Gesuch um Bewilligung für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Art. 15 Abs. 2 Freisetzungsverordnung Gesuchsteller:

Tierpark Bern

Gegenstand:

D19.006 ­ Haltung von Rotwangen-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta elegans) Ziel und Zweck: Haltung von invasiven gebietsfremden Organismen im Tierpark Bern Standort: Tierparkweg 1 3005 Bern

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911), insbesondere deren Artikel 15 Absatz 2, sowie nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 21. Januar 2020 bis und mit 20. Februar 2020 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (bitte vorgängig über Telefon anmelden 058 462 93 49); ­ Kantonales Laboratorium, Abteilung Umweltsicherheit, Muesmattstrasse 19, 3012 Bern (bitte vorgängig über Telefon anmelden +41 31 633 11 42)

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der Auflagefrist (20. Februar 2020) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (20. Februar 2020) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

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2020-0052

BBl 2020

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

21. Januar 2020

Bundesamt für Umwelt

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