Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) ­ Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen Die geltende Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung und weitere Verordnungen sind mit Bestimmungen zur Änderung der KVG über die Zulassung von Leistungserbringern zu ergänzen (Geschäft des Bundesrates 18.047, am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet). Diese Umsetzung besteht aus drei Teilprojekten, die darauf abzielen, die Zulassungsvoraussetzungen zu regeln, ein Register einzurichten und die Kriterien und methodischen Grundsätze für die Festlegung von Höchstzahlen von Leistungserbringern im ambulanten Bereich zu definieren.

Datum der Eröffnung: 4. November 2020 Vernehmlassungsfrist: 16. Februar 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3097 Liebefeld, Telefon +41 58 462 37 23, Fax +41 58 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. November 2020

8682

Bundeskanzlei

2020-3353