.

Haller Ulrich, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Als Geschäftsführer der Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee AG bringt Herr Haller spezifisches Wissen der Nautik in die Kommission ein. Seine Amtszeit von zwölf Jahren wird er erst Ende 2022 erreichen. Hinsichtlich der inhaltlichen Kontinuität scheint es sinn-

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voll, dass er die ganze Periode in der Kommission bleibt und seine Nachfolge im Zuge der Gesamtereneurungswahlen 2024­2027 geregelt wird.

Eidgenössische Energieforschungskommission (CORE): 1 Mitglied Krysiak Frank, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Krysiak ist stark in die Aktualisierung des Energieforschungskonzepts des Bundes eingebunden.

Das Konzept für die Jahre 2021­2024 wird derzeit überarbeitet und im Herbst 2020 an der Energieforschungskonferenz vorgestellt. Für die Arbeiten am übergreifenden Schwerpunkt «Economy Society Policies» sind die Kenntnisse von Herrn Krysiak sehr wertvoll. Die Kenntnisse zu diesem Thema sind gerade aktuell sehr relevant, da die CORE die «nicht-technische» Energieforschung stärker in den Fokus rücken möchte. Als Leiter des Competence Center for Research in Energy, Society and Transition (CREST) des Swiss Competence Center for Energy Research (SCCER) hat Herr Krysiak einen hervorragenden Überblick über diese Forschung und versteht es, durch sein Studium der Energietechnik sowie der Umweltökonomie die beiden Schwerpunkte der Energieforschung zu verbinden.

Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS): 2 Mitglieder Rigling Daniel, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Daniel Rigling ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet gefährlicher Schadorganismen mit langjähriger Erfahrung und einem grossen Wissen. Er ist für die EFBS zurzeit nicht ersetzbar, gibt es doch in der Schweiz nur sehr wenige Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet, besonders was den Umgang mit Organismen der Risikogruppe 3 angeht, mit denen nur in Laboratorien wie dem von Daniel Rigling geführten Pflanzenschutzlabor umgegangen werden darf. Es ist davon auszugehen, dass das neue Pflanzengesundheitsrecht dazu beitragen wird, dass es in der Schweiz zukünftig mehr Fachleute auf diesem Gebiet gibt und dass für die Legislaturperiode 2024­ 2027 eine geeignete Nachfolge für Daniel Rigling gefunden werden kann.

Tonolla Mauro, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Herr Mauro Tonolla, italienischer Muttersprache mit ausgezeichneten Französisch- und Deutschkenntnissen, ist Leiter des «Laboratorio microbiologia applicata (LMA)» der «Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI)» und ausgewiesener Experte im Bereich angewandter
Mikrobiologie. Eines seiner Spezialgebiete sind vektorübertragene Krankheiten und die Tigermücke, die als ein solcher Vektor fungiert und in der Schweiz auf dem Vormarsch ist. Auf diesem Gebiet übernimmt das LMA seit Kurzem die Funktion eines Referenzlabors. Generell ist die Anzahl Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet in der Schweiz begrenzt.

Für die EFBS ist die zunehmende Verbreitung der Tigermücke und ihre Funktion als Überträgerin von Krankheiten wie West Nile, Dengue und Chikungunya eine ernstzunehmende biologische Gefahr, auf die es vorbereitet zu sein gilt. Um ihrem Auftrag gerecht zu werden ­ nämlich die Bundesämter und die Öffentlichkeit über neue fachliche Erkenntnisse und über weiteren Forschungsbedarf zu informieren ­, verfolgt die EFBS dieses Thema proaktiv und hat in der Vergangenheit daher auch entsprechende Forschungsprojekte unterstützt. Damit eine Kontinuität auf diesem für die biologische Sicherheit wichtigen Gebiet sichergestellt ist, sind das Fachwissen und das nationale und internationale Netzwerk von Mauro Tonolla zum jetzigen Zeitpunkt unersetzbar. Darüber hinaus ist er ein engagiertes Kommissions4611

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mitglied, dessen substanzielle Beiträge auf verschiedensten Gebieten der Gen- und Biotechnologie wesentlich die hochstehende Beratungstätigkeit der EFBS fördern.

