Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Oberdorf und Ennetbürgen (NW), Waffenplatz Wil bei Stans/Oberdorf; Instandsetzungsarbeiten und Integration eines Übungsdorfes auf dem kantonalen Waffenplatz/Rückbau des bestehenden Übungsdorfes in Ennetbürgen vom 12. Mai 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 5. August 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Integration eines Übungsdorfes und Instandsetzungsarbeiten auf dem Waffenplatz Wil bei Stans/Oberdorf sowie den Rückbau des bestehenden Übungsdorfes in Ennetbürgen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. Mai 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2020-1396

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