Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer gestützt auf den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vom 4. Oktober 2006 vom 13. Dezember 2019

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds beschliesst: Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 259 400 000 Franken um 76 100 000 Franken auf 22 335 500 000 Franken erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf:

1

1.

Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 573 900 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 18 300 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 10 600 000 Franken.

2.

Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 677 500 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 10 800 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 11 500 000 Franken.

3.

Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 109 400 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 11 300 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 7 900 000 Franken.

BBl 2007 8553

2020-0074

769

BBl 2020

4.

Der Verpflichtungskredit für die Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen von 898 600 000 Franken wird für die Teuerung um 5 700 000 Franken erhöht.

13. Dezember 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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