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL): 2 Mitglieder Gygax Hans, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Dr. Hans Gygax, Physiker, war langjähriger Chef der Sektion Luft, Lärm und nichtionisierende Strahlung im Amt für Umwelt des Kantons Freiburg, Präsident des Cercl'Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute) und Leiter von dessen Arbeitsgruppe Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft. Er zeichnet sich durch grosse Erfahrung in kantonaler Luftreinhaltung und enormes Engagement, insbesondere im Bereich landwirtschaftlicher Ammoniak-Emissionen und deren Verminderung, aus. Sein umsichtiges, vernetzendes, konsequentes Vorgehen hat beachtliche Erfolge gebracht. Er ist ein sehr aktives Mitglied der EKL. Es steht momentan keine andere Person mit derartiger Kompetenz in diesem für die EKL zentralen Bereich zur Verfügung.

Künzli Nino, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Prof. Dr. Nino Künzli, Epidemiologe und Mediziner, Direktor der Swiss School of Public Health und Vize-Direktor des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts ist ausgewiesener, national und international gefragter und hoch geschätzter Experte im Bereich Luftreinhaltung und Gesundheit. Als langjähriger Studienleiter der grössten Schweizer Kohortenstudie SAPALDIA (Study on Air Pollution And Lung Disease In Adults), Projektleiter ESCAPE (European study of cohorts for air pollution effects) und Schweizer Experte bei der WHO (z. B. in der Guideline Development Group, welche die WHO-Luftqualitätsrichtlinien für Europa erarbeitet) hat er einen eindrücklichen Leistungsausweis. Zur Erhaltung der wissenschaftlichen Expertise der EKL auf diesem Gebiet, zum Wissenstransfer der neusten Erkenntnisse zwischen WHO und EKL und zur Kontinuität der EKL-Arbeit wurde Herr Künzli für eine zusätzliche Amtszeit gewählt.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 2 Mitglieder Baumberger Matthias Georg, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie (VSLF) ist wichtig und sollte weiter in der VOC vertreten sein. Herr Baumberger ist prädestiniert, den VSLF in der Kommission zu vertreten. Er wird
dabei dem VSLF weiter als Direktor vorstehen. Er war in der Fachkommission überdurchschnittlich engagiert, wirkt integrierend und unterstützt die Konsensbildung bei Interessenkonflikten.

Müller Beat, Amtszeit 20 Jahre (bis Ende 2023). Begründung: Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

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Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT): 2 Mitglieder Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Dies trifft auf die folgenden beiden Mitglieder zu: Bezzola Gian Reto, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2023) Werner Christoph, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2023)

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Anhang 10

Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung67

Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Keine

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine

Im Geschäftsbereich des VBS Keine

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen (EKWF): 1 Mitglied Nationalrat Hurter Thomas. Begründung: Seit ihrer Einsetzung im Jahre 1963 wurde die EKWF ausnahmslos von einem Mitglied des eidgenössischen Parlaments präsidiert. Thomas Hurters Wissen und Erfahrung in der militärischen und zivilen Aviatik sind unverzichtbar für die Beurteilung von Gesuchen für Projekte mit besonderer wissenschaftlicher oder technologischer Relevanz im Sinne einer im nationalen Interesse liegenden zukunftsorientierten Weltraumpolitik, die auf die europäischen (v. a. ESA) und globalen Entwicklungen abgestimmt ist.

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Die Begründungen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

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Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission: 1 Mitglied Nationalrätin Gysin Greta. Begründung: Frau Gysin wurde im Herbst 2019 in den Nationalrat gewählt. Sie bleibt auch mit diesem Mandat Ersatzmitglied der Arbeitszeitgesetzkommission. Artikel 14 Buchstabe c ParlG schliesst aus, dass «Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen» der Bundesversammlung angehören. Die Arbeitszeitgesetzkommission ist jedoch eine beratende ausserparlamentarische Kommission ohne Entscheidkompetenzen. Deshalb besteht keine Unvereinbarkeit zwischen der Einsitznahme von Frau Gysin als Ersatzmitglied in der Arbeitszeitgesetzkommission und einem NR-Mandat. Frau Gysin als Regionssekretärin des Personalverbands für den Service public «transfair» wurde als Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiedergewählt.

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK): 1 Mitglied Standerätin Z'graggen Heidi. Begründung: Die Urner Regierungsrätin Z'graggen wurde im Herbst 2019 in den Ständerat gewählt. Sie bleibt auch mit diesem Amt Präsidentin der ENHK. Artikel 14 Buchstabe c ParlG schliesst aus, dass «Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen» der Bundesversammlung angehören. Die ENHK ist jedoch eine beratende ausserparlamentarische Kommission ohne Entscheidkompetenzen. Deshalb besteht keine Unvereinbarkeit zwischen dem Präsidium der ENHK und einem Ständeratsmandat. Frau Z'graggen ist seit dem 1. Januar 2018 Präsidentin der ENHK und verfügt aufgrund ihrer Tätigkeit als langjährige Vorsteherin des Justizdepartements des Kantons Uri, zu der auch das Amt für Raumplanung mit der kantonalen Denkmalpflege sowie der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz gehören, über grosse Erfahrung im Tätigkeitsgebiet der Kommission. Frau Z'graggen ist breit vernetzt, was insbesondere bei den aktuellen Diskussionen rund um die Bundesinventare nach Artikel 5 NHG von grossem Vorteil ist. Die Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und der Geschäftsstelle gestaltet sich dank ihrer grossen Erfahrung und ihrer grossen Fachkenntnisse äusserst effizient und konstruktiv. Die hohe Qualität der Gutachten und Stellungnahmen können dank einer grossen Kontinuität der Mitglieder und insbesondere des Präsidiums gewährleistet werden. Da Frau Z'graggen als Regierungsrätin des Kantons Uri per Mitte 2020 zurücktreten wird, sind auch die zeitlichen Ressourcen für das Präsidium der ENHK gesichert.

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Anhang 11

Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode In die Gesamterneuerungswahlen sind diejenigen Gremien nicht eingeschlossen, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt respektive bestimmt werden (oder von den zuständigen Departementen im Auftrag des Bundesrates zuhanden der Generalversammlungen zur Wahl vorgeschlagen werden), die jedoch eine abweichende Amtsperiode haben.

Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Keine Amtsperiode: ­

Stiftung Pro St. Gotthard

Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb GEW): ­

Schweizerisches Heilmittelinstitut, Swissmedic; Institutsrat

­

Museumsrat

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine

Im Geschäftsbereich des VBS Keine Amtsperiode: ­

RUAG Holding AG; Verwaltungsrat

Im Geschäftsbereich des EFD Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb GEW): ­

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

­

Kassenkommission PUBLICA (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

­

Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute; Verwaltungsrat

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­

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG; Verwaltungsrat

Im Geschäftsbereich des WBF Amtsperiode 3 Jahre: ­

Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM AG)

Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb GEW): ­

ETH-Rat

­

Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)

Im Geschäftsbereich des UVEK Amtsperiode 1 Jahr: ­

Swisscom AG; Verwaltungsrat

Amtsperiode 2 Jahre: ­

Die Schweizerische Post; Verwaltungsrat

­

Schweizerische Bundesbahnen SBB AG; Verwaltungsrat

Amtsperiode 3 Jahre: ­

Skyguide AG; Verwaltungsrat

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